Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

a)    Feststellung des Jahresabschlusses 2012

Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schüllermann und Partner AG, Dreieich, geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2012 wird gemäß § 18 Abs. 1 der Verbandssatzung in Verbindung mit § 27 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes festgestellt.

 

b)    Entlastung des Verbandsvorstandes

Dem Verbandsvorstand wird für das Wirtschaftsjahr 2012 gemäß § 18 Abs. 3 der Verbandssatzung in Verbindung mit § 18 KGG und § 114 HGO Entlastung erteilt.

 

c)    Behandlung des Jahresüberschusses für das Wirtschaftsjahr 2012

Der Jahresüberschuss in Höhe von 645.831,50 € wird in die Gebührenausgleichsrücklage eingestellt.