Anfrage der Fraktion der FDP:
1. An wie
vielen Grundschulen des Kreises kann der lehrplanmäßig vorgeschriebene
Schwimmunterricht insgesamt gewährleistet werden?
Die letzte, vor 7 Jahren durchgeführte Umfrage des
staatlichen Schulamts, an deren Ergebnis allerdings wenig Veränderung sein wird
(keine neuen Schwimmbäder/keine Budgeterhöhung durch Schulträger), ergab, dass
die Schulen, die den Schwimmunterricht nicht oder unvollständig erteilen, dies
aus folgenden Gründen tun: Kein Schwimmbad „vor Ort“, Bus- und Eintrittskosten
für das Schulbudget zu belastend. Die Liste mit den Rückmeldungen der Schulen
ist als Anlage beigefügt.
2. Welche
Abdeckung des Schwimmunterrichts lt. Rahmenplan-Stufe 2 „Erlernen einer
Schwimmart“ wird an den einzelnen Grundschulen erreicht?
Im Rahmenplan der Grundschule (siehe Anhang „Rahmenplan …“) wird unter
Punkt 2.1.6. erwähnt: „Für die inhaltliche Gestaltung des Schwimmunterrichts
wird wegen der erwartbar heterogenen Lernvoraussetzungen auf eine Vorgabe nach
Schuljahren verzichtet. Außerdem hängt es entscheidend von den räumlichen
Voraussetzungen der einzelnen Schule (Hallenbad in erreichbarer Nähe oder
nicht) ab, wie viel Zeit dem Schwimmunterricht in der Grundschule insgesamt
gewidmet werden kann.“
Auf der Basis einer solchen (Ziel-) Vorgabe ist es unmöglich eine
Zielerreichung für den Schwimmunterricht festzustellen. So viel sei gesagt: An
den meisten Grundschulen wird das „Seepferdchen“ im Laufe der Grundschulzeit
als Minimalziel angestrebt und erreicht. Dabei geht es aber um keinen
Schwimmstil (-art), sondern lediglich nur um das Fortbewegen im Wasser.
3. Welche
Kosten kommen für den Schülertransport zum Besuch externer Schwimmbäder auf den
Kreis/die Schulen zu?
Im Haushaltsjahr 2013 wurden bis zum 25.11.2013 insgesamt knapp
100.000,00 € für die Beförderung von SuS aus dem Landkreis Darmstadt-Dieburg
zum lehrplanmäßigen Unterricht an beauftragte Beförderungsunternehmen gezahlt.
Davon ausgehend, dass im Dezember 2012 noch anteilige Kosten entstehen, werden
bis zum Jahresende für das gesamte Haushaltsjahr 2013 ca. 110.000,00
€ für die Beförderung zum Schwimmunterricht aufgewendet.
Der Anspruch auf Schülerbeförderung zum Schwimmunterricht ergibt sich
ebenfalls aus
§ 161 HSchG. Danach ist für die Grundschüler ein Fußweg von 2 km
grundsätzlich zumutbar.
Unter Berücksichtigung der Dauer des Fußweges, den Zeiten für das
Umziehen und der damit verbundene Schwierigkeit, den Schwimmunterricht in
einer Doppelstunde durchzuführen, hat sich der Schulservice der
Empfehlung des Arbeitskreises Schulleitungen angeschlossen und organisiert ab
einer Entfernung > 1 km zwischen Grundschule und Schwimmbad einen
Bustransport.
Schulen am gleichen Standort sollen sich zu Fahrgemeinschaften
zusammenschließen, damit die Busse ausgelastet sind. Dies wird Grundlage
zukünftiger Ausschreibungen und Tourenplanungen sein.