Vorbemerkung:
Gemäß § 9 Absatz 1
der Verbandssatzung trifft der Vorstand durch Beschluss mit der Mehrheit seiner
satzungsmäßigen Stimmen eine Regelung, welches Mitglied des Vorstandes in
welcher Reihenfolge zur Vertretung des Vorsitzenden des Verbandsvorstandes
(Verbandsvorsitzenden) berufen ist. Stellvertretender Vorsitzender ist die
Person, die an erster Stelle der Vertretungsreihenfolge steht.
Zur Sicherstellung
einer ausreichenden Transparenz ist der Beschluss der Verbandsversammlung zur
Kenntnis zu bringen.
Beschluss:
Die Vertretungsreihenfolge gemäß § 9 Absatz 1 der Verbandssatzung wird bis zum Ablauf des 30.06.2014 wie folgt festgelegt:
- Bürgermeister Edgar Buchwald
- Bürgermeister Carsten Helfmann
- Bürgermeister Werner Schuchmann
- Bürgermeister Jörg Lautenschläger
- Bürgermeister Andreas Larem
- Bürgermeister Rainer Seibold
Die Vertretungsreihenfolge gemäß § 9 Absatz 1 der Verbandssatzung wird für die Zeit vom 01.07.2014 bis zum Ablauf des 30.06.2015 wie folgt festgelegt:
- Bürgermeister Carsten Helfmann
- Bürgermeister Edgar Buchwald
- Bürgermeister Werner Schuchmann
- Bürgermeister Jörg Lautenschläger
- Bürgermeister Andreas Larem
- Bürgermeister Rainer Seibold
Stellvertretender Vorsitzender des Verbandsvorstandes und stellvertretender Verbandsvorsitzender ist die jeweils an Nr. 1 der Vertretungsreihenfolge aufgeführte Person.