Beschluss: abgelehnt

Beschlussvorschlag:

 

Unsere Haushaltslage im Landkreis ist weder durch eigene Anstrengungen noch durch ein Haushaltssicherungskonzept, das  in Anlehnung der Schutzschirmkriterien verfasst wurde auszugleichen.

So steigt der Verschuldungsgrad des Landkreises von 78,1% auf 357,6 %. Die  Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen und Kassenkredite betragen bis zum Jahr 2012, 235,4 Mill. Euro. Die  Eigenkapitalquote sank in demselben Zeitraum von 44,6% auf 13,03%. Über 36 Mill. Euro Defizit in 2014 stellt den Landkreis vor eine nicht zu bewältigende Aufgabe.

Aus den genannten Zahlen ist erkennbar:

 

Wir brauchen eine  Änderung der Steuergesetzgebung zugunsten unserer Kommunen.

 

Der Kreistag fordert die Bundesregierung und hessische Landesregierung sowie die im Bundestag als auch im hessischen Landtag vertretenen Parteien auf, durch Gesetze dafür Sorge zu tragen, dass übergroßer Reichtum und Finanzspekulation endlich besteuert werden und den Kommunen und Landkreisen die notwendige Finanzausstattung gemäß unserer Verfassung gewährt wird.

 

„Es gibt einen Ausweg aus der Wirtschafts- und Finanzkrise: Umverteilung!

 

Der Kreistag im Landkreis Darmstadt Dieburg fordert von der Bundesregierung

 

·        die Einführung einer Vermögensteuer und eine einmalige Vermögensabgabe, um die notwendigen öffentlichen und sozialen Ausgaben gerecht zu finanzieren und die Verschuldung abzubauen;

 

·        einen konsequenten Kampf gegen Steuerflucht und Steueroasen und für eine weltweite Steuer auf Finanzmarktgeschäfte, gegen die Spekulation und gegen die Armut,

 

·        die Finanzbeziehungen zwischen den Kommunen und dem Bund und den Ländern müssen neu geordnet werden. Den Kommunen dürfen nicht dauernd neue Aufgaben übertragen werden ohne dass für eine angemessene finanzielle Ausstattung gesorgt wird.

 

·        die Gewerbesteuer muss weniger konjunkturanfällig ausgestaltet werden. In Zukunft sind alle unternehmerischen Tätigkeiten einzubeziehen und die Berechnungsgrundlage zu verbreitern. Zudem müssen Gemeinden voll über ihre Einnahmen aus der Gewerbesteuer verfügen können.

 

·        eine Schuldenbremse, wie sie unter CDU/SPD Regierung beschlossen oder in unserem Land Hessen durch eine CDU-FDP-SPD- und Grünen-Allianz eingeführt wurde, muss rückgängig gemacht werden. Denn diese schränkt die Handlungs- und Gestaltungsspielräume unserer Kommunen massiv ein. Der damit verordnete Sparzwang geht auch zu Lasten der kommunalen Zukunftsfähigkeit und somit der Generationengerechtigkeit. Es ist ein Unding, dass die Zeche für die Finanzkrise und die bisherigen Staatsschulden hauptsächlich von sozial Schwächeren und den abhängig Beschäftigten gezahlt wird.

 

·        der Bund muss sich an der Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben beteiligen. Die Kosten der Unterkunft für Bezieherinnen und Bezieher von SGB II, für den Ausbau des Angebotes zur Kinderbetreuung sowie Eingliederungshilfe und der Grundsicherung im Alter sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben. Daher muss der Bund seinen Anteil an diesen Kosten deutlich erhöhen.

 

·        Wir brauchen ein verbindliches und einklagbares Mitwirkungsrecht der Kommunen im Gesetzgebungsverfahren, das sicherstellt, dass der Bund in Zukunft nicht mehr ohne weiteres gesetzgeberische Maßnahmen beschließen kann, die die Kommunen einseitig belasten. Nur so kann auf Dauer sichergestellt werden, dass die Kommunen auch schon zu Beginn des Prozesses der Gesetzgebung in die maßgeblichen Entscheidungen einbezogen werden.

 

Wir fordern den Landtag in Hessen, Bundestag und Parteien auf, sich diesen Forderungen anzuschließen und sie in die Tat umzusetzen!“