Beschlussvorschlag:
Der Inhalt des § 6 der Zweckverbandssatzung wird zu Abs. 1 des § 6 der Zweckverbandssatzung. Als Abs. 2 wird eingefügt:
(2) Ein Beschluss zur Änderung der Verbandssatzung bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung aller Mitglieder der Verbandsversammlung.