Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion der CDU:

 

1.      Gibt es bereits Gespräche mit anderen Landkreisen (Bergstraße, Groß-Gerau) bezüglich des Baus eines gemeinsamen Zentralschwimmbades? Wenn nein, sind Gespräche seitens des Landkreises Darmstadt-Dieburg geplant?

 

Es wurden bisher weder Gespräche geführt, noch sind Gespräche geplant, da die Sicherstellung des Schwimmunterrichts nicht originäre Aufgabe des Schulträgers ist.

 

2.      Plant der Landkreis Darmstadt-Dieburg – ähnlich wie der Landkreis Groß-Gerau – eine Analyse zum Zustand und der Zukunft der Schwimmbäder?

 

Nein.

 

3.      In welchen Schwimmbädern im Landkreis Darmstadt-Dieburg wird Schulschwimmunterricht angeboten? Welche Kosten entstehen dabei für den Landkreis Darmstadt-Dieburg neben den Beförderungskosten?

 

In der Anlage erhalten Sie eine Übersicht, von welchen Schulen welche Schwimmbäder zum Schwimmunterricht genutzt werden. Für die Anmietung dieser Schwimmbäder entstehen dem Schulträger für 2014 ca. 60.000 EUR.

 

4.      Unterstützt der Landkreis Darmstadt-Dieburg als Schulträger Städte und Gemeinden bei der Aufrechterhaltung des Schwimmbetriebes, um Schülerinnen und Schülern das Schulschwimmen wohnortnah zu ermöglichen? Wenn nein, gibt es Planungen dies zukünftig zu tun?

 

Nein.

 

5.      Konnten alle Schulen nach der Schließung des Pfungstädter Schwimmbades Ausweichschwimmbäder finden? Wenn ja, in welchen Schwimmbädern? Wenn nein, welche Schule(n) nicht?

 

Über den Eigenbetrieb Da-Di Werk Gebäudemanagement wurde gemeinsam mit der Abteilung Schulservice versucht,  kurzfristige Ausweichmöglichkeiten in Griesheim, Mühltal und Bensheim zu finden. Da dort bereits hohe Auslastungen sind, gestaltete sich dies schwierig.

Die Pfungstädter Grundschulen haben daher zum Teil entschieden, in diesem Schulhalbjahr keinen Schwimmunterricht mehr anzubieten.

 

 

6.      Wie ist der Schwimmunterricht in der SEK I geregelt? Können alle verpflichteten Schwimmunterrichtsstunden angeboten werden?

 

Das Schwimmen und Bewegen im Wasser ist im Lehrplan der SEK I enthalten. Es liegt aber in der Verantwortung der Schulleitung, ob dieser Unterricht auch tatsächlich angeboten wird.  Wenn ja, übernimmt der Schulträger die Beförderungskosten und Eintrittsgelder.