Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Verbandsversammlung beschließt,

 

1. den Entwurf der Haushaltssatzung, der folgende Festsetzungen enthält:

 

a)      den Ergebnishaushalt ausgeglichen mit ordentlichen Erträgen von 165.100 Euro und ordentlichen Aufwendungen von 165.100 Euro,

b)      den Finanzhaushalt insgesamt ausgeglichen mit einem Zahlungsmittelfluss aus laufender Verwaltungstätigkeit von 0 Euro, aus Investitionstätigkeit von -862.200 Euro und aus Finanzierungstätigkeit von 862.200 Euro,

c)      die Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von 862.200 Euro,

d)      keine Verpflichtungsermächtigungen,

e)      den Höchstbetrag der Kassenkredite mit 35.000 Euro,

f)        die Festsetzung der Verbandsumlage in Höhe von 165.100 Euro, wobei sich die Anteile für die einzelnen Mitglieder aus den Anteilen nach § 19 der Verbandssatzung ergeben und

 

2. den Entwurf des Investitionsprogramms für die Haushaltsjahre 2013 – 2017.

 

Die Ergebnis- und Finanzplanung für den Planungszeitraum 2013 - 2017 wird gemäß § 101 Abs. 4 HGO der Verbandsversammlung zur Unterrichtung vorgelegt und zur Kenntnis genommen.