Beschluss: Kenntnis genommen

Beschluss:

 

Der Elternbeitrag für den Besuch der Betreuenden Grundschule des Landkreises Darmstadt-Dieburg ist auch dann ab dem Schuljahreswechsel (01.08.) zu erheben, wenn die Aufnahme in die Grundschule tatsächlich erst zu einem späteren Zeitpunkt (04.09.2014) erfolgt.