Beschluss: Kenntnis genommen

Landrat Schellhaas teilt mit:

 

Dass der Regierungspräsident mit Verfügung vom 18. Dezember 2013 die Genehmigung zu den Festsetzungen in dem 1. Nachtragswirtschaftplan für das Wirtschaftsjahr 2013 des Sondervermögens „Kreiskrankenhäuser des Landkreises Darmstadt-Dieburg“ erteilt hat.

 

Diese Verfügung wird zur Kenntnisnahme vorgelegt.

 

Zum Beschluss über den 2. Nachtragswirtschaftsplan wird mit Schreiben vom 24. Januar 2014 von Regierungspräsidium Darmstadt mitgeteilt, dass eine erneute aufsichtsbehördliche Genehmigung für den 2. Nachtragswirtschaftplan für das Wirtschaftsjahr 2013 des Sondervermögens „Kreiskrankenhäuser des Landkreises Darmstadt-Dieburg“ nicht nötig ist, da sich keine Änderungen in den genehmigungspflichtigen Teilen des Beschlusses zum Wirtschaftsplan ergeben.