Sitzung: 10.12.2013 Verbandsversammlung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
a) Feststellung des Jahresabschlusses 2012
Der von der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schüllermann und Partner AG, Dreieich, geprüfte
Jahresabschluss zum 31.12.2012 wird gemäß § 18 Abs. 1 der Verbandssatzung in
Verbindung mit § 27 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes festgestellt.
b) Entlastung des Verbandsvorstandes
Dem
Verbandsvorstand wird für das Wirtschaftsjahr 2012 gemäß § 18 Abs. 3 der
Verbandssatzung in Verbindung mit § 18 KGG und § 114 HGO Entlastung erteilt.
c) Behandlung des Jahresüberschusses für das
Wirtschaftsjahr 2012
Der Jahresüberschuss
in Höhe von 645.831,50 € wird in die Gebührenausgleichsrücklage eingestellt.