Nachtrag: 03.02.2014
Sitzung: 17.02.2014 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: 1989-2014/DaDi
Anfrage der Fraktion der CDU:
1. Fachliteratur:
Welche Summe wurde in den einzelnen Produktbereichen (PB) 01 – 16 angesetzt?
Welcher Betrag wurde im Haushaltsjahr 2013 an Fachliteratur in den jeweiligen
PB ausgegeben?
|
Plan 2014 |
IST 2013 |
PB01 |
41.165 € |
51.302 € |
PB02 |
23.480 € |
21.049 € |
PB03 |
*1.289 € |
47.699 € |
PB04 |
307 € |
20 € |
PB05 |
15.336 € |
7.221 € |
PB06 |
14.962 € |
9.372 € |
PB07 |
15 € |
0 |
PB08 |
123 € |
0 |
PB09 |
255 € |
0 |
PB10 |
2.684 € |
3.430 € |
PB11 |
2 € |
0 |
PB12 |
55 € |
0 |
PB13 |
3.885 € |
3.822 € |
PB14 |
494 € |
0 |
PB15 |
149 € |
637 € |
* Der Ansatz für Fachliteratur in den Schulbudgets
ist in der Planung 2014 im SK
6011000 enthalten.
2. Mitgliedschaft in Vereinen, Verbänden und Organisationen:
In
welchen Vereinen, Verbänden und Organisationen ist der Landkreis, das DADI-Werk
sowie die Kreiskliniken Mitglied und welchen jährlichen Beitrag müssen wir für
diese Mitgliedschaft bezahlen?
Welche Mitgliedschaft wurde in den vergangenen 5 Jahren aufgrund der
Haushaltssicherungskonzepte gekündigt? Welche jährlichen Beiträge sparen wir
seit der Kündigung ein?
Siehe Anlage 1. Gekündigt wurden:
Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffsbrüchiger (89,48 Euro)
Rat der Gemeinden Europas (127,82 Euro)
3. Anfrage Seite 15 Vorbericht: Investitionen 020501
Katastrophenschutz Lager T€ 200
Für den
Bau eines KatS-Lagers (laut KBI am Feuerwehrstützpunkt Dieburg) soll für
Hochwasser- und Unwettereinsätze eine Lagerhalle für T€ 200 errichtet werden.
Welche Lagerfläche wird benötigt?
Wie häufig wird diese Halle genutzt? (An- und Abtransport von Material)
Wurde geprüft ob eine entsprechende Lagerhalle in Dieburg oder Roßdorf
(Standort GWL Hochwasser) angemietet werden kann.
Ist ein Umkreis 5 oder 10 KM möglich?
Vorgesehene Hallenabmessung
8,00 x 12,25 m Fläche 98,00 m² mit 60 Stellplätzen für Euro-Paletten oder
Rollcontainer auf 3 Ebenen mit 64,80 m² Lagerfläche mit 1 Regal auf 7 Ebenen
mit 45,50 m² Lagerfläche mit Stellplatz für ein Kfz (Kombi) und Arbeitsfläche
mit 36,00m².
Die Halle wird 2 - 3x
wöchentlich, je nach Einsatzlage auch mehrmals täglich genutzt.
Seit 2009 wurden
verschieden Objekte (Roßdorf, Pfungstadt, Babenhausen, Münster) geprüft. Diese
waren weder von Preis, Lage noch Nutzungsgrad geeignet.
4. Anfrage Seite 6, Produkt 010101 Verwaltungsführung und
–steuerung
Konto
6771200 Aufwendungen für Sachverständige 2014: 250 T€, 2013: 60 T€. Erläuterung
Seite 8: Aufwendungen für die Beratung in den Bereichen EDV-Konzept,
IT-Strategie, Risikomanagement, Datenschutz, Elektronische Archivierung und
weitere Projekte!
Sind diese Mittel in voller Höhe notwendig?
Im HH 2012/2013 waren bereits die gleichen Begründungen in den Erläuterungen
für Aufwendungen in Höhe 60 T€ und 100 T€ mitgeteilt.
Die Mittel werden benötigt. Es handelt sich um die
Fortsetzung der begonnenen Projekte.
5. Anfrage Seite 6, Produkt 010101 Aufwendungen in der Inneren
Verwaltung
In der
Inneren Verwaltung gibt es einen Fehlbedarf im Jahr 2012 von 16,451 Mio. und im
Jahr 2014 werden 22,643 Mio. prognostiziert. Dies ist eine Steigerung von rund
28 %.
Wodurch wird dieser erhebliche Anstieg begründet?
Der Anstieg vom Ist 2012 zum Plan 2014 lässt sich im Wesentlichen wie
folgt begründen: Rd. 1,4 Mio. Euro höhere Erstattung an das Da-Di-Werk für das
Gebäudemanagement, rd. 2,0 Mio. Euro Mindererträge aus der durch die ILV
wegfallende Verwaltungskosten-erstattung von der KfB (korrespondiert mit
entsprechend geringeren Aufwendungen in PG0502) und rd. 2,6 Mio. Euro höhere
Personalaufwendungen (was auch davon herrührt, dass die Personalaufwendungen
2012 wegen einer hohen Inanspruchnahme von Altersteilzeitrückstellungen, die
zentral im Produkt 010106 verbucht wurden, niedriger waren).
6. Anfrage Seite 13 010103
Veranstaltungen/Repräsentation/Projekte:
6862000 Aufwendungen für Gästebewirtung
Was kosten folgende Veranstaltungen:
a. Kreissängerehrung: ca. 2.000 Euro
b. Kleintierzüchterehrung: ca. 4.000 Euro
c. Familienfest: ca. 6.000 Euro
d. Fastnachtsempfang: ca. 3.000 Euro
Sind darin alle Kosten enthalten
(z. B. Personalkosten, Präsente, Bewirtung, Einladung, Porto etc.)? Wenn nein,
welche zusätzliche Kosten entstehen in den vorgenannten Punkten.
Nicht enthalten sind die Personalkosten (keine
Zeitaufschreibung).
7. Anfrage Öffentlichkeitsarbeit:
Wie hoch sind die Gesamtausgaben
aller Publikationen des Landkreises, der Kreiskliniken und des DADI-Werks
aufgegliedert in Druckkosten, Layout und Personalkosten für die Erstellung?
Siehe Anlage 2. Auf Grund Krankheit/Urlaub konnten noch
nicht alle Abteilungen die Beantwortung liefern, Ergänzungen werden
nachgereicht. Eigene Personalkosten sind nicht enthalten.
8. Anfrage Seite 17 010104 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
6861000 Weiterentwicklung des Corporate-Designs der Kreisverwaltung
Was soll hier entwickelt werden?
Konzept, Design und
Dateivorlagen des Geschäftspapiers u. a. geschäftlicher Kommunikationsmittel
(Visitenkarten) der Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg stammen aus den 80er
Jahren und genügen nicht mehr den Anforderungen an eine moderne, insbesondere
elektronisch mit Textverarbeitungsprogrammen im Einzeldruck bzw. Fachverfahren
im Massendruck erstellte Kommunikation (Schutz vor Veränderungen zur Wahrung des
einheitlichen Erscheinungsbildes, Einbindung in Fachverfahren, Anpassung an die
DIN-Vorgaben, …). Die Weiterentwicklung soll nach Erhebung der Anforderungen
der Abteilungen gemeinsam mit einem kompetenten Dienstleister erfolgen. Nach
Umsetzung wird mit einer vereinfachten hausinternen Pflege in den nächsten
Jahren gerechnet.
9. Anfrage Seite 24 010106 Personalangelegenheiten:
In den Erläuterungen zum
Ertragskonto 5309900 steht:
Es handelt sich hierbei um den Eigenanteil der Bedienstete zum Job-Ticket
Wie viele Bedienstete erhalten
einen Zuschuss? Gibt es Kriterien für das Jobticket? Wenn ja, welche? Sind dies
tarifliche Leistungen?
Werden zusätzlich zum Job-Ticket Zuschüsse an Beschäftigte bezahlt??
Aktuell benutzen 190 Bedienstete ein „Job-Ticket“. Gem.
Beschluss des Kreisausschusses vom 19.2.2013 (1380-2013/DaDi) wird den
Bediensteten der Landkreisverwaltung in den Kreishäusern Darmstadt und Dieburg
- sowie für die Dauer der Sanierungsarbeiten in Dieburg am Interimsstandort in
Groß-Umstadt -, mit Wohnort innerhalb des Tarifgebietes der
Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV) eine besondere Zeitkarte (Job-Ticket)
angeboten. Der bisher an diesen Personenkreis gewährte Fahrtkostenzuschuss in
Höhe von 40 v. H. für die Fahrt zwischen dem Wohnort und dem Dienstort für ein
regelmäßig verkehrendes öffentliches Verkehrsmittel entfällt seit dem gleichen
Zeitpunkt. Bedienstete, die für die Fahrt zwischen ihrem Wohnort und dem
Dienstort ein regelmäßig verkehrendes öffentliches Verkehrsmittel benutzen und
keine besondere Zeitkarte (Job-Ticket) in Anspruch nehmen können, erhalten zu
den Kosten einer Jahreskarte einen Fahrtkostenzuschuss von 40 v. H. der
entsprechenden Aufwendungen. In den Fällen, in denen der Wohnort außerhalb der
Preisstufe 5 liegt, erfolgt die Erstattung unter Zugrundelegung dieser Stufe
(KA 1812-2013/DaDi). Derzeit erhalten 17 Bedienstete (davon acht Auszubildende)
einen Zuschuss. Sowohl bei dem „Job-Ticket“ als auch bei dem
Fahrtkostenzuschuss handelt es nicht um tarifliche Leistungen.
10. Anfrage
Seite 30 010108 Elektronische
Datenverarbeitung:
Erhöhung der Personalkosten von 784 T€ auf 1.196 T€ im Jahr 2014
Sind dies die 14 Höhergruppierungen und 3 neue Stellen?
Der höhere Aufwand
resultiert u. a. aus drei zusätzlichen Stellen (180 T€), der Anpassung der
Entgeltstrukturen in der EDV-Abteilung (110 T€), der erstmaligen Planung des
tariflichen Leistungsentgelts nach § 18 TVöD auf Produktebene (23 T€), eines
für die Dauer eines Jahres nachbeschäftigten ehemaligen Auszubildenden
(IT-Kaufmann) auf dem Produkt 1.01.01.08 (35 T€), der Differenz des Planwertes
einer Stelle zum tatsächlichen Entgelt eines neu eingestellten Mitarbeiters
(Endstufe wegen Gewinnungsinteresse = 13 T€) sowie zwischen eingeplanten und
tatsächlich eingetretenen Tariferhöhungen (42 T€).
11. Anfrage Seite 37 010110 Frauen und Chancengleichheit:
Welche Pflichtaufgaben und freiwilligen Leistungen übernimmt der Verein Wildwasser Darmstadt für € 122.170?
Wurden Gespräche mit Firmen und
Stiftungen geführt um den Wegfall der finanziellen Unterstützung der Software
AG Stiftung in Höhe von € 263.500 zu egalisieren? Wenn ja, wann und mit wem?
Die angefragten 122.170 Euro
umfassen die gesamte Kofinanzierung der kommunalisierten Landesmittel
entsprechend der Zuwendungsverträge. Darunter fallen Zuschüsse an Wildwasser
(57.000,-€), FrauenFreiRäume Reinheim (7.800,-€), Szenenwechsel e.V.
Seeheim-Jugenheim (6.666,-€), ZIBB Groß-Umstadt e.V. (15.200,-€), Sefo femkom
Darmstadt (18.500,-€) und Pro familia / Notruf (7.000,-€). Wilddwasser e.V.
bietet Beratung bei sexualisierter Gewalt an Mädchen, Frauen und sie
unterstützende Personen. Im Jahr 2012 wurden 70 Klientinnen aus dem Landkreis
beraten. Ebenso wurden Angebote im Präventionsbereich durchgeführt (Elternabend
/ Fortbildung).
Frauen helfen Frauen
e.V. / Frauenhaus und Beratungsstelle: Die finanzielle Unterstützung der
Software AG war Anlass bezogen und diente dem Umbau und nicht dem laufenden
Betrieb. Für 2014 hat die hessische Landesregierung jedoch eine „…verbesserte
Finanzierungssicherheit für Frauenhäuser..“
im Koalitionsvertrag benannt. Inwieweit hier das Frauenhaus im Landkreis
Darmstadt-Dieburg bedacht wird und in welcher Höhe ist noch nicht bekannt.
(Stand Februar – Information aus dem hess. Ministerium für Soziales und
Integration).
12. Anfrage Seite 68 020201 Ordnungsaufgaben:
62 Personalaufwendungen
Warum steigen die Personalausgaben um mehr als 20% von 514 T€ auf
610 T€?
Im Haushalt 2014 wurde
die Personalkostenverteilung überarbeitet und angepasst. Die
Personalaufwendungen werden noch genauer bei den entsprechenden Produkten
geplant; die Angaben hierzu wurden von L/2 bei allen Abteilungen abgefragt.
Dies hat zur Folge, dass Aufwände für einzelne Mitarbeiter bei mehreren
Produkten ausgewiesen sind. Dies teilweise über Produktgruppen und sogar
Produktbereiche hinaus, was sich in einzelnen Fällen bis in ein anderes
Dezernat auswirkt (anteilige
Personalkosten der Hauptabteilungsleitung III auf dem Produkt
Ordnungsaufgaben).
13.
Anfrage
Seite 77 020204 Veterinärwesen:
Warum steigen die Versorgungsaufwendungen von T€ 11 auf T€ 73?
Im Bereich der
ehemaligen staatlichen Abteilungen (Kommunalaufsicht, Brand- und
Katastrophenschutz, Ausländerbehörde, Ordnungsamt, Verkehr, Hauptabteilung
Veterinärwesen und Verbraucherschutz und Ländlicher Raum) wurden bis 2013
Versorgungsaufwendungen nur für nicht kommunalisierte Beamtinnen und Beamte
geplant. Dies wurde im Zusammenhang mit der aktualisierten
Personalkostenverteilung angepasst (s. Erl. hierzu bei Frage 12).
14. Anfragen zu Schulen:
a. Anfrage Seite 106 030199 Grundschulen:
Warum steigert sich die „Sonstige
Erstattung“ an das Da-Di-Werk von
10,365 Mio. € auf 11,494 Mio. €?
Die Kostenerstattung
an das Da-Di-Werk wurde erhöht aufgrund Kostensteigerungen u. a. bei der
Fremdreinigung der Schulgebäude nach europaweiter Ausschreibung, der Anpassung
der Bauunterhaltungskosten an den tatsächlichen Bedarf, der erhöhten
Darlehenszinsen aufgrund der Abwicklung des Investitionsprogramms und der
erhöhten Abschreibungen. Details sind dem Wirtschaftsplan des Da-Di-Werks zu
entnehmen. Gleiches gilt für die nachfolgenden Unterpunkte b. - d.
b. Anfrage Seite 113 0303 Gymnasien:
Warum steigt die Erstattung an das Da-Di-Werk von 2,428 Mio. € auf
3,217 Mio. €?
c. Anfrage Seite 121 030499
Gesamtschulen:
Warum steigt die Erstattung an das
Da-Di-Werk von 15,178 Mio. € auf
19,451 Mio. €?
d. Anfrage Seite 131 030699 Berufliche Schulen:
Warum steigt die Erstattung an das
Da-Di-Werk von 2,178 Mio. € auf
2,815 Mio. €?
15.
Anfrage Anlage Schulbudget:
Haushaltsansatz 2014 1,847 Mio., 2013 1.315 Mio. € und
2012 1,296 Mio. €
Warum findet diese Kostensteigerung statt?
Der Planansatz 2012 betrug 1.314.460 Euro, das Ist-Ergebnis
2012 betrug 1.296.244 Euro. Nicht verausgabte Mittel wurden entsprechend
der gültigen Budgetierungs-richtlinie ins Folgejahr 2013 übertragen. Die
Steigerung der Planansatzes 2013 in Höhe von 1.315.620 Euro gegenüber dem
Ansatz 2012 in Höhe von 1.314.460 Euro betrug 1.160 Euro und ergibt sich aus
Veränderungen bei den Schülerzahlen. Die Steigerung des Planansatzes 2014
gegenüber dem Ansatz 2013 resultiert aus einer Umschichtung der Mittel aus dem
Finanz- in den Ergebnishaushalt. Die Schulbudgets wurden im Finanzhaushalt
entsprechend niedriger veranschlagt. Diese Mittel-umschichtung wurde notwendig
aufgrund der Novellierung des Gemeinde-haushaltsrechts und Beschluss des
Kreisausschusses vom 18.12.2012 zur Abbildung von geringwertigen
Wirtschaftsgütern ab dem Jahr 2013. Alle Anschaffungen bis zu einer
Wertgrenze von 150 Euro netto (vorher 60 Euro netto) sind als Aufwand zu
behandeln und über den Ergebnishaushalt abzuwickeln. Ein großer Teil der
Lehr- und Unterrichtsmittel, die von den Schulen eigenständig aus den
Schulbudgets beschafft und finanziert werden, ist von dieser Neuregelung
betroffen. Ersatzbeschaffungen für Mobiliar in Unterrichtsräumen, welche
keine Sachgesamtheiten darstellen, müssen ebenfalls über den Ergebnishaushalt
abgewickelt werden. Angesparte Mittel aus Vorjahren sind in den Schulbudgets
im Ergebnishaushalt nicht mehr vorhanden. Die Schulbudgets im Ergebnishaushalt
2014 sind bereits um 5 % gekürzt.
16. Anfrage Seite 147 030901 Sonstige Schulformen und
–einrichtungen
Schule für Kranke € 12.000; Für was werden diese Beträge geleistet?
Entsprechend öffentlich-rechtlicher Vereinbarung zwischen
dem Landkreis und der Stadt Darmstadt vom 15.10.2008 beteiligt sich der
Landkreis anteilig an laufenden Aufwendungen für den Sonderunterricht an der
„Schule für Kranke“. Diese ist am Standort Kinderkliniken Prinzessin Margaret
eingerichtet. Die Kostenbeteiligung bezieht sich auf: Betriebs- und
Personalkosten für Gebäude (75 % des Flächenanteils), Personalkosten (75 % des
Schüleranteils) und Sachkosten (75 % des Budgets).
17.
Anfrage Seite
158 040101 Förderung von Museen
u. ä.
Ist diese Ausgabe eine Pflichtaufgabe?
Welche Museen werden mit welcher Höhe gefördert?
Förderverein Museum Griesheim |
2.000,00 |
Museum Schloß Lichtenberg |
2.500,00 |
Stadt Dieburg |
2.500,00 |
Heimatmuseum Bickenbach |
2.500,00 |
Gemeinde Alsbach-Hähnlein |
1.000,00 |
Museum für Odenwälder |
1.500,00 |
Ortskundlicher Arbeitskreis
Erzhausen |
1.000,00 |
Museum an der Gersprenz |
1.500,00 |
Heimatmuseum Seeheim-Jugenheim |
2.000,00 |
Kultur-Historischer Verein Roßdorf |
2.500,00 |
Stadt Reinheim |
2.500,00 |
Stadt Pfungstadt |
2.500,00 |
Museum Ober-Ramstadt |
2.500,00 |
Museum für Odenwälder |
2.000,00 |
Gemeinde Modautal |
1.000,00 |
Museum Messel |
2.500,00 |
Umstädter Museums- und
Geschichtsverein |
2.500,00 |
Heimatverein Gräfenhausen |
1.500,00 |
Es handelt sich um keine Pflichtaufgabe.
18.
Anfrage
Seite 163 040301 Ehemalige
Kreismusikschule
Was ist Bestandteil der Vereinbarung vom 29.08.1990?
Wann gehen die beiden Bediensteten in Ruhestand?
Die Vereinbarung hat
u. a. zum Inhalt, dass sich der Kreisausschuss verpflichtet, dem Verein zwei
vollbeschäftigte Fachkräfte aus dem Personalbestand der Kreismusik-schule
unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Laufzeit bis voraussichtlich Dezember
2014 bzw. Februar 2019.
19.
Anfrage
Seite 165 040401 Volkshochschule
Die Kursgebühren fallen von 761 T€ auf 645 T€.
Die Personalaufwendungen steigen von € 707 auf 785 T€.
Dafür Reduzierung der Honorarkräfte von 537 auf 450 T€. Warum wird im Bereich
der VHS zusätzliches Personal angestellt und nicht weiter auf Honorarkräfte
zurück gegriffen? Handelt es sich um unbefristete Stellen?
Für die im Stellenplan
für das Jahr 2012/2013 zusätzlich eingerichtete Stelle für einen pädagogischen
Mitarbeiter wurde erstmals 2014 Mittel eingeplant. Ein direkter Zusammenhang
zwischen Personalaufwand und Honoraren für Kursleitungen, deren Ansatz sich am
Ergebnis 2012 orientiert, besteht nicht.
20.
Anfrage
Seite 185 040701 Heimat- und sonstige Kulturförderung
Personalaufwendungen 2014 68 T€ 2013 0 € 2012 63 T€
Wo wurde das Jahr 2013 verbucht?
Personalkosten von
Bediensteten, die seit 2012 produktorientiert auf dem Produkt 040701 verbucht
werden, wurden für den Haushalt 2012/2013 noch unter dem Produkt
Verwaltungsführung- und Steuerung geplant (s. auch hier Erl. zu Frage 12).
21.
Anfrage
Seite 215 050101 Grundsicherung
nach SGB II - Verwaltung
Die Personalkosten steigem von 6,648 Mio. auf 8,189 Mio. € bei gleichbleibender
Zahl der SGB II Empfänger. Warum?
Die Steigerungen im
Plan 2014 beim Produkt 050201 gegenüber den Planzahlen des Jahres 2012 ergeben
sich u. a. aus: Tarifsteigerungen (350 T€), Leistungsentgelt, das bisher
zentral veranschlagt bei 010106 war (117 T€), Personalaufwand für Beschäftigte
in gegenfinanzierten Projekten (104 T€), zusätzlicher Personalaufwand für
Beschäftigte, die mittlerweile auf Beamtenplanstellen verrechnet werden (220
T€), Stufensteiger-ungen (140 T€), zwei Planstellen für Beamte, die im
Stellenplan 2012 kurzfristig noch vorgesehen, aber nicht mehr beplant wurden
(80 T€) und wegen eines Übermittlungs-fehlers in 2012 zu gering ausgewiesener
Personalaufwand (482 T€). Hierfür bittet der Leiter der Abteilung Personal um
Entschuldigung.
22.
Anfrage
Seite 223 050203 Materielle
Hilfen kommunale Leistungen
Was sind Wohnungsbeschaffungskosten? Im Haushalt sind 500 T€ vorgesehen.
Wohnungsbeschaffungskosten werden gemäß § 22 Absatz 6 SGB II gewährt.
Zu den
Wohnungsbeschaffungskosten gehören z. B. Kautionsleistungen, Genossenschaftsanteile,
Maklerprovisionen (soweit im Einzelfall erforderlich), Vermittlungsgebühren,
Aufnahmegebühren, Zeitungsinserate für die aktive eigene Wohnungssuche. Die
Kautionen - auch Mietsicherheiten genannt - werden nach § 22 Abs. 6 Satz 3 SGB
II als Darlehen erbracht Sie dürfen nach § 551 Abs. 1BGB höchstens 3
Monatsmieten ohne Berücksichtigung der Vorauszahlungen für Nebenkosten
betragen.
Die für die Anmietung
einer Unterkunft erforderlichen Genossenschafts- oder Geschäftsanteile sind wie
Kautionen darlehensweise zu übernehmen. Zur Höhe der Anteile gibt es keine
gesetzlichen Vorgaben, da diese durch die Genossenschaft/ Geschäftsführung
(Vorstand) festgelegt werden. Die Anteile sind daher in voller Höhe zu
übernehmen.
Der Aufwand wurde für
2014 im Produkt 050203 entsprechend der Entwicklung in 2013 mit 500.000,-- €
beplant. Für die Darlehensrückzahlungen in diesem Produkt wurden allerdings
auch 450.000,-- € (in Sachkonto 5470577 enthalten) kalkuliert!
23.
Anfrage
Seite 263 050405 Schuldnerberatungsstellen
Personalaufwendungen in 2014: 228 T€, in 2013: 0 € und in 2012: 199 T€.
Wie wird die Erhöhung um 15 % gegenüber 2012 erklärt?
Ab 2014 werden
anteilig Personalkosten u. a. der Leitung VI/3 auf das Produkt
Schuldnerberatung gebucht und beplant (s. auch hier Erl. zu Frage 12).
24.
Anfrage
Seite 270 050601 Förd. von Trägern der Wohlfahrtspflege
Personalaufwendungen in 2014: 27 T€, in 2013: 0 € und in 2012 19 T€.
Wie wird die Erhöhung um 30 % gegenüber 2012 erklärt?
Die Aufwandssteigerung
erklärt sich aus Änderungen in der Kostenverteilung von Bediensteten des
Sozialamtes ab 2014 (s. auch hier Erl. zu Frage 12).
25.
Anfrage
Seite 274 050701 Unterhaltsvorschussleistungen
Personalaufwendungen in 2014: 373 T€, in
2013: 195 T€ und in 2012: 266 T€. Wie erklärt sich die Erhöhung um 92 %
gegenüber 2013? Gibt es eine Verdopplung der Fallzahlen?
Ab 2014 werden
Personalkosten u. a. der Leitung VI/1 über Gemeinkostenträgern auf allen
Produkten der Abteilung gebucht und beplant (s. auch hier Erl. zu Frage 12).
26.
Anfrage
Seite 286 050903 Wohngeld
Wie erklärt sich der Anstieg der Personalaufwendungen von 279 T€ in 2013
auf 542 T€ in 2014?
Neben Änderungen in
der Kostenverteilung von Bediensteten des Sozialamtes (s. auch hier Erl. zu
Frage 12) resultiert der Anstieg aus der Bereitstellung von 2,5 zusätzlichen Stellen im Plan 2014
aufgrund der Änderung der Wohngeldzuständigkeitsverordnung.
27.
Anfrage
Seite 297 060101 Förderung in Tageseinrichtungen
Personalaufwendungen in 2014: 682 T€, in 2013: 0 € und in 2012: 360 T€.
Wie erklärt sich die Erhöhung um 90 % gegenüber 2012?
Die Aufwandssteigerung
erklärt sich aus Änderungen in der Kostenverteilung von Bediensteten des
Jugendamtes ab 2014 (s. auch hier Erl. zu Frage 12).
28.
Anfrage
Seite 300 060102 Förderung in Tagespflege
Personalaufwendungen in 2014: 172 T€, in 2013: 0 € und in 2012: 132 T€.
Wie erklärt sich die Erhöhung um 25 % gegenüber 2012?
Die Aufwandssteigerung
erklärt sich aus Änderungen in der Kostenverteilung von Bediensteten des
Jugendamtes ab 2014 (s. auch hier Erl. zu Frage 12).
29.
Anfrage
Seite 319 060301 Jugendsozialarbeit
Personalaufwendungen in 2014: 287 T€, in 2013: 137 T€ und in 2012: 278 T€.
Wie erklären sich die Schwankungen bei den Personalaufwendungen von bis zu 100
%?
Welche zusätzlichen Aufgaben übernehmen die Honorarkräfte für 82.965 €?
Wieso steigt der Zuschuss für laufende Zwecke im Diakonischen Werk Darmstadt um
T€ 50? Handelt es sich bei den Mehrleistungen in diesem Produkt um freiwillige
oder Pflichtaufgaben? Wenn es freiwillige Leistungen gibt bitten wir um
Aufschlüsselung für welche freiwillige Leistung wie viel Geld bereit gestellt
wird.
Personalaufwand von
Bediensteten, die seit 2012 produktorientiert auf dem Produkt 060301 verbucht
werden, wurden für den Haushalt 2012/2013 noch unter dem Gemeinkostenträger
„Verwaltung Jugend- und Familie“ geplant.
Die Honorarkräfte übernehmen keine „zusätzlichen“ Aufgaben. Ihre Leistungen
werden im Rahmen präventiver Jugendhilfemaßnahmen vielmehr „eingekauft“, weil
sie entweder über spezielle Kenntnisse verfügen, die sie dazu in die Lage
versetzen in unterschiedlichen Einsatzbereichen Seminare und
Fachveranstaltungen durchzuführen (z.B.: Suchtpräventionsprojekte „Voll
daneben“, „Kinder aus suchtbelasteten Familien“; Jugendberufshilfeprojekte:
„Berufsparcours“, „Modulschulungen hamet2“, „Übergang Schule-Beruf“) oder weil
sie (oftmals Studierende) für zur Vorbereitung und Durchführung verschiedener
Angebote als Teamer eingesetzt werden.
Das Diak. Werk erhält,
auf der Basis einer geschlossenen Leistungsvereinbarung, für seine Leistungen
im Bereich der Jugendberufswegebegleitung, eine jährliche Zuwendung von
50.000,00€. Durch das Auslaufen des Projektes „Regionales Übergangsmanagement –
RÜM“ am 31.12.2013 und die Beendigung von „OloV“ im Lauf des Jahres 2014
brechen dem Landkreis entscheidende Bausteine im Bereich der Jugendberufshilfe
als Teil der Jugendsozialarbeit für benachteiligte junge Menschen gem. § 13 SGB
VIII weg. Diese jungen Menschen haben keine Förderansprüche nach dem SGB II oder
SGB III sondern haben als Zielgruppe nach § 13 SGB VIII Anspruch auf Leistungen
der Jugendhilfe zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen bzw. individueller
Beeinträchtigungen. Die Erbringung dieser Leistungen ist angesichts der Größe
des Landkreises mit den verbliebenen restlichen Ressourcen nicht zu erbringen.
Wer mit welchen Aufträgen dann konkret eingesetzt wird, ist letztendlich
politisch zu entscheiden. Denkbar wäre beispielsweise auch die Fortführung von
Schulabgangsbefragungen, Konzeptionierung und Durchführung speziell auf diese
Zielgruppe zugeschnittener Unterstützungs- und Förderangebote.
Es handelt sich um
eine Pflichtaufgabe mit bedingtem kommunalem Handlungs- (Ermessens-) Spielraum.
Der Landkreis hat für die benannte Zielgruppe (Soll-Leistung nach § 13 Abs. 1
SGB VIII) Angebote vorzuhalten. In welcher Höhe und in welcher Form ist Teil
kommunaler Ermessensspielräume, wobei die in diesem Zusammenhang zu beachtenden
Vorgaben der §§ 74 Abs. 3 Satz 3 und 79 Abs. 2 Ziff. 1 SGB VIII deutliche
Hinweise darauf geben, dass eine auf die gegebenen Verhältnisse im Kreis
abgestellte Anzahl von Einrichtungen, Diensten usw., durch den Landkreis als
Jugendhilfeträger im Rahmen seiner Gesamtverantwortung zur Verfügung zu stellen
ist. Im Ergebnis ist auch hierdurch die Mittelaufplanung zu rechtfertigen,
zumal frühzeitige und erfolgreiche Interventionen bei diesen jungen Menschen
zur Entlastung staatlicher Sozialleistungssysteme führen. – Wer als Erwachsener
arbeiten kann belastet diese Systeme nicht.
30.
Anfrage
Seite 321 Fachstelle Jugendberufshilfe
Wie hoch sind die Gesamtaufwendungen für die Jugendberufshilfe?
Gibt es Erstattungen in diesem Bereich vom Land oder Bund? Wenn ja, in
welcher Höhe?
Das Teilprodukt „Jugendberufshilfe“ schließt mit einem Zuschussbedarf von 346.554,24 Euro ab. Erstattungen von Bund und Land gibt es hier nicht. Erstattet werden bzw. wurden einzelne Projekte zu 100% (Olov, RÜM), die aber auch zu zusätzlichen Aufwendungen geführt haben.
31.
Anfrage
Seite 330 060304 Hilfe zur Erziehung
Personalaufwendungen in 2014: 1,924 Mio. €, in 2013 0 € und in 2012
1,738 Mio. €. Die Personalaufwendungen steigten um 12 % gegenüber 2012 und das
Verwaltungsergebnis von 2014 liegt um 2,9 Mio. € über dem Ansatz von 2013.
Daher die Frage, gibt es höhere Fallzahlen in diesem Bereich?
Welcher Zuschuss wird im Konto 546 als Sonderposten mit € 210.753 aufgelöst?
Die Aufwandssteigerung erklärt sich aus Änderungen in der
Kostenverteilung von Bediensteten des Jugendamtes ab 2014 (s. auch hier Erl. zu
Frage 12).
Als Sonderposten
werden die sich aus der Allgemeinen Investitionspauschale diesem Produkt
anteilig zugeordneten Zuweisungen aufgelöst.
32.
Anfrage
Seite 334 060305 Eingliederungshilfe
Personalaufwendungen in 2014: 465 T€, in 2013: 0 € und in 2012: 387 T€.
Wie erklärt sich die Steigerung der Personalaufwendungen um 20 % gegenüber dem
Jahr 2012? Ist die Fallzahl gestiegen?
Die Aufwandssteigerung
erklärt sich aus Änderungen in der Kostenverteilung von Bediensteten des
Jugendamtes ab 2014 (s. auch hier Erl. zu Frage 12).
33.
Anfrage
Seite 343 060308 Adoptionsvermittlung, Gerichtshilfe u.a
Personalaufwendungen in 2014: 950 T€, in 2013: 0 € und in 2012 763 T€.
Wie erklärt sich die Steigerung der Personalaufwendungen um 20 % gegenüber dem
Jahr 2012? Ist die Fallzahl gestiegen?
Neben Änderungen in
der Kostenverteilung von Bediensteten des Jugendamtes (s. auch hier Erl. zu
Frage 12) resultiert der Anstieg aus der Besetzung von zwei zusätzlichen
Stellen im Bereich der Amtsvormundschaft im 2012/2013.
34.
Anfrage
Seite 356 060402
Betreuungsangebote an Schule
Laut Aussage des Landrates und der 1. KB ist das Betreuungsangebot an
kreiseigenen Betreuenden Grundschulen kostendeckend!
Die Landeszuweisungen (5421000) € 322.113 werden an die Freien Träger (7128000)
€ 331.500 weitergegeben.
Kurzrechnung:
Erträge Elternbeiträge € 970.000
Kostenerstattungen
von Gemeinden € 572.000
Aufwendungen: Personalaufwendungen €
2.022.257
Verwaltungsergebnis – 634.582 €
Wieso ist das Betreuungsangebot an den kreiseigenen Betreuenden Grundschulen
entgegen den Aussagen des Landrats und der 1. KB nicht kostendeckend?
Bei der Ansatzfindung
im Bereich der Sachaufwendungen waren die entsprechenden Beschlüsse des
Kreistages zu berücksichtigen, die zu Einnahmeausfällen bzw.
Leistungsverpflichtungen führen. Es ist insbesondere darauf hinzuweisen, dass §
2 Abs. 4 und 5 der Gebührensatzung für die „Betreuenden Grundschulen“ an
Schulen im Landkreis Darmstadt-Dieburg verschiedene Gebührenbefreiungs-,
-übernahme und Gebührenreduzierungstatbestände schafft, die den Kreisetat
belasten (Sachkonto 5110000 = - 184.000,00 €; Sachkonto 7251000 = 120.000,00
€).
Unter 7128000 sind die
Aufwendungen des Kreises an Betreuende Grundschulen in anderer Trägerschaft
dargestellt - 212.615,00 € belasten hierbei den Etat des Kreises. Es ist daran
zu erinnern, dass der Kreistag in seiner Sitzung am 24.9.2001 eine Ausweitung
des Konzeptes für die Einrichtung von Betreuungsangeboten an Grundschulen des
Landkreises Darmstadt-Dieburg dahingehend beschlossen hat, dass bei einer
Ausweitung einer tgl. Betreuung auf sechs und mehr Stunden ein Zuschuss von
5.250,00 € aus Kreismitteln gezahlt wird, ohne Einschränkung der Gruppenzahl.
Würde der Landkreis
sozusagen sich selbst als Träger von Betreuenden Grundschulen diese Zuschüsse
auch gewähren, wären diese als zusätzliche Einnahmen darzustellen, da
zwischenzeitlich natürlich auch in etlichen Betreuenden Grundschulen in
Trägerschaft des Landkreises Öffnungszeiten von über sechs Stunden,
Ferienbetreuung usw. die Regel sind. Eine Darstellung dieser fiktiven
Erstattungsmöglichkeit im Haushalt erfolgte indes nicht. Die vom Kreistag
beschlossne Zuschussregelung ist wird also auch auf die Betreuung in eigener
Trägerschaft angewandt und bleibt bei der Kalkulation außer Betracht.
Die Aussage zur
Kostendeckung steht somit unter dem Vorbehalt der vom Kreistag beschlossenen
Leistungen, Zuschüsse, Befreiungsregelungen etc.
35.
Anfrage
Seite 385 090101 Regionalplanung
und –entwicklung
Personalaufwendungen in 2014: 72.882 €, in 2013: 0 € und in 2012: 28.974 €.
Wie erklärt sich die Personalkostenerhöhung?
Die Aufwandssteigerung
erklärt sich aus Änderungen in der Kostenverteilung von Bediensteten der
Abteilung L/1 ab 2014 (s. auch hier Erl. zu Frage 12).
36.
Anfrage
Seite 405 110101
Abfallwirtschaft
Tierkörperbeseitigung (6171100); Welche Tiere werden über dieses Produkt
entsorgt?
Bei dem Ansatz handelt es sich um die Zahlungen an die
Hessische Tierseuchen-kasse. Der Landkreis hat dieser nach dem Hessischen
Ausführungsgesetz zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (HAGTierNebG)
die Kosten für die in seinem Gebiet angefallenen Tierkörper zu erstatten.
37.
Anfrage
Seite 410 120101 Kreisstraßen
Wie hoch ist die jährliche AfA auf alle Kreisstraßen?
Die für 2014 geplante AfA für alle Kreisstraßen beträgt 861.180 Euro.
38. In welchem Produkt sind die Aufwendungen für den Wirtschaftsempfang abgebildet?
Die Aufwendungen für das Wirtschaftsgespräch Darmstadt-Dieburg sind im
Produkt 150101 geplant.