Beschluss: Kenntnis genommen

Landrat Schellhaas berichtet:

 

Hessen Mobil, Straßen- und Verkehrsmanagement ist mit der Planung der Maßnahme „K 116 Ausbau der Ortsdurchfahrt (OD) von Otzberg, Ortsteil Nieder-Klingen“ beauftragt. Es wird auf die Beschlüsse des Kreisausschusses vom 24.1.2012 (Vorlagen-Nr. 0584-2012/DaDi) und 23.7.2013 (Vorlagen-Nr. 1599-2013/DaDi) verwiesen.

 

Die Ortsdurchfahrt von Nieder-Klingen ist ca. 680 m lang, die Fahrbahn weist im Bestand vorwiegend eine Breite zwischen 4,00 m und 5,50 m auf. Die Seitenbereiche sind durch eine ca. 1,00 m breite offene Natursteinrinne getrennt und unterschreiten die erforderlichen Breiten für Gehwege.

Die vorliegende Planung sieht vor, die Aufteilung des Querschnitts annähernd beizubehalten, wobei die Rinnen in ihrer Breite reduziert werden und somit etwas mehr Platz für die Seitenbereiche entsteht. Die Rinnen werden in Betonpflaster ausgeführt mit einem helleren Leitstreifen, der die Orientierung für Sehbehinderte erleichtern soll. Die Anlage eines Gehweges mit Hochbord erfolgt nur im Anschluss an die L 3065 bis Wilhelmstraße und im Bereich des Friedhofes am Ortsausgang Richtung Lengfeld. Im Bereich des alten Ortskerns ist dies aus Platzgründen nicht möglich. Die Planung sieht zwei Bushaltestellen vor, die barrierefrei ausgebaut werden sollen. Der Lageplan und die Querschnitte sind aus den Anlagen ersichtlich.

 

Es handelt sich um eine Gemeinschaftsmaßnahme mit der Gemeinde Otzberg, die Baulastträger für Gehwege bzw. die Seitenbereiche zwischen Rinnenmitte und Hauswand sowie die  Haltestellen ist. Die Gemeinde beabsichtigt zusätzlich den Austausch des Kanals sowie Erneuerung der Wasserleitungen und Hausanschlüsse. Die Wasserversorgung wurde von der Gemeinde zum 1.1.2014 an den Zweckverband Gruppenwasserwerk Dieburg übertragen. Es erfolgten bereits Abfragen auch bei den anderen Versorgungsträgern, um weitere Leitungsverlegungen koordinieren zu können.

 

Die Durchführung der Gesamtmaßnahme soll durch die Gemeinde bzw. das von ihr beauftragte Ingenieurbüro Reitzel erfolgen. Es ist eine getrennte Rechnungsstellung für Gemeinde und Landkreis vorgesehen. Die Details werden in einer Verwaltungsvereinbarung geregelt.

 

Für die Maßnahme wurden dem Landkreis und der Gemeinde Zuwendungen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG-Komp.) in Aussicht gestellt. Die Antragstellung wird noch im Frühjahr 2014 erfolgen. Ausschreibung und Vergabe soll Ende des Jahres sein. Der  Baubeginn ist dann für Anfang 2015 vorgesehen. Wegen des Umfangs der Maßnahme und den örtlichen Gegebenheiten wird mit einer Bauzeit von zwei Jahren gerechnet.

 

Eine aktuelle Kostenberechnung nach AKS (Anweisung zur Kostenberechnung bei Straßenbauvorhaben) liegt noch nicht vor, da hierzu noch die Querneigungen im Detail festgelegt werden müssen. Bei der vorliegenden Planung handelt es sich um erste Ausarbeitungen, die als Abstimmungsgrundlage mit dem Landkreis und der Gemeinde Otzberg dienen. Gemäß der bestehenden Beschlusslage wird der finale Planungsstand nach Fertigstellung zur Beschlussfassung vorgelegt.