Anfrage der Fraktion der CDU:
1. Gibt es bereits Gespräche mit anderen
Landkreisen (Bergstraße, Groß-Gerau) bezüglich des Baus eines gemeinsamen
Zentralschwimmbades? Wenn nein, sind Gespräche seitens des Landkreises
Darmstadt-Dieburg geplant?
Es wurden bisher weder
Gespräche geführt, noch sind Gespräche geplant, da die Sicherstellung des
Schwimmunterrichts nicht originäre Aufgabe des Schulträgers ist.
2. Plant der Landkreis Darmstadt-Dieburg –
ähnlich wie der Landkreis Groß-Gerau – eine Analyse zum Zustand und der Zukunft
der Schwimmbäder?
Nein.
3. In welchen Schwimmbädern im Landkreis
Darmstadt-Dieburg wird Schulschwimmunterricht angeboten? Welche Kosten
entstehen dabei für den Landkreis Darmstadt-Dieburg neben den
Beförderungskosten?
In der Anlage erhalten Sie eine
Übersicht, von welchen Schulen welche Schwimmbäder zum Schwimmunterricht
genutzt werden. Für die Anmietung dieser Schwimmbäder entstehen dem Schulträger
für 2014 ca. 60.000 EUR.
4. Unterstützt der Landkreis Darmstadt-Dieburg
als Schulträger Städte und Gemeinden bei der Aufrechterhaltung des
Schwimmbetriebes, um Schülerinnen und Schülern das Schulschwimmen wohnortnah zu
ermöglichen? Wenn nein, gibt es Planungen dies zukünftig zu tun?
Nein.
5. Konnten alle Schulen nach der Schließung des
Pfungstädter Schwimmbades Ausweichschwimmbäder finden? Wenn ja, in welchen
Schwimmbädern? Wenn nein, welche Schule(n) nicht?
Über den Eigenbetrieb Da-Di
Werk Gebäudemanagement wurde gemeinsam mit der Abteilung Schulservice
versucht, kurzfristige
Ausweichmöglichkeiten in Griesheim, Mühltal und Bensheim zu finden. Da dort
bereits hohe Auslastungen sind, gestaltete sich dies schwierig.
Die Pfungstädter Grundschulen
haben daher zum Teil entschieden, in diesem Schulhalbjahr keinen
Schwimmunterricht mehr anzubieten.
6. Wie ist der Schwimmunterricht in der SEK I
geregelt? Können alle verpflichteten Schwimmunterrichtsstunden angeboten
werden?
Das Schwimmen und Bewegen im
Wasser ist im Lehrplan der SEK I enthalten. Es liegt aber in der Verantwortung
der Schulleitung, ob dieser Unterricht auch tatsächlich angeboten wird. Wenn ja, übernimmt der Schulträger die
Beförderungskosten und Eintrittsgelder.