Sitzung: 24.03.2014 Ausschuss für Klima, Umwelt, Gesundheit und Infrastruktur
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: 1967-2014/DaDi
Landrat Schellhaas berichtet:
Hessen Mobil, Straßen- und Verkehrsmanagement ist mit der Planung der Maßnahme „K 116 Ausbau der Ortsdurchfahrt (OD) von Otzberg, Ortsteil Nieder-Klingen“ beauftragt. Es wird auf die Beschlüsse des Kreisausschusses vom 24.1.2012 (Vorlagen-Nr. 0584-2012/DaDi) und 23.7.2013 (Vorlagen-Nr. 1599-2013/DaDi) verwiesen.
Die Ortsdurchfahrt von Nieder-Klingen ist ca. 680 m lang, die Fahrbahn weist im Bestand vorwiegend eine Breite zwischen 4,00 m und 5,50 m auf. Die Seitenbereiche sind durch eine ca. 1,00 m breite offene Natursteinrinne getrennt und unterschreiten die erforderlichen Breiten für Gehwege.
Die vorliegende Planung
sieht vor, die Aufteilung des Querschnitts annähernd beizubehalten, wobei die
Rinnen in ihrer Breite reduziert werden und somit etwas mehr Platz für die
Seitenbereiche entsteht. Die Rinnen werden in Betonpflaster ausgeführt mit
einem helleren Leitstreifen, der die Orientierung für Sehbehinderte erleichtern
soll. Die Anlage eines Gehweges mit Hochbord erfolgt nur im Anschluss an die L
3065 bis Wilhelmstraße und im Bereich des Friedhofes am Ortsausgang Richtung
Lengfeld. Im Bereich des alten Ortskerns ist dies aus Platzgründen nicht
möglich. Die Planung sieht zwei Bushaltestellen vor, die barrierefrei ausgebaut
werden sollen. Der Lageplan und die Querschnitte sind aus den Anlagen
ersichtlich.
Es handelt sich um
eine Gemeinschaftsmaßnahme mit der Gemeinde Otzberg, die Baulastträger für
Gehwege bzw. die Seitenbereiche zwischen Rinnenmitte und Hauswand sowie
die Haltestellen ist. Die Gemeinde beabsichtigt
zusätzlich den Austausch des Kanals sowie Erneuerung der Wasserleitungen und
Hausanschlüsse. Die Wasserversorgung wurde von der Gemeinde zum 1.1.2014 an den
Zweckverband Gruppenwasserwerk Dieburg übertragen. Es erfolgten bereits
Abfragen auch bei den anderen Versorgungsträgern, um weitere
Leitungsverlegungen koordinieren zu können.
Die Durchführung
der Gesamtmaßnahme soll durch die Gemeinde bzw. das von ihr beauftragte
Ingenieurbüro Reitzel erfolgen. Es ist eine getrennte Rechnungsstellung für Gemeinde
und Landkreis vorgesehen. Die Details werden in einer Verwaltungsvereinbarung
geregelt.
Für die Maßnahme wurden dem Landkreis und der Gemeinde Zuwendungen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG-Komp.) in Aussicht gestellt. Die Antragstellung wird noch im Frühjahr 2014 erfolgen. Ausschreibung und Vergabe soll Ende des Jahres sein. Der Baubeginn ist dann für Anfang 2015 vorgesehen. Wegen des Umfangs der Maßnahme und den örtlichen Gegebenheiten wird mit einer Bauzeit von zwei Jahren gerechnet.
Eine aktuelle Kostenberechnung nach AKS (Anweisung zur Kostenberechnung bei Straßenbauvorhaben) liegt noch nicht vor, da hierzu noch die Querneigungen im Detail festgelegt werden müssen. Bei der vorliegenden Planung handelt es sich um erste Ausarbeitungen, die als Abstimmungsgrundlage mit dem Landkreis und der Gemeinde Otzberg dienen. Gemäß der bestehenden Beschlusslage wird der finale Planungsstand nach Fertigstellung zur Beschlussfassung vorgelegt.