Nachtrag: 03.02.2014
Sitzung: 17.02.2014 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: 1990-2014/DaDi
Anfrage der Fraktion der CDU:
- Honorarkräfte:
Wie viele Honorarkräfte Konto 6133000 wurden im Haushaltsjahr 2013 in den einzelnen Produktbereichen (PB) beschäftigt. Wie hoch sind die Aufwendungen bezogen auf die einzelnen PB?
Welche Ausgaben übernehmen diese Personen als freiwillige Leistungen und als Pflichtaufgabe?
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SK 6131000* (Ist 2013) |
SK 6133000 (Ist 2013) |
Summe (Ist 2013) |
Bemerkung |
PB01 |
19.448 € |
3.954 € |
23.402 € |
Honorare insbesondere für die Bereiche Frauen und Chancengleichheit
und Betriebliches Gesundheitsmanagement |
PB02 |
47.791 € |
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47.791 € |
Insbes. Aufwandsentschädigungen für die Organisatorische Leitung des
Rettungsdienstes |
PB03 |
54.333 € |
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54.333 € |
Durchführung verschiedener AGs an Schulen
im Rahmen des Ganztages-programms |
PB04 |
693.473 € |
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693.473 € |
Honorare für Kursleiter/-innen im Bereich der VHS |
PB05 |
180.329 € |
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180.329 € |
Honorare im Rahmen von Maßnahmen für die Produkte 50 Plus und 50 Plus
Impuls (Erstattung durch Bund) |
PB06 |
240.352 € |
1.992 € |
242.344 € |
133 Honorarkräfte, insbesondere in den Bereichen Jugendsozialarbeit,
Erzieh. Kinder-/Jugendschutz,
Jugendsozial-arbeit an Schulen, Familienberatungs-stellen und
Familienhebammen |
PB13 |
9.980 € |
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9.980 € |
Honorar für „Freiwilliges ökologisches Jahr“ |
* Aufwendungen für Honorarkräfte wurden bis 2013 unter dem SK 6131000
verbucht,
das SK 6133000 existiert erst seit Mitte 2013.
- Personal:
Nach welchen Kriterien wurden die Eingruppierungen für Mitarbeiter der Landkreisverwaltung vorgenommen? Wurden Stellenbeschreibungen erstellt und diese dann bewertet?
Wie viele Beschäftigte werden höher bezahlt als vom TVÖD vorgesehen?
Wie viele Beschäftigte der Landkreisverwaltung erhalten Zulagen?
Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Zulagen gewährt?
Grundlage für die
Eingruppierung der Beschäftigten ist bis zur Vereinbarung einer neuen
Entgeltordnung zum TVöD nach wie vor § 22 BAT. Dabei richtet sich die
Eingruppierung nach den Tätigkeitsmerkmalen der Vergütungsordnung (Anlagen 1a
und 1b). Es gab und gibt derzeit noch keine „flächendeckende“ Beschreibung und
Bewertung aller Arbeitsplätze bei der Landkreisverwaltung. Dies wird nunmehr im
Zuge des KGSt-Prozesses erfolgen. Soweit in der Vergangenheit keine
Einzelbewertung von Stellen durch die Arbeitsplatzbewertungskommission
vorgenommen wurde, erfolgte die Eingruppierung z. B. unter Auswertung von
Literatur, Rechtsprechung oder auf der Grundlage empirischer Erhebungen im
direkten Vergleich mit anderen Landkreisverwaltungen.
Diese Frage kann
abschließend erst nach dem alle Stellen bewertet wurden beantwortet
werden.Übertariflich erfolgt zurzeit die Bezahlung der Sekretärinnen an
Schulen, die nach abgeschlossener Einarbeitung und bei Bewährung, frühestens
sechs Monate nach Beschäftigungsbeginn, von der Entgeltgruppe 5 nach der
Entgeltgruppe 6 höhergruppiert werden (KA-Beschluss vom 23.04.2002) .
Die Eingruppierung der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Erziehungs-beratungsstellen (9
Personen), der Erziehungsbeistandschaft (1 Person) und Jugendgerichtshilfe (4
Personen) - sofern sie am Rufbereitschaftsdienst des Jugendamtes
teilnehmen - sowie der EDV (17 Personen) soll nach
Bereitstellung entsprechender Planstellen übertariflich erfolgen.
Wird Bediensteten
vorübergehend eine andere Tätigkeit übertragen, die den Tätigkeitsmerkmalen
einer höheren als ihrer Eingruppierung entspricht, erhalten diese für die Dauer
der Ausübung gem. § 14 TVöD eine persönliche Zulage (zurzeit 4 Personen).
Bis zur Bereitstellung
entsprechender Planstellen erhalten die oben Genannten 31 Personen eine übertarifliche Zulage. Darüber hinaus
erhalten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die als Betreuungskräfte an den
Grundschulen tätig sind, nach dreijähriger Bewährung eine übertarifliche Zulage
zur Entgeltgruppe 8.