Sitzung: 24.03.2014 Ausschuss für Klima, Umwelt, Gesundheit und Infrastruktur
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2048-2014/DaDi
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beauftragt den Kreisausschuss in der jetzigen Offenlage
des Entwurfs „Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien“ rechtzeitig vor dem
9.5.2014 Stellung zu nehmen.
Dabei sollen insbesondere folgende Inhalte Berücksichtigung
finden:
Im Kreisgebiet sind derzeit 9
Windkraftanlagen (WKA) in Betrieb, zum Teil seit 20 Jahren. Es handelt sich um
5 WKA auf der „Neutscher Höhe“ im Gebiet der Gemeinden Modautal und
Seeheim-Jugenheim und um 4 WKA auf dem Binselberg im Gebiet von Groß-Umstadt.
Nur die beiden neuen WKA auf dem
Binselberg liegen in einem der jetzt geplanten Vorranggebiete für
Windenergienutzung.
1. Ganz im Sinne der Energiewende unterstützt
der Kreis diejenigen seiner Kommunen, die beantragen,
·
dass
bisherige bewährte Standort für WKA dauerhaft für WKA zur Verfügung stehen,
(„Repowering“) auch wenn diese sich nicht in einem jetzt geplanten
Windvorranggebiet befinden,
·
dass auf
Beschluss einer Gemeinde ergänzend Windvorranggebiete ausgewiesen werden,
sofern die sonstigen Bedingungen erfüllt sind außer den Bedingungen 1000m
Mindestabstand zu Vorranggebieten Siedlung, Mindestwindgeschwindigkeit,
Mindestflächengröße
2. Entsprechend beantragt der Kreis, dass der
jetzige Entwurf „Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien“ so geändert wird,
dass auf Antrag einer Kommune im Einzelfall auf die Ausschlusswirkung der
Windvorranggebiet verzichtet wird, sofern der jeweilige Ausschluss nur
begründet wird durch wenigstens eine der Bedingungen 1000m Mindestabstand zu
Vorranggebieten Siedlung, 5,75 m/s Mindestwindgeschwindigkeit in 140m Höhe, 10
ha Mindestflächengröße
3. Wenn eine Kommune durch Gutachten nachweisen
kann, dass Flächen geeignet sind, sollen sie auch nach Rechtskraft des
„Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien“ als Vorranggebiet nachträglich ausgewiesen
werden.
4. Zudem müssen die Städte und Kommunen ihre
Bürgerinnen und Bürger in angemessener Form beteiligen. Über die Form der
Beteiligung entscheidet die jeweilige Stadt oder Kommune.