Beschluss: Kenntnis genommen

Erste Kreisbeigeordnete Lück gibt dem Kreisausschuss zur Kenntnis:

 

Die „Leitlinien zur Durchführung von Arbeitsgelegenheiten nach § 16d Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) im Landkreis Darmstadt-Dieburg“ wurden am 09.07.2013 durch den Kreisausschuss beschlossen (KA/IX-052/2013).

Unter Bezugnahme auf Zif. 8 der Leitlinien wurde durch die Kreisagentur für Beschäftigung das zwischenzeitlich erstellte „Konzept zur Qualitätssicherung von Arbeitsgelegenheiten nach § 16d Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)“ zum 01.10.2013 in Kraft gesetzt.

 

Das Konzept wurde zuvor am 19.09.2013 dem Hessisches Sozialministerium, der in Hessen nach § 48 SGB II zuständigen Fachaufsicht für zugelassene kommunale Träger, zur Stellungnahme übersandt und am 30.10.2013 als „… ausführliches und leicht anwendbares Verfahren zur Sicherstellung der Qualität bei der Durchführung von Arbeitsgelegenheiten“ ohne Änderungen anerkannt.