Nachtrag: 12.02.2014

Beschluss: ohne Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss stellt die in den Anlagen 1 (Ergebnishaushalt) und 2 (Finanzhaushalt/Investitionsprogramm) dargestellten Änderungen im Entwurf des Haushaltsplanes 2014 fest und empfiehlt dem Kreistag über den Haupt- und Finanzausschuss, mit der Verabschiedung des Haushaltsplanes die dargestellten Ansatzkorrekturen zu beschließen.

 

Der Kreistag beschließt zusammen mit der Vorlage 1868-2013/DaDi die in den Anlagen dargestellten Ansatzkorrekturen, die nachfolgende Auswirkungen auf die Haushaltssatzung haben:

 

Die ordentlichen Erträge erhöhen sich von 376.772.093 Euro auf 378.346.897 Euro, die ordentlichen Aufwendungen vermindern sich von 412.930.739 Euro auf 405.626.517 Euro. Unter Berücksichtigung des außerordentlichen Ergebnisses reduziert sich damit der Fehlbedarf im Ergebnishaushalt um 8.879.026 Euro von 36.154.146 Euro auf 27.275.120 Euro.

 

Im Finanzhaushalt ändert sich das Saldo aus Verwaltungstätigkeit von -27.751.523 Euro
auf -19.223.639 Euro.

 

Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit vermindern sich von 7.727.138 Euro auf 6.414.138 Euro, der Saldo aus Investitionstätigkeit damit von -3.040.513 Euro auf -1.727.513 Euro.

 

Die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit vermindern sich von 3.921.638 Euro auf 2.608.638 Euro, der Saldo aus Finanzierungstätigkeit damit von -5.800.857 Euro auf -7.113.857 Euro.

 

Der Zahlungsmittelfehlbedarf verändert sich von ursprünglich -36.592.893 Euro auf -28.065.009 Euro.

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2014 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, reduziert sich von 3.921.638 Euro auf  2.608.638 Euro.

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2014 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen reduziert sich von 4.090.000 Euro auf 2.420.000 Euro.

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2014 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 170.000.000 Euro auf 160.000.000 Euro reduziert.

 

Der Hebesatz der Kreisumlage wird von 38,65 % auf 38,85 % erhöht, der der Schulumlage von 19,35 % auf 19,15 % vermindert.

 

Darüber hinaus wird im Haushaltssicherungskonzept 2014 auf Seite 54 folgender Passus

bei den Annahmen zu den Personalaufwendungen aufgenommen:

„Zusätzliche Stellen sind in Ausnahmefällen bei Nachweis eines noch zu definierenden Refinanzierungssatzes zulässig.“