Beschlussvorschlag:
Die Mittel der Abteilung für Chancengleichheit für die institutionelle Förderung der Frauenberatungsstellen und Vereine sind nicht zu kürzen sondern gemäß der Inflationsrate zu erhöhen.
Betroffenen Beratungsstellen und Institutionen, die dauerhaft nur Projektmittel bzw. -verträge haben, sollen unbefristete Leistungsverträge erhalten.
Die Förderbeträge sollen in Teilen bereits im Januar 2014 an die Institutionen ausgezahlt werden.