Beschlussvorschlag:
Noch
zu Beginn der Legislaturperiode wurde den Anfragen aus Messel und Schaafheim
auf Übernahme der Trägerschaft der betreuenden Grundschule zugestimmt und
mittlerweile kündigte der Landkreis einseitig Verträge. Diese jüngste
Entscheidung, nach nur etwa einem Jahr die Betreuenden Grundschulen in
Schaafheim und Mosbach ab dem 31.Juli 2014 nicht weiter zu führen, überrascht
und wirft folgende Fragen auf:
1.)
Welche
Ziele verfolgt der Kreisausschuss mit der Kündigung der Trägerschaft und wie
wird mit den anderen Einrichtungen des Kreises an den Grundschulen verfahren?
Der Kreisausschuss musste im Januar 2013 entscheiden, ob er von seiner
Kündigungsoption hinsichtlich der Trägerschaft der Betreuenden Grundschulen in
Schaafheim und Mosbach zum 31.7.2013 Gebrauch macht. Mit dieser
zeitlichen Bindung war mit der Gemeinde Schaafheim (Mitunterzeichner: Bgm.
Hehmann) ein entsprechender Vertrag
geschlossen worden. Da im Januar nicht erkennbar war, dass in Schaafheim und
Mosbach ein Rückzug des Landkreises aus der Trägerschaft zum 31.7.2013 erfolgen
kann, bestand im Kreisausschuss eine Bereitschaft, ein weiteres Jahr als Träger
der beiden Betreuenden Grundschulen in Schaafheim aufzutreten. Gleichzeitig
erfolgte ein deutliches Signal an die Kommune, dass eine nochmalige
Verlängerung nicht mehr möglich ist. - Diese Entscheidung wurde dem GGSA in
seiner Sitzung am 22.2.2013 (1323-2013) ohne Aussprache so zur Kenntnis
genommen.
Weitere Beschlüsse, insbesondere, wie mit den weiteren Betreuenden
Grundschulen im Kreis verfahren wird, wurden in dieser Sitzung nicht getroffen.
Wohl aber wurde zu einem späteren Zeitpunkt der Übernahme der Trägerschaft der
Betreuenden Grundschule in Traisa vom Landkreis durch einen freien Träger der
Jugendhilfe zugestimmt (1505-2013).
2.)
a.
Wie viele Einrichtungen der Betreuenden Grundschulen werden momentan vom Kreis
betrieben?
Der
Landkreis Darmstadt-Dieburg hat die Trägerschaft für 17 Betreuende Grundschulen
b. Wie viele von den Städten und Gemeinden sowie von freien Trägern?
Siehe
beigefügte Aufstellung (Anlage 1 à Umfrage BGS 2012) vom September 2012, Spalte 2
3.)
Wie
hoch ist der Zuschuss des Landes Hessen für die Betreuenden Grundschulen und
nach welchem Verteilungsschlüssel wird dieser verteilt?
Der Landeszuschuss
beträgt pro Jahr 322.113,96 €. Seine Aufteilung (Anlage 1 à Umfrage BGS 2012, letzte Spalte) erfolgt auf der Basis von
Ziff. 11 des Konzeptes für die Einrichtung von Betreuungsangeboten an
Grundschulen im Landkreis Darmstadt-Dieburg Zustimmung durch den KT am
20.11.2000).
4.)
An
welchen Standorten Welche Kosten sind durch Bau- und Umbaumaßnahmen sowie für
Inventar entstanden und in welcher Höhe?
Sofern
Zubauten und Umbauten an Schulen im Rahmen des Schulbau- und
Schulsanierungsprogramms erfolgen, die durch Angebote der Betreuenden
Grundschule genutzt werden, werden diese Maßnahmen dem Bereich „Ausbau von
Ganztagsschulen“ zugeschrieben und nicht extra ausgewiesen. Zum Teil erfolgen
Doppelnutzungen der Räumlichkeiten durch Ganztagsangebot und Betreuende
Grundschule. Durch den sukzessiven Ausbau der Ganztagsangebote wird das Angebot
der Betreuenden Grundschule langsam abgelöst.
5.)
Werden
die Liegenschaften von den Städten und Gemeinden außerhalb der Nutzungszeiten
für ähnliche oder andere Zwecke genutzt? Wenn ja, werden dafür Gebühren
erhoben? Wenn ja, in welcher Höhe?
Außerhalb
der Schulzeiten erfolgt derzeit keine Nutzung der schulischen Liegenschaften
durch Städte und Gemeinden.
6.)
Welche
unterschiedlichen Angebote und Öffnungszeiten gibt es in den vom Kreis
betriebenen Einrichtungen?
Wir
verweisen auf § 2 der Gebührensatzung für die ‚Betreuenden Grundschulen’ an
Schulen im Landkreis Darmstadt-Dieburg vom 12.3.2007
7.)
Wie
ist die Essensversorgung bei den kreiseigenen Einrichtungen organisiert?
An allen
BGS wird, soweit dies hier bekannt ist,
die Essenversorgung von der jeweiligen Schule selbst vorgenommen.
8.)
Welche
Gebühren werden für das Mittagessen erhoben?
Hier nicht
bekannt. Die Gebühren werden von der jeweiligen Schule selbst festgelegt.
9.)
Liegt
eine vollständige Kostenermittlung aller Leistungen des Kreises für die
jeweiligen Einrichtungen vor (Personal vor Ort, Organisation,
Gebührenabwicklung, interne Leistungsverrechnung, etc.)?
Ja - siehe
beigefügten SAP-Ausdruck (Anlage 2) des Abschlusses des Haushaltsjahres 2012
10.)
Welche
Nutzungsgebühren (Elternbeiträge) fallen in den verschiedenen vom Kreis
betriebenen Einrichtungen an und sind sie vergleichbar mit anderen Anbietern?
Siehe
Antwort auf Frage 6
11.)
Werden
in allen vom Kreis betriebenen Betreuenden Grundschulen die restlichen Kosten
(außer Kreis- und Elternanteil) von den Kommunen übernommen?
Siehe
Anlage 1 à Umfrage BGS 2012,
vorletzte Spalte
12.)
Wie
viel Personal wird vom Kreis für die Betreuenden Grundschulen eingesetzt und
wie ist der jeweilige Betreuungsschlüssel?
In den BGS
in Trägerschaft des Kreises werden 92 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Voll-
und Teilzeitbeschäftigung eingesetzt. Der Betreuungsschlüssel beträgt
entsprechend Ziff. 6 des bereits erwähnten Konzeptes pro Gruppe 1 : 20 (+2).
Von diesem Standart abweichende, verbesserte Personalausstattungen (z.B.
Einsatz einer Leitungskraft in der BGS, kleinere Gruppen) wurden in einigen BGS
in Abstimmung mit der jeweiligen Kommune realisiert und sind durch
Elternbeiträge und kommunale Erstattungen refinanziert.
13.)
Wie
viele Personen haben unbefristete Arbeitsverträge?
Es haben
78 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unbefristete Arbeitsverträge.
14.)
Aus
wie vielen Kommunen gibt oder gab es Anfragen nach Übernahme der Betreuung
durch den Kreis?
Es
gab/gibt aus sieben Kommunen entsprechende Anfragen.
15.)
Gibt
es Wünsche von Seiten der Elternschaft in Bezug auf Quantität und Qualität der
Betreuung?
Ja
16.)
Wer
ist für die Koordination der Betreuenden Grundschulen im Kreis verantwortlich?
a)
Abteilung VI/1
(Familienförderung:
- inhaltliche Arbeit der kreiseigenen BGS,
-
Weitergabe der
Fördermittel des Kreises und des Landes an alle BGS im Landkreis,
-
Bearbeitung von
Erstattungsanträgen (Kostenbeiträge) der Eltern gem. § 2 Ziff. 4 der
Gebührensatzung (vgl. Antw. Zu Ziff. 6)
b)
Schulträger
(Schulservice, DA-DI-Werk)
-
bauliche Maßnahmen,
Ersteinrichtung, Ersatzbeschaffungen
-
Inventar,
Arbeitskleidung, Geschirr
17.)
Wie
hoch ist der Aufwand der Betreuungskosten (einschließlich aller Aufwendungen)
pro Kind beim Kreis? Gibt es Vergleichszahlen wie hoch die Betreuungskosten pro
Kind bei freien Trägern sind? Wenn ja, bitte ich um Vorlage der
Vergleichszahlen.
Bezogen
auf die Kreiseigenen BGS wurde im Februar 2011 eine entsprechende Erhebung und
Berechnung der Betreuungskosten pro Kind und Stunde durchgeführt. Sie lag bei 2,20
€. Neuere Erhebungen liegen nicht vor, Vergleichszahlen bzgl. der Höhe der
Betreuungskosten für entsprechende Angebote in freier Trägerschaft ebenfalls
nicht.
18.)
Wie
hoch sind die Unterhaltungskosten für die Liegenschaften der Betreuenden
Grundschulen inklusive der Einrichtungskosten, Abschreibung, kalkulatorischer
Zinsen, Personalkosten für die Unterhaltung sowie Sach- und Dienstleistungen?
Siehe auch
Antwort zu Frage 4.) hinsichtlich der Unterhaltungskosten, Abschreibung und
kalkulatorische Zinsen.
19.)
Strebt
der Kreisausschuss die Übernahme weiterer Trägerschaften für Betreuende
Grundschulen an?
Der
Kreisausschuss hat dazu keinen Beschluss gefasst. Da es sich bei der Übernahme
der Trägerschaft weiterer Betreuender Grundschulen um eine Übernahme neuer
Aufgaben handeln würde, für die keine gesetzliche Verpflichtung besteht, wäre
hierfür gem. § 30 Ziff. 17 HKO auch die ausschließliche Zuständigkeit des
Kreistages gegeben.