Nachtrag: 03.02.2014

Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion der CDU:

 

1.      Fachliteratur:
Welche Summe wurde in den einzelnen Produktbereichen (PB) 01 – 16 angesetzt?
Welcher Betrag wurde im Haushaltsjahr 2013 an Fachliteratur in den jeweiligen PB ausgegeben?

 

 

Plan 2014

IST 2013

PB01

41.165 €

51.302 €

PB02

23.480 €

21.049 €

PB03

*1.289 €

47.699 €

PB04

307 €

20 €

PB05

15.336 €

7.221 €

PB06

14.962 €

9.372 €

PB07

15 €

0

PB08

123 €

0

PB09

255 €

0

PB10

2.684 €

3.430 €

PB11

2 €

0

PB12

55 €

0

PB13

3.885 €

3.822 €

PB14

494 €

0

PB15

149 €

637 €

 

* Der Ansatz für Fachliteratur in den Schulbudgets ist in der Planung 2014 im SK  
          6011000 enthalten.

 

2.      Mitgliedschaft in Vereinen, Verbänden und Organisationen:

In welchen Vereinen, Verbänden und Organisationen ist der Landkreis, das DADI-Werk sowie die Kreiskliniken Mitglied und welchen jährlichen Beitrag müssen wir für diese Mitgliedschaft bezahlen?
Welche Mitgliedschaft wurde in den vergangenen 5 Jahren aufgrund der Haushaltssicherungskonzepte gekündigt? Welche jährlichen Beiträge sparen wir seit der Kündigung ein?

Siehe Anlage 1. Gekündigt wurden:
Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffsbrüchiger (89,48 Euro)
Rat der Gemeinden Europas (127,82 Euro)

3.      Anfrage Seite 15 Vorbericht: Investitionen 020501 Katastrophenschutz Lager T€ 200
Für den Bau eines KatS-Lagers (laut KBI am Feuerwehrstützpunkt Dieburg) soll für Hochwasser- und Unwettereinsätze eine Lagerhalle für T€ 200 errichtet werden.
Welche Lagerfläche wird benötigt?
Wie häufig wird diese Halle genutzt? (An- und Abtransport von Material)
Wurde geprüft ob eine entsprechende Lagerhalle in Dieburg oder Roßdorf (Standort GWL Hochwasser) angemietet werden kann.
Ist ein Umkreis 5 oder 10 KM möglich?

Vorgesehene Hallenabmessung 8,00 x 12,25 m Fläche 98,00 m² mit 60 Stellplätzen für Euro-Paletten oder Rollcontainer auf 3 Ebenen mit 64,80 m² Lagerfläche mit 1 Regal auf 7 Ebenen mit 45,50 m² Lagerfläche mit Stellplatz für ein Kfz (Kombi) und Arbeitsfläche mit 36,00m².

 

Die Halle wird 2 - 3x wöchentlich, je nach Einsatzlage auch mehrmals täglich genutzt.

 

Seit 2009 wurden verschieden Objekte (Roßdorf, Pfungstadt, Babenhausen, Münster) geprüft. Diese waren weder von Preis, Lage noch Nutzungsgrad geeignet.

 

4.      Anfrage Seite 6, Produkt 010101 Verwaltungsführung und –steuerung
Konto 6771200 Aufwendungen für Sachverständige 2014: 250 T€, 2013: 60 T€. Erläuterung Seite 8: Aufwendungen für die Beratung in den Bereichen EDV-Konzept, IT-Strategie, Risikomanagement, Datenschutz, Elektronische Archivierung und weitere Projekte!
Sind diese Mittel in voller Höhe notwendig?
Im HH 2012/2013 waren bereits die gleichen Begründungen in den Erläuterungen für Aufwendungen in Höhe 60 T€ und 100 T€ mitgeteilt.

Die Mittel werden benötigt. Es handelt sich um die Fortsetzung der begonnenen Projekte.

5.      Anfrage Seite 6, Produkt 010101 Aufwendungen in der Inneren Verwaltung
In der Inneren Verwaltung gibt es einen Fehlbedarf im Jahr 2012 von 16,451 Mio. und im Jahr 2014 werden 22,643 Mio. prognostiziert. Dies ist eine Steigerung von rund 28 %.
Wodurch wird dieser erhebliche Anstieg begründet?

Der Anstieg vom Ist 2012 zum Plan 2014 lässt sich im Wesentlichen wie folgt begründen: Rd. 1,4 Mio. Euro höhere Erstattung an das Da-Di-Werk für das Gebäudemanagement, rd. 2,0 Mio. Euro Mindererträge aus der durch die ILV wegfallende Verwaltungskosten-erstattung von der KfB (korrespondiert mit entsprechend geringeren Aufwendungen in PG0502) und rd. 2,6 Mio. Euro höhere Personalaufwendungen (was auch davon herrührt, dass die Personalaufwendungen 2012 wegen einer hohen Inanspruchnahme von Altersteilzeitrückstellungen, die zentral im Produkt 010106 verbucht wurden, niedriger waren).

6.      Anfrage Seite 13             010103 Veranstaltungen/Repräsentation/Projekte:
6862000 Aufwendungen für Gästebewirtung

Was kosten folgende Veranstaltungen:

a. Kreissängerehrung: ca. 2.000 Euro
b. Kleintierzüchterehrung: ca. 4.000 Euro
c. Familienfest: ca. 6.000 Euro
d. Fastnachtsempfang: ca. 3.000 Euro

Sind darin alle Kosten enthalten (z. B. Personalkosten, Präsente, Bewirtung, Einladung, Porto etc.)? Wenn nein, welche zusätzliche Kosten entstehen in den vorgenannten Punkten.

Nicht enthalten sind die Personalkosten (keine Zeitaufschreibung).
 

7.      Anfrage Öffentlichkeitsarbeit:

Wie hoch sind die Gesamtausgaben aller Publikationen des Landkreises, der Kreiskliniken und des DADI-Werks aufgegliedert in Druckkosten, Layout und Personalkosten für die Erstellung?

Siehe Anlage 2. Auf Grund Krankheit/Urlaub konnten noch nicht alle Abteilungen die Beantwortung liefern, Ergänzungen werden nachgereicht. Eigene Personalkosten sind nicht enthalten.

8.      Anfrage Seite 17             010104 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
6861000 Weiterentwicklung des Corporate-Designs der Kreisverwaltung
Was soll hier entwickelt werden?

Konzept, Design und Dateivorlagen des Geschäftspapiers u. a. geschäftlicher Kommunikationsmittel (Visitenkarten) der Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg stammen aus den 80er Jahren und genügen nicht mehr den Anforderungen an eine moderne, insbesondere elektronisch mit Textverarbeitungsprogrammen im Einzeldruck bzw. Fachverfahren im Massendruck erstellte Kommunikation (Schutz vor Veränderungen zur Wahrung des einheitlichen Erscheinungsbildes, Einbindung in Fachverfahren, Anpassung an die DIN-Vorgaben, …). Die Weiterentwicklung soll nach Erhebung der Anforderungen der Abteilungen gemeinsam mit einem kompetenten Dienstleister erfolgen. Nach Umsetzung wird mit einer vereinfachten hausinternen Pflege in den nächsten Jahren gerechnet.

9.      Anfrage Seite 24             010106 Personalangelegenheiten:

In den Erläuterungen zum Ertragskonto 5309900 steht:
Es handelt sich hierbei um den Eigenanteil der Bedienstete zum Job-Ticket

Wie viele Bedienstete erhalten einen Zuschuss? Gibt es Kriterien für das Jobticket? Wenn ja, welche? Sind dies tarifliche Leistungen?
Werden zusätzlich zum Job-Ticket Zuschüsse an Beschäftigte bezahlt??

Aktuell benutzen 190 Bedienstete ein „Job-Ticket“. Gem. Beschluss des Kreisausschusses vom 19.2.2013 (1380-2013/DaDi) wird den Bediensteten der Landkreisverwaltung in den Kreishäusern Darmstadt und Dieburg - sowie für die Dauer der Sanierungsarbeiten in Dieburg am Interimsstandort in Groß-Umstadt -, mit Wohnort innerhalb des Tarifgebietes der Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV) eine besondere Zeitkarte (Job-Ticket) angeboten. Der bisher an diesen Personenkreis gewährte Fahrtkostenzuschuss in Höhe von 40 v. H. für die Fahrt zwischen dem Wohnort und dem Dienstort für ein regelmäßig verkehrendes öffentliches Verkehrsmittel entfällt seit dem gleichen Zeitpunkt. Bedienstete, die für die Fahrt zwischen ihrem Wohnort und dem Dienstort ein regelmäßig verkehrendes öffentliches Verkehrsmittel benutzen und keine besondere Zeitkarte (Job-Ticket) in Anspruch nehmen können, erhalten zu den Kosten einer Jahreskarte einen Fahrtkostenzuschuss von 40 v. H. der entsprechenden Aufwendungen. In den Fällen, in denen der Wohnort außerhalb der Preisstufe 5 liegt, erfolgt die Erstattung unter Zugrundelegung dieser Stufe (KA 1812-2013/DaDi). Derzeit erhalten 17 Bedienstete (davon acht Auszubildende) einen Zuschuss. Sowohl bei dem „Job-Ticket“ als auch bei dem Fahrtkostenzuschuss handelt es nicht um tarifliche Leistungen.

10.   Anfrage Seite 30            010108 Elektronische Datenverarbeitung:
Erhöhung der Personalkosten von 784 T€ auf 1.196 T€ im Jahr 2014
Sind dies die 14 Höhergruppierungen und 3 neue Stellen?

Der höhere Aufwand resultiert u. a. aus drei zusätzlichen Stellen (180 T€), der Anpassung der Entgeltstrukturen in der EDV-Abteilung (110 T€), der erstmaligen Planung des tariflichen Leistungsentgelts nach § 18 TVöD auf Produktebene (23 T€), eines für die Dauer eines Jahres nachbeschäftigten ehemaligen Auszubildenden (IT-Kaufmann) auf dem Produkt 1.01.01.08 (35 T€), der Differenz des Planwertes einer Stelle zum tatsächlichen Entgelt eines neu eingestellten Mitarbeiters (Endstufe wegen Gewinnungsinteresse = 13 T€) sowie zwischen eingeplanten und tatsächlich eingetretenen Tariferhöhungen (42 T€).

 

11.  Anfrage Seite 37             010110 Frauen und Chancengleichheit:

Welche Pflichtaufgaben und freiwilligen Leistungen übernimmt der Verein Wildwasser Darmstadt für € 122.170?

Wurden Gespräche mit Firmen und Stiftungen geführt um den Wegfall der finanziellen Unterstützung der Software AG Stiftung in Höhe von € 263.500 zu egalisieren? Wenn ja, wann und mit wem?

Die angefragten 122.170 Euro umfassen die gesamte Kofinanzierung der kommunalisierten Landesmittel entsprechend der Zuwendungsverträge. Darunter fallen Zuschüsse an Wildwasser (57.000,-€), FrauenFreiRäume Reinheim (7.800,-€), Szenenwechsel e.V. Seeheim-Jugenheim (6.666,-€), ZIBB Groß-Umstadt e.V. (15.200,-€), Sefo femkom Darmstadt (18.500,-€) und Pro familia / Notruf (7.000,-€). Wilddwasser e.V. bietet Beratung bei sexualisierter Gewalt an Mädchen, Frauen und sie unterstützende Personen. Im Jahr 2012 wurden 70 Klientinnen aus dem Landkreis beraten. Ebenso wurden Angebote im Präventionsbereich durchgeführt (Elternabend / Fortbildung).

Frauen helfen Frauen e.V. / Frauenhaus und Beratungsstelle: Die finanzielle Unterstützung der Software AG war Anlass bezogen und diente dem Umbau und nicht dem laufenden Betrieb. Für 2014 hat die hessische Landesregierung jedoch eine „…verbesserte Finanzierungssicherheit für Frauenhäuser..“  im Koalitionsvertrag benannt. Inwieweit hier das Frauenhaus im Landkreis Darmstadt-Dieburg bedacht wird und in welcher Höhe ist noch nicht bekannt. (Stand Februar – Information aus dem hess. Ministerium für Soziales und Integration).

12.  Anfrage Seite 68             020201 Ordnungsaufgaben:
62 Personalaufwendungen
Warum steigen die Personalausgaben um mehr als 20% von 514 T€ auf
610 T€?

Im Haushalt 2014 wurde die Personalkostenverteilung überarbeitet und angepasst. Die Personalaufwendungen werden noch genauer bei den entsprechenden Produkten geplant; die Angaben hierzu wurden von L/2 bei allen Abteilungen abgefragt. Dies hat zur Folge, dass Aufwände für einzelne Mitarbeiter bei mehreren Produkten ausgewiesen sind. Dies teilweise über Produktgruppen und sogar Produktbereiche hinaus, was sich in einzelnen Fällen bis in ein anderes Dezernat auswirkt  (anteilige Personalkosten der Hauptabteilungsleitung III auf dem Produkt Ordnungsaufgaben).

13.   Anfrage Seite 77 020204 Veterinärwesen:
Warum steigen die Versorgungsaufwendungen von T€ 11 auf T€ 73?

Im Bereich der ehemaligen staatlichen Abteilungen (Kommunalaufsicht, Brand- und Katastrophenschutz, Ausländerbehörde, Ordnungsamt, Verkehr, Hauptabteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz und Ländlicher Raum) wurden bis 2013 Versorgungsaufwendungen nur für nicht kommunalisierte Beamtinnen und Beamte geplant. Dies wurde im Zusammenhang mit der aktualisierten Personalkostenverteilung angepasst (s. Erl. hierzu bei Frage 12).

14.  Anfragen zu Schulen:

a. Anfrage Seite 106       030199 Grundschulen:
    Warum steigert sich die „Sonstige Erstattung“ an das Da-Di-Werk von
   10,365 Mio. € auf 11,494 Mio. €?

 

Die Kostenerstattung an das Da-Di-Werk wurde erhöht aufgrund Kostensteigerungen u. a. bei der Fremdreinigung der Schulgebäude nach europaweiter Ausschreibung, der Anpassung der Bauunterhaltungskosten an den tatsächlichen Bedarf, der erhöhten Darlehenszinsen aufgrund der Abwicklung des Investitionsprogramms und der erhöhten Abschreibungen. Details sind dem Wirtschaftsplan des Da-Di-Werks zu entnehmen. Gleiches gilt für die nachfolgenden Unterpunkte b. - d.

b. Anfrage Seite 113       0303 Gymnasien:
Warum steigt die Erstattung an das Da-Di-Werk von 2,428 Mio. € auf
3,217 Mio. €?

 

c. Anfrage Seite 121 030499 Gesamtschulen:
    Warum steigt die Erstattung an das Da-Di-Werk von 15,178 Mio. € auf
    19,451 Mio. €?

 

d. Anfrage Seite 131 030699 Berufliche Schulen:
    Warum steigt die Erstattung an das Da-Di-Werk von 2,178 Mio. € auf
    2,815 Mio. €?

 

15. Anfrage Anlage Schulbudget:
Haushaltsansatz 2014 1,847 Mio., 2013 1.315 Mio. € und
2012 1,296 Mio. €
Warum findet diese Kostensteigerung statt?

Der Planansatz 2012 betrug 1.314.460 Euro, das Ist-Ergebnis 2012 betrug  1.296.244 Euro. Nicht verausgabte Mittel wurden entsprechend der gültigen Budgetierungs-richtlinie ins Folgejahr 2013 übertragen. Die Steigerung der Planansatzes 2013  in Höhe von 1.315.620 Euro gegenüber dem Ansatz 2012 in Höhe von 1.314.460 Euro betrug 1.160 Euro und ergibt sich aus Veränderungen bei den Schülerzahlen. Die Steigerung des Planansatzes 2014 gegenüber dem Ansatz 2013 resultiert aus einer Umschichtung der Mittel aus dem Finanz- in den Ergebnishaushalt. Die Schulbudgets wurden im Finanzhaushalt entsprechend niedriger veranschlagt. Diese Mittel-umschichtung wurde notwendig aufgrund der Novellierung des Gemeinde-haushaltsrechts und Beschluss des Kreisausschusses vom 18.12.2012 zur Abbildung von geringwertigen Wirtschaftsgütern ab dem Jahr 2013.  Alle Anschaffungen bis zu einer Wertgrenze von 150 Euro netto (vorher 60 Euro netto) sind als Aufwand zu behandeln und über den Ergebnishaushalt abzuwickeln. Ein großer Teil der Lehr- und Unterrichtsmittel, die von den Schulen eigenständig aus den Schulbudgets beschafft und finanziert werden, ist von dieser Neuregelung betroffen.  Ersatzbeschaffungen für Mobiliar in Unterrichtsräumen, welche keine Sachgesamtheiten darstellen, müssen ebenfalls über den Ergebnishaushalt abgewickelt werden. Angesparte Mittel aus Vorjahren sind in den Schulbudgets im Ergebnishaushalt nicht mehr vorhanden. Die Schulbudgets im Ergebnishaushalt 2014 sind bereits um 5 % gekürzt.

16. Anfrage Seite 147           030901 Sonstige Schulformen und –einrichtungen
Schule für Kranke € 12.000; Für was werden diese Beträge geleistet?

Entsprechend öffentlich-rechtlicher Vereinbarung zwischen dem Landkreis und der Stadt Darmstadt vom 15.10.2008 beteiligt sich der Landkreis anteilig an laufenden Aufwendungen für den Sonderunterricht an der „Schule für Kranke“. Diese ist am Standort Kinderkliniken Prinzessin Margaret eingerichtet. Die Kostenbeteiligung bezieht sich auf: Betriebs- und Personalkosten für Gebäude (75 % des Flächenanteils), Personalkosten (75 % des Schüleranteils) und Sachkosten (75 % des Budgets).

 

17.  Anfrage Seite 158           040101 Förderung von Museen u. ä.
Ist diese Ausgabe eine Pflichtaufgabe?
Welche Museen werden mit welcher Höhe gefördert?

Förderverein Museum Griesheim

2.000,00

Museum Schloß Lichtenberg

2.500,00

Stadt Dieburg

2.500,00

Heimatmuseum Bickenbach

2.500,00

Gemeinde Alsbach-Hähnlein

1.000,00

Museum für Odenwälder

1.500,00

Ortskundlicher Arbeitskreis Erzhausen

1.000,00

Museum an der Gersprenz

1.500,00

Heimatmuseum Seeheim-Jugenheim

2.000,00

Kultur-Historischer Verein Roßdorf

2.500,00

Stadt Reinheim

2.500,00

Stadt Pfungstadt

2.500,00

Museum Ober-Ramstadt

2.500,00

Museum für Odenwälder

2.000,00

Gemeinde Modautal

1.000,00

Museum Messel

2.500,00

Umstädter Museums- und Geschichtsverein

2.500,00

Heimatverein Gräfenhausen

1.500,00


Es handelt sich um keine Pflichtaufgabe.

18.  Anfrage Seite 163           040301 Ehemalige Kreismusikschule
Was ist Bestandteil der Vereinbarung vom 29.08.1990?
Wann gehen die beiden Bediensteten in Ruhestand?

Die Vereinbarung hat u. a. zum Inhalt, dass sich der Kreisausschuss verpflichtet, dem Verein zwei vollbeschäftigte Fachkräfte aus dem Personalbestand der Kreismusik-schule unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Laufzeit bis voraussichtlich Dezember 2014 bzw. Februar 2019.

 

19.  Anfrage Seite 165           040401 Volkshochschule
Die Kursgebühren fallen von 761 T€ auf 645 T€.
Die Personalaufwendungen steigen von € 707 auf 785 T€.
Dafür Reduzierung der Honorarkräfte von 537 auf 450 T€. Warum wird im Bereich der VHS zusätzliches Personal angestellt und nicht weiter auf Honorarkräfte zurück gegriffen? Handelt es sich um unbefristete Stellen?

Für die im Stellenplan für das Jahr 2012/2013 zusätzlich eingerichtete Stelle für einen pädagogischen Mitarbeiter wurde erstmals 2014 Mittel eingeplant. Ein direkter Zusammenhang zwischen Personalaufwand und Honoraren für Kursleitungen, deren Ansatz sich am Ergebnis 2012 orientiert, besteht nicht.

20.  Anfrage Seite 185 040701 Heimat- und sonstige Kulturförderung
Personalaufwendungen 2014 68 T€ 2013 0 € 2012 63 T€
Wo wurde das Jahr 2013 verbucht?

Personalkosten von Bediensteten, die seit 2012 produktorientiert auf dem Produkt 040701 verbucht werden, wurden für den Haushalt 2012/2013 noch unter dem Produkt Verwaltungsführung- und Steuerung geplant (s. auch hier Erl. zu  Frage 12).

21.  Anfrage Seite 215           050101 Grundsicherung nach SGB II - Verwaltung
Die Personalkosten steigem von 6,648 Mio. auf 8,189 Mio. € bei gleichbleibender Zahl der SGB II Empfänger. Warum?

Die Steigerungen im Plan 2014 beim Produkt 050201 gegenüber den Planzahlen des Jahres 2012 ergeben sich u. a. aus: Tarifsteigerungen (350 T€), Leistungsentgelt, das bisher zentral veranschlagt bei 010106 war (117 T€), Personalaufwand für Beschäftigte in gegenfinanzierten Projekten (104 T€), zusätzlicher Personalaufwand für Beschäftigte, die mittlerweile auf Beamtenplanstellen verrechnet werden (220 T€), Stufensteiger-ungen (140 T€), zwei Planstellen für Beamte, die im Stellenplan 2012 kurzfristig noch vorgesehen, aber nicht mehr beplant wurden (80 T€) und wegen eines Übermittlungs-fehlers in 2012 zu gering ausgewiesener Personalaufwand (482 T€). Hierfür bittet der Leiter der Abteilung Personal um Entschuldigung.

22.  Anfrage Seite 223           050203 Materielle Hilfen kommunale Leistungen
Was sind Wohnungsbeschaffungskosten? Im Haushalt sind 500 T€ vorgesehen.

Wohnungsbeschaffungskosten werden gemäß § 22 Absatz 6 SGB II gewährt.

 

Zu den Wohnungsbeschaffungskosten gehören z. B. Kautionsleistungen, Genossenschaftsanteile, Maklerprovisionen (soweit im Einzelfall erforderlich), Vermittlungsgebühren, Aufnahmegebühren, Zeitungsinserate für die aktive eigene Wohnungssuche. Die Kautionen - auch Mietsicherheiten genannt - werden nach § 22 Abs. 6 Satz 3 SGB II als Darlehen erbracht  Sie dürfen nach § 551 Abs. 1BGB höchstens 3 Monatsmieten ohne Berücksichtigung der Vorauszahlungen für Nebenkosten betragen.

Die für die Anmietung einer Unterkunft erforderlichen Genossenschafts- oder Geschäftsanteile sind wie Kautionen darlehensweise zu übernehmen. Zur Höhe der Anteile gibt es keine gesetzlichen Vorgaben, da diese durch die Genossenschaft/ Geschäftsführung (Vorstand) festgelegt werden. Die Anteile sind daher in voller Höhe zu übernehmen.

Der Aufwand wurde für 2014 im Produkt 050203 entsprechend der Entwicklung in 2013 mit 500.000,-- € beplant. Für die Darlehensrückzahlungen in diesem Produkt wurden allerdings auch 450.000,-- € (in Sachkonto 5470577 enthalten) kalkuliert!

 

23.  Anfrage Seite 263 050405 Schuldnerberatungsstellen
Personalaufwendungen in 2014: 228 T€, in 2013: 0 € und in 2012: 199 T€.
Wie wird die Erhöhung um 15 % gegenüber 2012 erklärt?

 

Ab 2014 werden anteilig Personalkosten u. a. der Leitung VI/3 auf das Produkt Schuldnerberatung gebucht und beplant (s. auch hier Erl. zu Frage 12).

24.  Anfrage Seite 270 050601 Förd. von Trägern der Wohlfahrtspflege
Personalaufwendungen in 2014: 27 T€, in 2013: 0 € und in 2012 19 T€.
Wie wird die Erhöhung um 30 % gegenüber 2012 erklärt?

Die Aufwandssteigerung erklärt sich aus Änderungen in der Kostenverteilung von Bediensteten des Sozialamtes ab 2014 (s. auch hier Erl. zu Frage 12).

25.  Anfrage Seite 274 050701 Unterhaltsvorschussleistungen
Personalaufwendungen in 2014: 373 T€,  in 2013: 195 T€ und in 2012: 266 T€. Wie erklärt sich die Erhöhung um 92 % gegenüber 2013? Gibt es eine Verdopplung der Fallzahlen?

Ab 2014 werden Personalkosten u. a. der Leitung VI/1 über Gemeinkostenträgern auf allen Produkten der Abteilung gebucht und beplant (s. auch hier Erl. zu Frage 12).

26.  Anfrage Seite 286 050903 Wohngeld
Wie erklärt sich der Anstieg der Personalaufwendungen von 279 T€ in 2013 auf 542 T€ in 2014?

Neben Änderungen in der Kostenverteilung von Bediensteten des Sozialamtes (s. auch hier Erl. zu Frage 12) resultiert der Anstieg aus der Bereitstellung  von 2,5 zusätzlichen Stellen im Plan 2014 aufgrund der Änderung der Wohngeldzuständigkeitsverordnung.

27.  Anfrage Seite 297 060101 Förderung in Tageseinrichtungen
Personalaufwendungen in 2014: 682 T€, in 2013: 0 € und in 2012: 360 T€.
Wie erklärt sich die Erhöhung um 90 % gegenüber 2012?

Die Aufwandssteigerung erklärt sich aus Änderungen in der Kostenverteilung von Bediensteten des Jugendamtes ab 2014 (s. auch hier Erl. zu Frage 12).

28.  Anfrage Seite 300 060102 Förderung in Tagespflege
Personalaufwendungen in 2014: 172 T€, in 2013: 0 € und in 2012: 132 T€.
Wie erklärt sich die Erhöhung um 25 % gegenüber 2012?

Die Aufwandssteigerung erklärt sich aus Änderungen in der Kostenverteilung von Bediensteten des Jugendamtes ab 2014 (s. auch hier Erl. zu Frage 12).

 

29.  Anfrage Seite 319 060301 Jugendsozialarbeit
Personalaufwendungen in 2014: 287 T€, in 2013: 137 T€ und in 2012: 278 T€.
Wie erklären sich die Schwankungen bei den Personalaufwendungen von bis zu 100 %?
Welche zusätzlichen Aufgaben übernehmen die Honorarkräfte für 82.965 €?
Wieso steigt der Zuschuss für laufende Zwecke im Diakonischen Werk Darmstadt um T€ 50? Handelt es sich bei den Mehrleistungen in diesem Produkt um freiwillige oder Pflichtaufgaben? Wenn es freiwillige Leistungen gibt bitten wir um Aufschlüsselung für welche freiwillige Leistung wie viel Geld bereit gestellt wird.

Personalaufwand von Bediensteten, die seit 2012 produktorientiert auf dem Produkt 060301 verbucht werden, wurden für den Haushalt 2012/2013 noch unter dem Gemeinkostenträger „Verwaltung Jugend- und Familie“ geplant.

Die Honorarkräfte übernehmen keine „zusätzlichen“ Aufgaben. Ihre Leistungen werden im Rahmen präventiver Jugendhilfemaßnahmen vielmehr „eingekauft“, weil sie entweder über spezielle Kenntnisse verfügen, die sie dazu in die Lage versetzen in unterschiedlichen Einsatzbereichen Seminare und Fachveranstaltungen durchzuführen (z.B.: Suchtpräventionsprojekte „Voll daneben“, „Kinder aus suchtbelasteten Familien“; Jugendberufshilfeprojekte: „Berufsparcours“, „Modulschulungen hamet2“, „Übergang Schule-Beruf“) oder weil sie (oftmals Studierende) für zur Vorbereitung und Durchführung verschiedener Angebote als Teamer eingesetzt werden.

 

Das Diak. Werk erhält, auf der Basis einer geschlossenen Leistungsvereinbarung, für seine Leistungen im Bereich der Jugendberufswegebegleitung, eine jährliche Zuwendung von 50.000,00€. Durch das Auslaufen des Projektes „Regionales Übergangsmanagement – RÜM“ am 31.12.2013 und die Beendigung von „OloV“ im Lauf des Jahres 2014 brechen dem Landkreis entscheidende Bausteine im Bereich der Jugendberufshilfe als Teil der Jugendsozialarbeit für benachteiligte junge Menschen gem. § 13 SGB VIII weg. Diese jungen Menschen haben keine Förderansprüche nach dem SGB II oder SGB III sondern haben als Zielgruppe nach § 13 SGB VIII Anspruch auf Leistungen der Jugendhilfe zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen bzw. individueller Beeinträchtigungen. Die Erbringung dieser Leistungen ist angesichts der Größe des Landkreises mit den verbliebenen restlichen Ressourcen nicht zu erbringen. Wer mit welchen Aufträgen dann konkret eingesetzt wird, ist letztendlich politisch zu entscheiden. Denkbar wäre beispielsweise auch die Fortführung von Schulabgangsbefragungen, Konzeptionierung und Durchführung speziell auf diese Zielgruppe zugeschnittener Unterstützungs- und Förderangebote.

 

Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe mit bedingtem kommunalem Handlungs- (Ermessens-) Spielraum. Der Landkreis hat für die benannte Zielgruppe (Soll-Leistung nach § 13 Abs. 1 SGB VIII) Angebote vorzuhalten. In welcher Höhe und in welcher Form ist Teil kommunaler Ermessensspielräume, wobei die in diesem Zusammenhang zu beachtenden Vorgaben der §§ 74 Abs. 3 Satz 3 und  79 Abs. 2  Ziff. 1 SGB VIII deutliche Hinweise darauf geben, dass eine auf die gegebenen Verhältnisse im Kreis abgestellte Anzahl von Einrichtungen, Diensten usw., durch den Landkreis als Jugendhilfeträger im Rahmen seiner Gesamtverantwortung zur Verfügung zu stellen ist. Im Ergebnis ist auch hierdurch die Mittelaufplanung zu rechtfertigen, zumal frühzeitige und erfolgreiche Interventionen bei diesen jungen Menschen zur Entlastung staatlicher Sozialleistungssysteme führen. – Wer als Erwachsener arbeiten kann belastet diese Systeme nicht.

30.  Anfrage Seite 321 Fachstelle Jugendberufshilfe
Wie hoch sind die Gesamtaufwendungen für die Jugendberufshilfe?
Gibt es Erstattungen in diesem Bereich vom Land oder Bund? Wenn ja, in welcher Höhe?

Das Teilprodukt „Jugendberufshilfe“ schließt mit einem Zuschussbedarf von 346.554,24 Euro ab. Erstattungen von Bund und Land gibt es hier nicht. Erstattet werden bzw. wurden einzelne Projekte zu 100% (Olov, RÜM), die aber auch zu zusätzlichen Aufwendungen geführt haben.

31.   Anfrage Seite 330 060304 Hilfe zur Erziehung
Personalaufwendungen in 2014: 1,924 Mio. €, in 2013 0 € und in 2012
1,738 Mio. €. Die Personalaufwendungen steigten um 12 % gegenüber 2012 und das Verwaltungsergebnis von 2014 liegt um 2,9 Mio. € über dem Ansatz von 2013. Daher die Frage, gibt es höhere Fallzahlen in diesem Bereich?
Welcher Zuschuss wird im Konto 546 als Sonderposten mit € 210.753 aufgelöst?

Die Aufwandssteigerung erklärt sich aus Änderungen in der Kostenverteilung von Bediensteten des Jugendamtes ab 2014 (s. auch hier Erl. zu Frage 12).

Als Sonderposten werden die sich aus der Allgemeinen Investitionspauschale diesem Produkt anteilig zugeordneten Zuweisungen aufgelöst.

32.  Anfrage Seite 334 060305 Eingliederungshilfe
Personalaufwendungen in 2014: 465 T€, in 2013: 0 € und in 2012: 387 T€.
Wie erklärt sich die Steigerung der Personalaufwendungen um 20 % gegenüber dem Jahr 2012? Ist die Fallzahl gestiegen?

Die Aufwandssteigerung erklärt sich aus Änderungen in der Kostenverteilung von Bediensteten des Jugendamtes ab 2014 (s. auch hier Erl. zu Frage 12).

33.  Anfrage Seite 343 060308 Adoptionsvermittlung, Gerichtshilfe u.a
Personalaufwendungen in 2014: 950 T€, in 2013: 0 € und in 2012 763 T€.
Wie erklärt sich die Steigerung der Personalaufwendungen um 20 % gegenüber dem Jahr 2012? Ist die Fallzahl gestiegen?

Neben Änderungen in der Kostenverteilung von Bediensteten des Jugendamtes (s. auch hier Erl. zu Frage 12) resultiert der Anstieg aus der Besetzung von zwei zusätzlichen Stellen im Bereich der Amtsvormundschaft im 2012/2013.

34.  Anfrage Seite 356           060402 Betreuungsangebote an Schule
Laut Aussage des Landrates und der 1. KB ist das Betreuungsangebot an kreiseigenen Betreuenden Grundschulen kostendeckend!
Die Landeszuweisungen (5421000) € 322.113 werden an die Freien Träger (7128000) € 331.500 weitergegeben.
Kurzrechnung:
Erträge                  Elternbeiträge                                       € 970.000
                             Kostenerstattungen von Gemeinden       € 572.000
Aufwendungen: Personalaufwendungen                              € 2.022.257

Verwaltungsergebnis – 634.582 €
Wieso ist das Betreuungsangebot an den kreiseigenen Betreuenden Grundschulen entgegen den Aussagen des Landrats und der 1. KB nicht kostendeckend?

Bei der Ansatzfindung im Bereich der Sachaufwendungen waren die entsprechenden Beschlüsse des Kreistages zu berücksichtigen, die zu Einnahmeausfällen bzw. Leistungsverpflichtungen führen. Es ist insbesondere darauf hinzuweisen, dass § 2 Abs. 4 und 5 der Gebührensatzung für die „Betreuenden Grundschulen“ an Schulen im Landkreis Darmstadt-Dieburg verschiedene Gebührenbefreiungs-, -übernahme und Gebührenreduzierungstatbestände schafft, die den Kreisetat belasten (Sachkonto 5110000 = - 184.000,00 €; Sachkonto 7251000 = 120.000,00 €).  

Unter 7128000 sind die Aufwendungen des Kreises an Betreuende Grundschulen in anderer Trägerschaft dargestellt - 212.615,00 € belasten hierbei den Etat des Kreises. Es ist daran zu erinnern, dass der Kreistag in seiner Sitzung am 24.9.2001 eine Ausweitung des Konzeptes für die Einrichtung von Betreuungsangeboten an Grundschulen des Landkreises Darmstadt-Dieburg dahingehend beschlossen hat, dass bei einer Ausweitung einer tgl. Betreuung auf sechs und mehr Stunden ein Zuschuss von 5.250,00 € aus Kreismitteln gezahlt wird, ohne Einschränkung der Gruppenzahl.

Würde der Landkreis sozusagen sich selbst als Träger von Betreuenden Grundschulen diese Zuschüsse auch gewähren, wären diese als zusätzliche Einnahmen darzustellen, da zwischenzeitlich natürlich auch in etlichen Betreuenden Grundschulen in Trägerschaft des Landkreises Öffnungszeiten von über sechs Stunden, Ferienbetreuung usw. die Regel sind. Eine Darstellung dieser fiktiven Erstattungsmöglichkeit im Haushalt erfolgte indes nicht. Die vom Kreistag beschlossne Zuschussregelung ist wird also auch auf die Betreuung in eigener Trägerschaft angewandt und bleibt bei der Kalkulation außer Betracht.

 

Die Aussage zur Kostendeckung steht somit unter dem Vorbehalt der vom Kreistag beschlossenen Leistungen, Zuschüsse, Befreiungsregelungen etc.

 

35.  Anfrage Seite 385           090101 Regionalplanung und –entwicklung
Personalaufwendungen in 2014: 72.882 €, in 2013: 0 € und in 2012: 28.974 €.
Wie erklärt sich die Personalkostenerhöhung?

Die Aufwandssteigerung erklärt sich aus Änderungen in der Kostenverteilung von Bediensteten der Abteilung L/1 ab 2014 (s. auch hier Erl. zu Frage 12).

 

36.  Anfrage Seite 405           110101 Abfallwirtschaft
Tierkörperbeseitigung (6171100); Welche Tiere werden über dieses Produkt entsorgt?

Bei dem Ansatz handelt es sich um die Zahlungen an die Hessische Tierseuchen-kasse. Der Landkreis hat dieser nach dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (HAGTierNebG) die Kosten für die in seinem Gebiet angefallenen Tierkörper zu erstatten.

37.  Anfrage Seite 410           120101 Kreisstraßen
Wie hoch ist die jährliche AfA auf alle Kreisstraßen?

 

Die für 2014 geplante AfA für alle Kreisstraßen beträgt 861.180 Euro.

 

38.  In welchem Produkt sind die Aufwendungen für den Wirtschaftsempfang abgebildet?

 

Die Aufwendungen für das Wirtschaftsgespräch Darmstadt-Dieburg sind im Produkt 150101 geplant.