Nachtrag: 16.12.2013

Beschluss: verwiesen

Beschlussvorschlag:

 

1.         Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 wird gemäß § 97 Abs. 1 HGO festgestellt und dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Entwurf beinhaltet:

 

a)      den Ergebnishaushalt mit Erträgen von 376.776.593 Euro und Aufwendungen von 412.930.739 Euro (Fehlbetrag: 36.154.146 Euro),

b)      den Finanzhaushalt mit einem Zahlungsmittelfluss aus laufender Verwaltungstätigkeit von -27.751.523 Euro, aus Investitionstätigkeit von -3.040.513 Euro und aus Finanzierungstätigkeit von -5.800.857 Euro (Zahlungsmittelbedarf von insgesamt 36.592.893 Euro),

c)      die Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von 3.921.638 Euro,

d)      Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 4.090.000 Euro,

e)      den Höchstbetrag der Kassenkredite mit 170.000.000 Euro,

f)        die Festsetzung der Kreisumlage auf 38,65 % und des Zuschlages zur Kreisumlage (Schulumlage) auf 19,35 % der Kreisumlagegrundlagen,

g)      den Stellenplan.

 

 

2.         Der Entwurf des Investitionsprogramms für die Haushaltsjahre 2013 - 2017 wird gemäß

            § 101  Abs. 3 HGO dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

 

3.         Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für den Planungszeitraum 2013 - 2017 wird gemäß § 101 Abs. 4 HGO dem Kreistag zur Unterrichtung vorgelegt.