Beschluss:
Die Dritte Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Darmstadt-Dieburg über die Entschädigung ehrenamtlich Tätiger wird in nachstehender Fassung beschlossen:
Dritte Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Darmstadt-Dieburg über die Entschädigung ehrenamtlich Tätiger
Der Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg hat in seiner Sitzung am
xx.xx.2013 auf Grund des § 5 Absatz 1 Hessische Landkreisordnung (HKO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 7.3.2005 (GVBl. I S. 183), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 16.12.2011 (GVBl. I S. 786, 794), in Verbindung mit § 27
Hessische Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7.3.2005
(GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.05.2013 (GVBl. I S.
218), die nachfolgende Satzung beschlossen.
Artikel 1
1. §
4 Absatz 1 Buchstabe c) wird wie folgt neu gefasst:
„c) in Höhe von 750,00 Euro ehrenamtliche
Kreisbeigeordnete, denen vorübergehend, für höchstens sechs Monate, ein eigenes
Dezernat übertragen ist.“
2.
In § 4 Absatz 1 wird als neuer Buchstabe d) eingefügt:
„d) in Höhe von 2.000,00 Euro ehrenamtliche
Kreisbeigeordnete, denen ein eigenes Dezernat für einen Zeitraum länger als
sechs Monate übertragen ist.“
Artikel 2
Diese Satzung tritt am 01. Oktober 2013 in Kraft.