Landrat Schellhaas teilt mit:
Dass der Regierungspräsident
mit Verfügung vom 18. Dezember 2013 die Genehmigung zu den Festsetzungen in dem
1. Nachtragswirtschaftplan für das Wirtschaftsjahr 2013 des Sondervermögens
„Kreiskrankenhäuser des Landkreises Darmstadt-Dieburg“ erteilt hat.
Diese Verfügung
wird zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Zum Beschluss über
den 2. Nachtragswirtschaftsplan wird mit Schreiben vom 24. Januar 2014 von
Regierungspräsidium Darmstadt mitgeteilt, dass eine erneute
aufsichtsbehördliche Genehmigung für den 2. Nachtragswirtschaftplan für das
Wirtschaftsjahr 2013 des Sondervermögens „Kreiskrankenhäuser des Landkreises
Darmstadt-Dieburg“ nicht nötig ist, da sich keine Änderungen in den
genehmigungspflichtigen Teilen des Beschlusses zum Wirtschaftsplan ergeben.