Beschluss: Kenntnis genommen

Beschlussvorschlag:

 

Noch zu Beginn der Legislaturperiode wurde den Anfragen aus Messel und Schaafheim auf Übernahme der Trägerschaft der betreuenden Grundschule zugestimmt und mittlerweile kündigte der Landkreis einseitig Verträge. Diese jüngste Entscheidung, nach nur etwa einem Jahr die Betreuenden Grundschulen in Schaafheim und Mosbach ab dem 31.Juli 2014 nicht weiter zu führen, überrascht und wirft folgende Fragen auf:

1.)    Welche Ziele verfolgt der Kreisausschuss mit der Kündigung der Trägerschaft und wie wird mit den anderen Einrichtungen des Kreises an den Grundschulen verfahren?

Der Kreisausschuss musste im Januar 2013 entscheiden, ob er von seiner Kündigungsoption hinsichtlich der Trägerschaft der Betreuenden Grundschulen in Schaafheim und Mosbach zum 31.7.2013 Gebrauch macht. Mit dieser zeitlichen Bindung war mit der Gemeinde Schaafheim (Mitunterzeichner: Bgm. Hehmann)  ein entsprechender Vertrag geschlossen worden. Da im Januar nicht erkennbar war, dass in Schaafheim und Mosbach ein Rückzug des Landkreises aus der Trägerschaft zum 31.7.2013 erfolgen kann, bestand im Kreisausschuss eine Bereitschaft, ein weiteres Jahr als Träger der beiden Betreuenden Grundschulen in Schaafheim aufzutreten. Gleichzeitig erfolgte ein deutliches Signal an die Kommune, dass eine nochmalige Verlängerung nicht mehr möglich ist. - Diese Entscheidung wurde dem GGSA in seiner Sitzung am 22.2.2013 (1323-2013) ohne Aussprache so zur Kenntnis genommen.

 

Weitere Beschlüsse, insbesondere, wie mit den weiteren Betreuenden Grundschulen im Kreis verfahren wird, wurden in dieser Sitzung nicht getroffen. Wohl aber wurde zu einem späteren Zeitpunkt der Übernahme der Trägerschaft der Betreuenden Grundschule in Traisa vom Landkreis durch einen freien Träger der Jugendhilfe zugestimmt (1505-2013).

 

2.)    a. Wie viele Einrichtungen der Betreuenden Grundschulen werden momentan vom Kreis betrieben?

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg hat die Trägerschaft für 17 Betreuende Grundschulen


b. Wie viele von den Städten und Gemeinden sowie von freien Trägern?

Siehe beigefügte Aufstellung (Anlage 1 à Umfrage BGS 2012) vom September 2012, Spalte 2

 

3.)    Wie hoch ist der Zuschuss des Landes Hessen für die Betreuenden Grundschulen und nach welchem Verteilungsschlüssel wird dieser verteilt?

Der Landeszuschuss beträgt pro Jahr 322.113,96 €. Seine Aufteilung (Anlage 1 à Umfrage BGS 2012, letzte Spalte) erfolgt auf der Basis von Ziff. 11 des Konzeptes für die Einrichtung von Betreuungsangeboten an Grundschulen im Landkreis Darmstadt-Dieburg Zustimmung durch den KT am 20.11.2000).

 

4.)    An welchen Standorten Welche Kosten sind durch Bau- und Umbaumaßnahmen sowie für Inventar entstanden und in welcher Höhe?

Sofern Zubauten und Umbauten an Schulen im Rahmen des Schulbau- und Schulsanierungsprogramms erfolgen, die durch Angebote der Betreuenden Grundschule genutzt werden, werden diese Maßnahmen dem Bereich „Ausbau von Ganztagsschulen“ zugeschrieben und nicht extra ausgewiesen. Zum Teil erfolgen Doppelnutzungen der Räumlichkeiten durch Ganztagsangebot und Betreuende Grundschule. Durch den sukzessiven Ausbau der Ganztagsangebote wird das Angebot der Betreuenden Grundschule langsam abgelöst.

 

5.)    Werden die Liegenschaften von den Städten und Gemeinden außerhalb der Nutzungszeiten für ähnliche oder andere Zwecke genutzt? Wenn ja, werden dafür Gebühren erhoben? Wenn ja, in welcher Höhe?

Außerhalb der Schulzeiten erfolgt derzeit keine Nutzung der schulischen Liegenschaften durch Städte und Gemeinden.

 

6.)    Welche unterschiedlichen Angebote und Öffnungszeiten gibt es in den vom Kreis betriebenen Einrichtungen?

Wir verweisen auf § 2 der Gebührensatzung für die ‚Betreuenden Grundschulen’ an Schulen im Landkreis Darmstadt-Dieburg vom 12.3.2007

 

7.)    Wie ist die Essensversorgung bei den kreiseigenen Einrichtungen organisiert?

An allen BGS  wird, soweit dies hier bekannt ist, die Essenversorgung von der jeweiligen Schule selbst vorgenommen.

 

8.)    Welche Gebühren werden für das Mittagessen erhoben?

Hier nicht bekannt. Die Gebühren werden von der jeweiligen Schule selbst festgelegt.

 

9.)    Liegt eine vollständige Kostenermittlung aller Leistungen des Kreises für die jeweiligen Einrichtungen vor (Personal vor Ort, Organisation, Gebührenabwicklung, interne Leistungsverrechnung, etc.)?

Ja - siehe beigefügten SAP-Ausdruck (Anlage 2) des Abschlusses des Haushaltsjahres 2012

 

10.)            Welche Nutzungsgebühren (Elternbeiträge) fallen in den verschiedenen vom Kreis betriebenen Einrichtungen an und sind sie vergleichbar mit anderen Anbietern?

Siehe Antwort auf Frage 6

 

11.)            Werden in allen vom Kreis betriebenen Betreuenden Grundschulen die restlichen Kosten (außer Kreis- und Elternanteil) von den Kommunen übernommen?

Siehe Anlage 1  à Umfrage BGS 2012, vorletzte Spalte

 

12.)            Wie viel Personal wird vom Kreis für die Betreuenden Grundschulen eingesetzt und wie ist der jeweilige Betreuungsschlüssel?

In den BGS in Trägerschaft des Kreises werden 92 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Voll- und Teilzeitbeschäftigung eingesetzt. Der Betreuungsschlüssel beträgt entsprechend Ziff. 6 des bereits erwähnten Konzeptes pro Gruppe 1 : 20 (+2). Von diesem Standart abweichende, verbesserte Personalausstattungen (z.B. Einsatz einer Leitungskraft in der BGS, kleinere Gruppen) wurden in einigen BGS in Abstimmung mit der jeweiligen Kommune realisiert und sind durch Elternbeiträge und kommunale Erstattungen refinanziert.

 

13.)            Wie viele Personen haben unbefristete Arbeitsverträge?

Es haben 78 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unbefristete Arbeitsverträge.

 

14.)            Aus wie vielen Kommunen gibt oder gab es Anfragen nach Übernahme der Betreuung durch den Kreis?

Es gab/gibt aus sieben Kommunen entsprechende Anfragen.

 

15.)            Gibt es Wünsche von Seiten der Elternschaft in Bezug auf Quantität und Qualität der Betreuung?

Ja

 

16.)            Wer ist für die Koordination der Betreuenden Grundschulen im Kreis verantwortlich?

a)      Abteilung VI/1 (Familienförderung:

- inhaltliche Arbeit der kreiseigenen BGS,

-    Weitergabe der Fördermittel des Kreises und des Landes an alle BGS im Landkreis,

-    Bearbeitung von Erstattungsanträgen (Kostenbeiträge) der Eltern gem. § 2 Ziff. 4 der Gebührensatzung (vgl. Antw. Zu Ziff. 6)

b)      Schulträger (Schulservice, DA-DI-Werk)

-    bauliche Maßnahmen, Ersteinrichtung, Ersatzbeschaffungen

-    Inventar, Arbeitskleidung, Geschirr

 

17.)            Wie hoch ist der Aufwand der Betreuungskosten (einschließlich aller Aufwendungen) pro Kind beim Kreis? Gibt es Vergleichszahlen wie hoch die Betreuungskosten pro Kind bei freien Trägern sind? Wenn ja, bitte ich um Vorlage der Vergleichszahlen.

Bezogen auf die Kreiseigenen BGS wurde im Februar 2011 eine entsprechende Erhebung und Berechnung der Betreuungskosten pro Kind und Stunde durchgeführt. Sie lag bei 2,20 €. Neuere Erhebungen liegen nicht vor, Vergleichszahlen bzgl. der Höhe der Betreuungskosten für entsprechende Angebote in freier Trägerschaft ebenfalls nicht.

 

18.)            Wie hoch sind die Unterhaltungskosten für die Liegenschaften der Betreuenden Grundschulen inklusive der Einrichtungskosten, Abschreibung, kalkulatorischer Zinsen, Personalkosten für die Unterhaltung sowie Sach- und Dienstleistungen?

Siehe auch Antwort zu Frage 4.) hinsichtlich der Unterhaltungskosten, Abschreibung und kalkulatorische Zinsen.

 

19.)            Strebt der Kreisausschuss die Übernahme weiterer Trägerschaften für Betreuende Grundschulen an?

Der Kreisausschuss hat dazu keinen Beschluss gefasst. Da es sich bei der Übernahme der Trägerschaft weiterer Betreuender Grundschulen um eine Übernahme neuer Aufgaben handeln würde, für die keine gesetzliche Verpflichtung besteht, wäre hierfür gem. § 30 Ziff. 17 HKO auch die ausschließliche Zuständigkeit des Kreistages gegeben.