Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

 

1.         Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 wird gemäß § 97 Abs. 1 HGO festgestellt und dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Entwurf beinhaltet:

 

a)      den Ergebnishaushalt mit Erträgen von 378.346.897 Euro und Aufwendungen von 405.626.517 Euro (Fehlbetrag: 27.275.120 Euro),

b)      den Finanzhaushalt mit einem Zahlungsmittelfluss aus laufender Verwaltungstätigkeit von -19.223.639 Euro, aus Investitionstätigkeit von -1.727.513 Euro und aus Finanzierungstätigkeit von -7.113.857 Euro (Zahlungsmittelbedarf von insgesamt 28.065.009 Euro),

c)      die Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von 2.608.638 Euro,

d)      Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 2.420.000 Euro,

e)      den Höchstbetrag der Kassenkredite mit 160.000.000 Euro,

f)        die Festsetzung der Kreisumlage auf 38,85 % und des Zuschlages zur Kreisumlage (Schulumlage) auf 19,15 % der Kreisumlagegrundlagen,

g)      den Stellenplan.

 

 

2.         Der Entwurf des Investitionsprogramms für die Haushaltsjahre 2013 - 2017 wird gemäß

            § 101  Abs. 3 HGO dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

 

3.         Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für den Planungszeitraum 2013 - 2017 wird gemäß § 101 Abs. 4 HGO dem Kreistag zur Unterrichtung vorgelegt.