Beschluss:
- Der Jahresabschluss für das Jahr 2010 wird mit dem Schlussbericht des Revisionsamtes gem. § 52 Abs. 1 HKO in Verbindung mit § 113 HGO dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
- Das Ergebnis des Haushaltsjahres 2010 wird mit einem Jahresfehlbetrag von 17.460.749,31 Euro im ordentlichen und mit einem Jahresfehlbetrag von 597.181,73 Euro im außerordentlichen Ergebnis (Gesamtfehlbetrag: 18.057.931,04 Euro) festgestellt.
- Der Rücklage „Internationaler Kindergarten“ wird gem. den Beschlüssen des Kreisausschusses vom 17.08.2010 (3742-2010) und vom 19.10.2010 (3857-2010) ein Betrag von insgesamt 33.461,12 Euro entnommen und dem Ergebnis zugeführt.
- Der „ÖPNV-Rücklage“ wird ein Betrag in Höhe von 512.921,93 Euro aus dem Ergebnis zugeführt.
- In das Haushaltsjahr 2011 werden Haushaltsermächtigungen in Höhe von 378.102 Euro im Ergebnis- und 16.255.138 Euro im Finanzhaushalt übertragen.
- Dem Kreisausschuss wird für das Haushaltsjahr 2010 gem. § 52 HKO in Verbindung mit § 114 Abs. 1 HGO Entlastung erteilt.