Beschluss: Kenntnis genommen

Erste Kreisbeigeordnete Lück

 

teilt mit, dass in einer Sitzung am 17.10.2013 in einem Treffen des Jugendamtes mit den Jugendkoordinatorinnen/Jugendkoordinatoren der Vereine und Verbände, sowie der Kirchen im Landkreis Darmstadt-Dieburg Einvernehmen hinsichtlich des Abschlusses einer regionalen Vereinbarung gemäß § 72 a Absatz 2 Satz 4 SGB VIII erzielt wurde. Sie übergibt eine Ausfertigung dieser Vereinbarung. Im Ergebnis besteht für die Mitgliedsvereine und Untergruppierung dieser Dachorganisationen die Möglichkeit durch Abgabe einer Beitrittserklärung zur Vereinbarung diese für sich wirken zu lassen. Mit anderen, nicht in dieser Form organisierten, Vereinen sind Einzelvereinbarungen abzuschließen. Der Abschluss einer solchen Vereinbarung ist ab dem 01.01.2014 Voraussetzung für eine Förderung der Arbeit dieser Jugendgruppen und Verbände aus den Förderrichtlinien des Kreises, sofern der Vorlage Nr. 1657-2013/DaDi durch den Kreisausschuss zugestimmt wird.

 

In einem nächsten Schritt werden die kreisangehörigen Städte und Gemeinden entsprechend informiert. Zur Sicherstellung der Wahrnehmung von Aufgaben des Kinderschutzes auch in ehrenamtlichen Srukturen wäre es sicherlich hilfreich, wenn die Kommunen ihre Förderpraxis an die des Landkreises angleichen würden.

 

Die am Zustandekommen dieser Vereinbarung beteiligten Vereine, Verbände und Organisationen ergeben sich aus der ebenfalls beigefügten Anwesenheitsliste.

 

Bisher fanden zwei Sitzungen statt. Für das Frühjahr 2014 wurde eine dritte Zusammenkunft vereinbart, auch um entsprechende Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen gemeinsam zu konzipieren.