Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion von Die Linke:

 

1.                  Wie viele Asylbewerber/innen sind aktuell im Landkreis Darmstadt/Dieburg   untergebracht?

 

Im Landkreis Darmstadt-Dieburg leben 878 Asylbewerber. 516 Personen in Gemeinschaftsunterkünften und 362 in Privatwohnungen (Stand 31.10.2013).

 

 

2.                  Wurde personell im letzten Jahr auf diese extrem steigende Zahl reagiert? Und wie wurde darauf reagiert?

 

Es wurde eine Hausmeisterstelle eingerichtet für die kreiseigenen Gemeinschaftsunterkünfte und eine Bundesfreiwilligendienststelle geschaffen. Aktuell sind drei Teilzeitstellen für Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen ausgeschrieben.

 

 

3.                  Wie viel Sozialarbeiter bzw. Sozialarbeiterinnen sind zum jetzigen Zeitpunkt zuständig? (ohne die neuen Stellenausschreibungen zum 22.11.13)

 

Drei Sozialarbeiterinnen (Vollzeit)

 

 

4.                  Wie viel Vollzeit- bzw. Teilzeithausmeister sind mit wie viel Stunden zuständig

 

Ein Hausmeister mit 25 Wochenstunden ist für die Gemeinschaftsunterkünfte, die vom Landkreis betrieben werden zuständig. In den Gemeinschaftsunterkünften von Betreibern werden Hausmeister von den Betreibern eingesetzt.

Eine Aufteilung nach Aufgaben erfolgt nach Bedarf.

 

 

a.       für die Herrichtung von Wohnungen

 

b.      für technische Fragen

 

c.       für Umzug usw. (entsprechend dem beschlossenen Papier)

 

 

5.         Stehen ausreichend Fahrzeuge für den Transport von Menschen und Einrichtungsgegenständen zur Verfügung? Wie viele sind es?

 

Der Abteilung für Zuwanderer und Flüchtlinge steht ein Transporter zur Verfügung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können die Dienstfahrzeuge des Standortes Groß-Umstadt nutzen und können im Rahmen des Hessischen Reisekostengesetzes ihre privaten Pkws nutzen.

 

 

6.         Wer ist für die Ausgabe von Material (Babybetten, Kinderwagen, Kleidung und sonstigen Gegenständen). Gibt es regelmäßige Öffnungszeiten und wird das in den Asylbewerberunterkünften bekanntgegeben?

 

Die Asylbewerber erhalten am Tag ihrer Ankunft eine Erstausstattung von Bettwäsche und Haushaltsgegenständen, bei Bedarf auch Kinderwagen.

Babybetten gehören zur Zimmerausstattung.

In den kreiseigenen Gemeinschaftsunterkünften wird dies vom Kreispersonal ausgegeben, in den Gemeinschaftsunterkünften mit Betreiber von den Betreibern.

Kleidung wird nicht ausgegeben, die Beschaffung von Kleidung ist durch die mtl. Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz abgedeckt.

 

 

7.         Im Beschluss des Kreistags vom 17. Juni 2013 stehen die Aufgaben, die die sozialpädagogischen Kräfte übernehmen sollen.

Wir fragen, wie die hauptamtlichen pädagogischen Fachkräfte diese Aufgaben bewältigen sollen:

 

·        Regelmäßige Sprechzeiten in der GU bzw. Kommune

·        Ansprechpartnerin in allen Lebenslagen und Konfliktsituationen

·        Ansprechpartnerin für die Anwohner und alle anderen Personen, die mit den Asylsuchenden arbeiten

·        Koordinierung der Arbeit der Ehrenamtlichen

·        Initiierung von Angeboten in der GU oder der Kommune

·        regelmäßige Information der Bewohnerinnen und Bewohner der GU über Hausordnung u.ä.

·        Ansprechpartnerin und Vermittlerin bei Konflikten in der GU

·        Ansprechpartnerin für alle Personen, die in einem Fall eingebunden sind

·        Förderung der Möglichkeit von Arbeits- bzw. Beschäftigungsmöglichkeiten

·        Durchführung von Maßnahmen zur Integration von Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG

·        Unterstützung des zu betreuenden Personenkreises bei z.B. Behördengängen, Wohnungssuche, freiwillige Rückkehr etc.

·        aufsuchenden Sozialarbeit

 

Diese Aufgaben werden von den Sozialarbeiterinnen geleistet.

 

 

8.         Welche Rückkopplung findet mit der zuständigen Dezernentin statt?

 

Der Abteilungsleiter der Abteilung für Zuwanderer und Flüchtlinge hat regelmäßige Rücksprachetermine mit der Dezernentin. Darüber hinaus gibt es Telefon- und Email Kontakte.

 

 

9.         Wie sieht die Abstimmung mit den Kommunen aus?

 

Zwischen der Abteilung Zuwanderer und Flüchtlinge und den Kommunen findet eine kontinuierliche Abstimmung statt. Die Kommunen unterstützen und sind in den örtlichen Asylkreisen vertreten. Sie fördern die Bildung von Asylkreisen.

 

 

10.       Gibt es in den Kommunen Unterstützung durch die Verwaltung? Stehen dafür Ansprechpartner zur Verfügung?

Wenn ja: Eine Zusammenstellung für die einzelnen Ansprechpartner in den Kommunen wäre hier sinnvoll.

 

Es gibt vielfältige Unterstützung in den Kommunen, die aber abhängig von den einzelnen Themen ist. Außerdem gibt es Kommunen, die selbst Betreiber von Gemeinschaftsunterkünften sind.

 

 

11.       Wie wird der beschlossene Bereich „Ehrenamtliche Privatpersonen“ (ausgebildet und begleitet) umgesetzt?

 

Die ehrenamtlich Engagierten werden von der jeweiligen Sozialarbeiterin in der Unterkunft begleitet. Es gibt zahlreiche in Asylfragen kompetente ehrenamtliche Privatpersonen.

 

 

12.       Inwiefern sind Ehrenamtliche (z.B. bei Fahrten)  versichert?

 

Die Ehrenamtlichen sind über die Haftpflichtversicherung des Landkreises versichert.

 

 

13.       Gab es gerade in den Gemeinschaftsunterkünften Gewaltprobleme, die bedingt durch Geschlecht, Religion usw. ausgelöst wurden?

 

Nein

 

 

14.       Wenn ja, wie kann man mit entsprechender Belegung dem vorbeugen. Gibt es ein Konzept?

 

Bei der Verteilung von neu zugewiesen Personen wird auf Nationalitäten, Geschlecht, Religionen und soweit bekannte Besonderheiten geachtet. Allerdings ist dies bei dem derzeitigen Mangel an Wohnraum nur eingeschränkt möglich.

 

 

  1. Wäre es nicht sinnvoll und notwendig, dass das Thema „Asyl“ als ständiger Tagesordnungs-Punkte im Ausschuss (GGSA) erscheint?

 

Diese Frage muss im Ausschuss besprochen werden.