Nachtrag: 12.02.2014

Beschluss: Kenntnis genommen

Stellungnahme der Betriebskommission nach § 7 Abs. 3 Ziffer 1 EigBGes:

 

Die Betriebskommission regt an, die Abläufe im Eigenbetrieb hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit extern begutachten zu lassen. Hierzu soll zunächst mit dem mit der Jahresprüfung beauftragten Wirt­schaftsprüfungsinstitut Kontakt aufgenommen werden. Vergleiche mit anderen Häusern sind, sofern die dafür notwendigen Informationen erlangt werden können, aufzustellen. Über die Be­auftragung eines externen Gutachters soll in den Gremien entschieden werden, auch bezüglich der Aufnahme der Kosten in einem Nachtragsplan.

 

Die Betriebskommission regt eine Kostenübernahme des Landkreises für ein externes Gutachten an.

 

Abweichende Stellungnahme des Kreisausschusses:

 

Der Kreisausschuss spricht sich gegen die angeregte Kostenübernahme durch die Kreisverwaltung für das extern erstellte Gutachten aus.