Beschluss: Kenntnis genommen

Der Vorsitzende des Verbandsvorstandes Herr Landrat Schellhaas hat dem Vorsitzenden der Verbandsversammlung Herrn Klanitz am 18.02.2014 mitgeteilt, dass die Erste Satzung zur Änderung der Verbandssatzung am 17.02.2014 öffentlich bekanntgemacht wurde und damit am 18.02.2014 in Kraft getreten ist.

 

Gemäß Artikel 3 Ziffer 4 dieser Satzung endet damit auch die Wahlzeit des gemäß § 9 Absatz 1 Satz 4 der Verbandssatzung vom 28.05.2013 am 06.06.2013 gewählten stellvertretenden Verbandsvorsitzenden. Herr Bürgermeister Buchwald ist damit als stellvertretender Vorsitzender am 18.02.2014 aus dem Verbandsvorstand ausgeschieden.

 

Gemäß § 9 Absatz 1 der Verbandssatzung besteht der Vorstand aus dem Verbandsvorsitzenden und sechs (war: fünf) weiteren Mitgliedern, von denen fünf bereits auf Grund der Wahl vom 06.06.2013 bereits bestimmt sind.

 

Auf Grundlage der am 06.06.2013 durchgeführten Wahl stellt Herr Verbandsversammlungsvorsitzender Klanitz daher als Wahlleiter gemäß § 55 HGO unter Zugrundlegung des Wahlvorschlages der Herren Krist, Handschuh und Fuchs-Bischoff mit Wirkung vom 18.02.2014 fest, dass der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages Herr Horst Baier die Voraussetzungen des § 9 Absatz 1 der Verbandssatzung (Mitgliedschaft im Verwaltungsorgan eines Verbandsmitglieds) nicht mehr erfüllt und damit unberücksichtigt bleibt.

 

Als darauf folgender nächster, noch nicht berufener Bewerber und weiteres Mitglied des Verbandsvorstands wird daher Herr Bürgermeister Buchwald mit Wirkung vom 18.02.2014 festgestellt.