Anfrage der Fraktion der FDP:

 

1.      An wie vielen Grundschulen des Kreises kann der lehrplanmäßig vorgeschriebene Schwimmunterricht insgesamt gewährleistet werden?

 

Die letzte, vor 7 Jahren durchgeführte Umfrage des staatlichen Schulamts, an deren Ergebnis allerdings wenig Veränderung sein wird (keine neuen Schwimmbäder/keine Budgeterhöhung durch Schulträger), ergab, dass die Schulen, die den Schwimmunterricht nicht oder unvollständig erteilen, dies aus folgenden Gründen tun: Kein Schwimmbad „vor Ort“, Bus- und Eintrittskosten für das Schulbudget zu belastend. Die Liste mit den Rückmeldungen der Schulen ist als Anlage beigefügt.

 

 

2.      Welche Abdeckung des Schwimmunterrichts lt. Rahmenplan-Stufe 2 „Erlernen einer Schwimmart“ wird an den einzelnen Grundschulen erreicht?

 

Im Rahmenplan der Grundschule (siehe Anhang „Rahmenplan …“) wird unter Punkt 2.1.6. erwähnt: „Für die inhaltliche Gestaltung des Schwimmunterrichts wird wegen der erwartbar heterogenen Lernvoraussetzungen auf eine Vorgabe nach Schuljahren verzichtet. Außerdem hängt es entscheidend von den räumlichen Voraussetzungen der einzelnen Schule (Hallenbad in erreichbarer Nähe oder nicht) ab, wie viel Zeit dem Schwimmunterricht in der Grundschule insgesamt gewidmet werden kann.“

 

Auf der Basis einer solchen (Ziel-) Vorgabe ist es unmöglich eine Zielerreichung für den Schwimmunterricht festzustellen. So viel sei gesagt: An den meisten Grundschulen wird das „Seepferdchen“ im Laufe der Grundschulzeit als Minimalziel angestrebt und erreicht. Dabei geht es aber um keinen Schwimmstil (-art), sondern lediglich nur um das Fortbewegen im Wasser.

 

3.      Welche Kosten kommen für den Schülertransport zum Besuch externer Schwimmbäder auf den Kreis/die Schulen zu?

 

Im Haushaltsjahr 2013 wurden bis zum 25.11.2013 insgesamt knapp 100.000,00 € für die Beförderung von SuS aus dem Landkreis Darmstadt-Dieburg zum lehrplanmäßigen Unterricht an beauftragte Beförderungsunternehmen gezahlt. Davon ausgehend, dass im Dezember 2012 noch anteilige Kosten entstehen, werden bis zum Jahresende für das gesamte Haushaltsjahr 2013 ca. 110.000,00 € für die Beförderung zum Schwimmunterricht aufgewendet.

 

Der Anspruch auf Schülerbeförderung zum Schwimmunterricht ergibt sich ebenfalls aus

§ 161 HSchG. Danach ist für die Grundschüler ein Fußweg von 2 km grundsätzlich zumutbar.

Unter Berücksichtigung der Dauer des Fußweges, den Zeiten für das Umziehen und der damit verbundene Schwierigkeit,  den Schwimmunterricht in einer Doppelstunde durchzuführen, hat sich der Schulservice  der Empfehlung des Arbeitskreises Schulleitungen angeschlossen und organisiert ab einer Entfernung > 1 km zwischen Grundschule und Schwimmbad einen Bustransport.

Schulen am gleichen Standort sollen sich zu Fahrgemeinschaften zusammenschließen, damit die Busse ausgelastet sind. Dies wird Grundlage zukünftiger Ausschreibungen und Tourenplanungen sein.