Der Vorsitzende
des Verbandsvorstandes Herr Landrat Schellhaas hat dem Vorsitzenden der
Verbandsversammlung Herrn Klanitz am 18.02.2014 mitgeteilt, dass die Erste
Satzung zur Änderung der Verbandssatzung am 17.02.2014 öffentlich
bekanntgemacht wurde und damit am 18.02.2014 in Kraft getreten ist.
Gemäß Artikel 3
Ziffer 4 dieser Satzung endet damit auch die Wahlzeit des gemäß § 9 Absatz 1
Satz 4 der Verbandssatzung vom 28.05.2013 am 06.06.2013 gewählten
stellvertretenden Verbandsvorsitzenden. Herr Bürgermeister Buchwald ist
damit als stellvertretender Vorsitzender am 18.02.2014 aus dem Verbandsvorstand
ausgeschieden.
Gemäß § 9 Absatz 1
der Verbandssatzung besteht der Vorstand aus dem Verbandsvorsitzenden und sechs
(war: fünf) weiteren Mitgliedern, von denen fünf bereits auf Grund der Wahl vom
06.06.2013 bereits bestimmt sind.
Auf Grundlage der
am 06.06.2013 durchgeführten Wahl stellt Herr
Verbandsversammlungsvorsitzender Klanitz daher als Wahlleiter gemäß § 55
HGO unter Zugrundlegung des Wahlvorschlages der Herren Krist, Handschuh und
Fuchs-Bischoff mit Wirkung vom 18.02.2014 fest, dass der nächste noch nicht
berufene Bewerber des Wahlvorschlages Herr Horst Baier die
Voraussetzungen des § 9 Absatz 1 der Verbandssatzung (Mitgliedschaft im
Verwaltungsorgan eines Verbandsmitglieds) nicht mehr erfüllt und damit
unberücksichtigt bleibt.
Als darauf
folgender nächster, noch nicht berufener Bewerber und weiteres Mitglied des
Verbandsvorstands wird daher Herr Bürgermeister Buchwald mit Wirkung vom
18.02.2014 festgestellt.