Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion der CDU:

 

  1. Wie gedenkt der Landkreis Darmstadt-Dieburg künftig mit der Inklusion innerhalb und außerhalb der Schulen umzugehen?

 

Der Schulträger wird auch weiterhin bei der Abarbeitung des vom Kreistag verabschiedeten Schulbau- und Schulsanierungsprogramm die baulichen Voraussetzungen für den Inklusionsauftrag umsetzen. Durch die vom Kreistag am 16.12.2013 beschlossenen Schulbauleitlinien (SBLL DaDi) wird das Thema Inklusion zusätzlich besonders beachtet.

 

Siehe Frage 3.

 

  1. Die Inklusionsquote im Landkreis liegt im Vergleich zu anderen Landkreisen mit 0,39 % (Stand 2011) vergleichsweise niedrig (Landkreis Lahn-Dill 0,73%, Kassel 0,5%).Gibt es konkrete Bestrebungen im Landkreis, diese Quote zu steigern?

 

Die Grundlage dieser Zahlen ist dem Staatlichen Schulamt Darmstadt nicht bekannt. Allerdings sind es Zahlen vor der Einführung der Inklusion im HSchG. Ggf. wurden nur die GU-Kinder (gemeinsamer Unterricht)  zugrundegelegt, nicht aber die in der Prävention geförderten SuS (dezentrale Erziehungshilfe, Sprachheil-Ambulanz, alte Beratungs- und Förderzentrum-Prävention)

 

  1. Welche Konzepte liegen dafür vor? Wurde der Maßnahmenkatalog aufgrund des SPD-/Grünen-Antrages vom 10. April 2012 erarbeitet und bereits umgesetzt?

 

Laut KT-Beschluss 0786-2012/DaDi, vom 14.05.2012, wird zunächst eine Ist-Analyse über die Bereiche, in denen der Landkreis Darmstadt-Dieburg bereits Einfluss auf die Inklusion nimmt und die Projekte die aktiv vom Kreis unterstützt werden, erstellt. Aufgrund fehlender Personalressourcen ist diese Ist-Analyse noch nicht abschließend fertiggestellt.

 

  1. Sind bereits alle im aktuellen Schulentwicklungsplan geplanten Aktivitäten im Bereich Inklusion umgesetzt worden?

 

Alle allgemeinen Schulen haben den Inklusionsauftrag. Alle Schulen sind einem regionalen Beratungs- und Förderzentrum zugeordnet (Eduard-Flanagan-Schule Babenhausen, Schillerschule Pfungstadt, Anne-Frank-Schule Dieburg, Steinrehschule Mühltal, Anna-Freud-Schule).

 

  1. In welcher Form will der Landkreis die Bestrebungen der Wichernschule in Nieder-Ramstadt auf dem Weg zu einer inklusiven Standortschule, in der Schüler mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung und Regelschüler gemeinsam lernen, begleiten und unterstützen?

 

Das Vorhaben ist bis zur Findung eines geeigneten Schulstandortes ausgesetzt.

 

  1. An welchen anderen Schulen ist Inklusion geplant? Welche baulichen Anpassungen sind an den Schulen dafür erforderlich?

 

Siehe auch Antworten zu Frage 1. und 4.

Seit dem Schuljahr 2012/2013 wurden im Landkreis 287 neue SuS in die inklusive Beschulung aufgenommen.

 

  1. Gibt es Zahlen des Staatlichen Schulamtes zu inkludierten Schülerinnen und Schülern sowie Ablehnungen?

 

Die aktuellen Zahlen sind noch nicht offiziell durch das Hess. Kultusministerium freigegeben.