Nachtrag: 31.03.2014

Beschluss: Kenntnis genommen

Landrat Schellhaas informierte die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses in der Sitzung  am 17.02.2014, dass für die Neubewertung der Umstand ausschlaggebend war, dass die Sicherungsrücklagen der Sparkassen im Zuge von Basel II erhöht wurden. Der Landkreis, der als Pilotkommune die Sparkassen bereits 2001 vor der Erhöhung bilanziert hatte, wurde somit schlechter gestellt als Kommunen, die erst 2008 oder 2009 ihre Eröffnungsbilanz aufgestellt haben. Die Pilotierung sollte aber für die teilnehmenden Kommunen nicht zum Nachteil führen.

 

Der Wertansatz selbst orientiert sich am Erlass des HMdIS vom 19.12.2007 und der dazu vom Regierungspräsidenten ergangenen Verfügung vom 05.06.2012 und ist, auch nach den Feststellungen des Rechnungshofes, korrekt. Bemängelt wird im Schlussbericht auch weniger die Bewertung als Vielmehr die als „Willkür“ bezeichnete Tatsache, dass nur die Ansätze der Sparkassen neu bewertet wurden. Dies war allerdings bei den anderen Ansätzen der Bilanz nicht angezeigt.

Eine dem Antrag folgende Korrektur der Sparkassenbilanzierung würde als Aktiv-Passiv-Minderung verbucht werden, also als direkte Reduzierung des Finanzanlagevermögens auf der einen und des Eigenkapitals auf der anderen Seite. Eine Abwicklung über die Ergebnisrechnung würde nicht erfolgen.