Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

  1. Der Jahresabschluss für das Jahr 2010 wird mit dem Schlussbericht des Revisionsamtes gem. § 52 Abs. 1 HKO in Verbindung mit § 113 HGO dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

  1. Das Ergebnis des Haushaltsjahres 2010 wird mit einem Jahresfehlbetrag von 17.460.749,31 Euro im ordentlichen und mit einem Jahresfehlbetrag von 597.181,73 Euro im außerordentlichen Ergebnis (Gesamtfehlbetrag: 18.057.931,04 Euro) festgestellt.

 

  1. Der Rücklage „Internationaler Kindergarten“ wird gem. den Beschlüssen des Kreisausschusses vom 17.08.2010 (3742-2010) und vom 19.10.2010 (3857-2010) ein Betrag von insgesamt 33.461,12 Euro entnommen und dem Ergebnis zugeführt.

 

  1. Der „ÖPNV-Rücklage“ wird ein Betrag in Höhe von 512.921,93 Euro aus dem Ergebnis zugeführt.

 

  1. In das Haushaltsjahr 2011 werden Haushaltsermächtigungen in Höhe von 378.102 Euro im Ergebnis- und 16.255.138 Euro im Finanzhaushalt übertragen.

 

  1. Dem Kreisausschuss wird für das Haushaltsjahr 2010 gem. § 52 HKO in Verbindung mit § 114 Abs. 1 HGO Entlastung erteilt.