Nachtrag: 03.02.2014

Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion der CDU:

 

  1. Honorarkräfte:
    Wie viele Honorarkräfte Konto 6133000 wurden im Haushaltsjahr 2013 in den einzelnen Produktbereichen (PB) beschäftigt. Wie hoch sind die Aufwendungen bezogen auf die einzelnen PB?
    Welche Ausgaben übernehmen diese Personen als freiwillige Leistungen und als Pflichtaufgabe?

 

 

SK 6131000*

(Ist 2013)

SK 6133000

(Ist 2013)

Summe

(Ist 2013)

Bemerkung

PB01

19.448 €

3.954 €

23.402 €

Honorare insbesondere für die Bereiche Frauen und Chancengleichheit und Betriebliches Gesundheitsmanagement

PB02

47.791 €

 

47.791 €

Insbes. Aufwandsentschädigungen für die Organisatorische Leitung des Rettungsdienstes

PB03

54.333 €

 

54.333 €

Durchführung verschiedener AGs an Schulen im Rahmen des Ganztages-programms

PB04

693.473 €

 

693.473 €

Honorare für Kursleiter/-innen im Bereich der VHS

PB05

180.329 €

 

180.329 €

Honorare im Rahmen von Maßnahmen für die Produkte 50 Plus und 50 Plus Impuls (Erstattung durch Bund)

PB06

240.352 €

1.992 €

242.344 €

133 Honorarkräfte, insbesondere in den Bereichen Jugendsozialarbeit, Erzieh. Kinder-/Jugendschutz,  Jugendsozial-arbeit an Schulen, Familienberatungs-stellen und Familienhebammen

PB13

9.980 €

 

9.980 €

Honorar für „Freiwilliges ökologisches Jahr“

 

* Aufwendungen für Honorarkräfte wurden bis 2013 unter dem SK 6131000
            verbucht, das SK 6133000 existiert erst seit Mitte 2013.



  1. Personal:
    Nach welchen Kriterien wurden die Eingruppierungen für Mitarbeiter der Landkreisverwaltung vorgenommen? Wurden Stellenbeschreibungen erstellt und diese dann bewertet?
    Wie viele Beschäftigte werden höher bezahlt als vom TVÖD vorgesehen?
    Wie viele Beschäftigte der Landkreisverwaltung erhalten Zulagen?
    Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Zulagen gewährt?

Grundlage für die Eingruppierung der Beschäftigten ist bis zur Vereinbarung einer neuen Entgeltordnung zum TVöD nach wie vor § 22 BAT. Dabei richtet sich die Eingruppierung nach den Tätigkeitsmerkmalen der Vergütungsordnung (Anlagen 1a und 1b). Es gab und gibt derzeit noch keine „flächendeckende“ Beschreibung und Bewertung aller Arbeitsplätze bei der Landkreisverwaltung. Dies wird nunmehr im Zuge des KGSt-Prozesses erfolgen. Soweit in der Vergangenheit keine Einzelbewertung von Stellen durch die Arbeitsplatzbewertungskommission vorgenommen wurde, erfolgte die Eingruppierung z. B. unter Auswertung von Literatur, Rechtsprechung oder auf der Grundlage empirischer Erhebungen im direkten Vergleich mit anderen Landkreisverwaltungen.

 

Diese Frage kann abschließend erst nach dem alle Stellen bewertet wurden beantwortet werden.Übertariflich erfolgt zurzeit die Bezahlung der Sekretärinnen an Schulen, die nach abgeschlossener Einarbeitung und bei Bewährung, frühestens sechs Monate nach Beschäftigungsbeginn, von der Entgeltgruppe 5 nach der Entgeltgruppe 6 höhergruppiert werden (KA-Beschluss vom 23.04.2002) .

Die Eingruppierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Erziehungs-beratungsstellen (9 Personen), der Erziehungsbeistandschaft (1 Person) und Jugendgerichtshilfe (4 Personen) - sofern sie am Rufbereitschaftsdienst des Jugendamtes teilnehmen  -  sowie der EDV (17 Personen) soll nach Bereitstellung entsprechender Planstellen übertariflich erfolgen.

 

Wird Bediensteten vorübergehend eine andere Tätigkeit übertragen, die den Tätigkeitsmerkmalen einer höheren als ihrer Eingruppierung entspricht, erhalten diese für die Dauer der Ausübung gem. § 14 TVöD eine persönliche Zulage (zurzeit  4 Personen).

Bis zur Bereitstellung entsprechender Planstellen erhalten die oben Genannten 31 Personen  eine übertarifliche Zulage. Darüber hinaus erhalten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die als Betreuungskräfte an den Grundschulen tätig sind, nach dreijähriger Bewährung eine übertarifliche Zulage zur Entgeltgruppe 8.