Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Die Erste Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung des Internationalen Kindergartens / Preschool im Schuldorf Bergstraße in Seeheim-Jugenheim wird in nachstehender Fassung beschlossen:

 

 

Erste Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung des Internationalen Kindergartens / Preschool im Schuldorf Bergstraße in Seeheim-Jugenheim

 

Auf Grund der §§ 5, 16, 17, 30 und 53 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der Fassung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 183), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Dezember 2011 (GVBl. I. S. 786, 794), der §§ 1, 2, 3 und 10 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24. März 2013 (GVBl. 2013, 134), sowie der Bestimmungen des Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (HessVwVG) in der Fassung vom 12. Dezember 2008 (GVBl. I 2009 S. 2), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. November 2012 (GVBl. S. 430) und des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB) vom 18. Dezember 2006 (GVBl. I. S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 1 und 2 des Gesetzes vom 23. Mai 2013 (GVBl. S. 207) hat der Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg in seiner Sitzung am xx.xx.xxxx folgende Satzung beschlossen:

 

 

Artikel 1

 

§ 3 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:

 

„Die Gebührenpflicht entsteht mit dem 1. des Monats, in dem das Kind zur Nutzung der Einrichtung durch den Träger zugelassen ist und erlischt nur durch fristgerechte Abmeldung oder Ausschluss.“

 

Artikel 2

 

Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.