Beschluss: Kenntnis genommen

Frau Erste Kreisbeigeordnete Rosemarie Lück gibt die mit dem Land Hessen für das Jahr 2014 geschlossene Zielvereinbarung sowie das der Zielvereinbarung zugrunde liegende Planungsdokument der Kreisagentur für Beschäftigung Darmstadt-Dieburg zur Kenntnis.

 

Erstmals wurden hier Ziele im Wege des sogenannten Bottom-up-Verfahrens definiert und vereinbart!

 

Bei der dezentralen Planung der Ziele für das Jahr 2014 handelt es sich um einen mehrfach gestuften Prozess, in dessen Verlauf die Handlungsverantwortung zwischen den unterschiedlichen Steuerungsebenen (BMAS, Land Hessen, Kommunale Jobcenter) wechselt.  Insgesamt lassen sich sechs aufeinander aufbauende Phasen unterscheiden, die im Folgenden inhaltlich erläutert werden.

 

1. Phase: Versand des gemeinsamen Leitfadens und der Prognosen und Daten zu den Rahmenbedingungen

 

Nach dem formellen Beschluss des Bund-Länder-Ausschusses am 6. November 2013  zur dezentralen Zielplanung übersandte das HMSI am 7. November 2013 den gemeinsamen Leitfaden und die Prognosen und Daten zu den allgemeinen Rahmenbedingungen an die Kommunalen Jobcenter (KJC).

Der Leitfaden strukturiert den Planungsprozess anhand von Leitfragen zu den entscheidenden Themen vor (regionale Konjunktur- und Arbeitsmarktentwicklung, Entwicklung der Kundenstruktur, finanzielle und personelle Ausstattung, Ziele und Strategien, organisatorische Veränderungen mit Auswirkungen auf Leistung und Ergebnisse, Analyse der Ergebnisse und der Zielerreichung 2013) und erleichtert hierdurch eine systematische Ableitung der Angebotswerte. Die Prognosen und Daten stellen eine Grundlage dar, die jedem Kommunalen Jobcenter bei der Einordnung und Beurteilung der lokalen Rahmenbedingungen hilft.

 

2. Phase: Dezentrale Planung von Zielen und Angebotswerten für das Jahr 2014 durch die Jobcenter

 

Es erfolgte die Planung der Ziele in den Jobcentern für das Jahr 2014 anhand der Leitfragen des vom HMSI übersandten Leitfadens und der Prognosen und Daten. Im Rahmen der Zielplanung wurden hieraus regionale Angebotswerte für K2 (Integrationsquote) und K3 (Entwicklung des Bestands Langzeitleistungsbezieher) abgeleitet. Diese Angebotswerte wurden in der Form von Veränderungsraten auf das prognostizierte Jahresendniveau 2013 der entsprechenden Kennzahl zusammen mit dem lokalen Planungsdokument  bis zum 4. Dezember 2013 an das HMSI übermittelt. Noch am 4. Dezember 2013 gab das HMSI die Angebotswerte der hessischen KJC an das BMAS weiter. Die anderen Länder sowie die Bundesagentur für Arbeit (BA) übersandten ebenfalls zeitgleich die Angebotswerte ihrer Jobcenter an das BMAS.

 

3. Phase: Herstellung der Transparenz der Angebotswerte durch das BMAS

 

Das BMAS sammelte die Angebotswerte aller Jobcenter, ordnete sie nach Vergleichstypen und stellte sie den Ländern, der BA und allen Jobcentern bis zum 6. Dezember 2013 wieder zur Verfügung.

 

4. Phase: Überprüfung der Angebotswerte durch das HMSI

 

Die inhaltliche Überprüfung der Angebotswerte der einzelnen KJC durch das HMSI hinsichtlich der Dimensionen „Machbarkeit" und „Anspruch" erfolgte bis zum  20. Dezember 2013. Für diesen Prüfvorgang stützte sich das HMSI vor allem auf den Begründungszusammenhang der Angebotswerte im lokalen  Planungsdokument den Vergleich der Angebotswerte mit den Jobcentern des Vergleichstyps sowie den fünf nächsten Nachbarn, die dem Jobcenter zur Verfügung gestellten Prognosen und Daten zu den Rahmenbedingungen das inhaltliche Wissen zu den Jobcentern aus den KJC- Zielsteuerungsdialogen.

 

Sind die Angebotswerte plausibel begründet, realistisch und ambitioniert, werden sie zwischen HMSI und Gebietskörperschaft vereinbart. Kommt das HMSI als Ergebnis der Prüfung zu der Einschätzung, der Angebotswert sei unplausibel niedrig, finden Nachverhandlungen mit dem jeweiligen Jobcenter statt. Gründe für die Einschätzung eines Wertes als unplausibel können z. B. sein:

 

·        fehlende oder nicht nachvollziehbare Begründung der Angebotswerte im lokalen Planungsdokument

·        Widerspruch zwischen der im Planungsdokument vorgenommenen Begründung und den übersandten Prognosen und Daten

·        ein Angebotswert liegt im untersten Quartil der Angebotswertverteilung im Vergleichstyp des Jobcenters

·        ein Angebotswert weicht im Vergleich mit den fünf nächsten Nachbarn des Jobcenters deutlich nach unten ab

·        bei geringer bisheriger Höhe der Integrationsquote ist ein Angebotswert nicht nachvollziehbar

·        fehlender Wille zur Verbesserung

·        ein Angebotswert der Integrationsquote, der unter dem voraussichtlichen Jahresendwert 2013 liegt, wenn gleichzeitig eine positive Entwicklung der neu begonnenen Beschäftigungsverhältnisse in den Branchen mit den meisten Eintritten aus SGB II-Arbeitslosigkeit im Kreis festzustellen ist.

 

Grundsätzlich gilt: Es gibt keine Automatismen oder mechanisch angewandte Rechenmodelle bei der Einschätzung von Angebotswerten durch das HMSI. Die Angebotswerte der 16 KJC werden unter qualitativen Gesichtspunkten einzeln geprüft. Kommt das HMSI als Ergebnis der Prüfung zu der Einschätzung eines nicht plausibel niedrigen Angebotswerts, finden bilaterale Zieldialoge mit dem jeweiligen Jobcenter statt.

 

In seiner Überprüfung der Angebotswerte der Kreisagentur für Beschäftigung Darmstadt-Dieburg kam das HMSI bereits am 20.12.2013 zu dem Ergebnis, dass die Angebotswerte realistisch und ambitioniert sind und das auf der Basis unseres Planungsdokumentes die Zielvereinbarung 2014 abgeschlossen werden soll.

Bereits am 31.01.2014 wurde die vom HMSI unterschriebene Zielvereinbarung übersandt, die dann am 17.02.2014 von Landrat Klaus-Peter Schellhaas und der Ersten Kreisbeigeordneten Rosemarie Lück gegengezeichnet wurde (siehe Anlage).

 

Schon am 21.01.2014 wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisagentur für Beschäftigung Darmstadt-Dieburg in einer Vollversammlung über die im Jahr 2014 zu erreichenden Ziele informiert!

 

Nur der Vollständigkeit halber werden nachstehend noch die Phasen 5 (war in unserem Prozess entbehrlich) und 6 erläutert.

 

5. Phase: Bilaterale Zieldialoge mit einzelnen KJC

 

Mit den Kommunalen Jobcentern, deren Angebotswerte aus Sicht des HMSI unplausibel niedrig liegen, tritt das HMSI im Januar 2014 in einen Dialog zur Überprüfung der Begründungen ein. Das HMSI teilt dann seine Begründung mit, warum der Angebotswert als nicht nachvollziehbar angesehen wird. Ziel der Verhandlung ist die Einigung über die Angebots-/Zielwerte. Sollte diese Einigung auf einen gemeinsam getragenen Zielwert nicht möglich sein, kann eine Zielvereinbarung zwischen dem Land Hessen und dem KJC nicht abgeschlossen werden. Bis Mitte Februar 2014 soll der Zielvereinbarungsprozess für alle 16 KJC in Hessen abgeschlossen sein.

 

6. Phase: Zielverhandlungen mit dem BMAS

 

Das BMAS wird dem HMSI seinen Erwartungswert für die Veränderungsraten der auf Landesebene aggregierten Kennzahlen K2 und K3 mitteilen. Das HMSI bildet auf Basis seiner Überprüfungen und der Verhandlungen mit den KJC seinen Angebotswert und teilt ihn dem BMAS mit. Weichen die Werte voneinander ab, werden die Argumente, die für bzw. gegen die jeweiligen Werte sprechen, ausgetauscht mit dem Ziel der einvernehmlichen Vereinbarung jeweils sowohl realistischer als auch anspruchsvoller Zielwerte.

 

Nach der nun abgeschlossenen Zielvereinbarung verpflichtet sich die Kreisagentur für Beschäftigung insbesondere zur Steigerung der Integrationsquote und zur Reduzierung des Bestandes an Langzeitleistungsbeziehern! Deutlich wurde auch in der Zielvereinbarung darauf hingewiesen, dass diese Ziele nur mit einem angemessenen, stabilen und qualifizierten Personalkörper erreicht werden können!