Nachtrag: 12.02.2014
Sitzung: 17.02.2014 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: 1735-2013/DaDi/1
Stellungnahme der Betriebskommission nach § 7 Abs. 3
Ziffer 1 EigBGes:
Die
Betriebskommission regt an, die Abläufe im Eigenbetrieb hinsichtlich der
Wirtschaftlichkeit extern begutachten zu lassen. Hierzu soll zunächst mit dem
mit der Jahresprüfung beauftragten Wirtschaftsprüfungsinstitut Kontakt
aufgenommen werden. Vergleiche mit anderen Häusern sind, sofern die dafür
notwendigen Informationen erlangt werden können, aufzustellen. Über die Beauftragung
eines externen Gutachters soll in den Gremien entschieden werden, auch
bezüglich der Aufnahme der Kosten in einem Nachtragsplan.
Die
Betriebskommission regt eine Kostenübernahme des Landkreises für ein externes
Gutachten an.
Abweichende
Stellungnahme des Kreisausschusses:
Der Kreisausschuss spricht sich gegen die angeregte Kostenübernahme durch die Kreisverwaltung für das extern erstellte Gutachten aus.