Anfrage der Fraktion der CDU:
Die
Kosten für die Sanierung der Gersprenzhalle in Münster haben sich deutlich
erhöht. Dies wirft folgende Fragen auf:
1.)
Wie
hoch ist nach derzeitigem Stand die Abweichung der tatsächlichen Kosten von den
Plankosten?
Im ersten Bauabschnitt von Dezember 2009 bis zum
Frühjahr 2012 wurden die Fassade der Sporthalle sowie der Foyerbereich energetisch
saniert. Die Sanierung des Foyerbereichs wurde über das
Sonderinvestitionsprogramm des Landes Hessen finanziert. Für den ersten Bauabschnitt
wurden insgesamt 2,6 Mio. Euro verausgabt.
Ab dem Frühjahr 2012
erfolgte dann in einem zweiten Bauabschnitt die zwingend erforderliche brandschutztechnische
Sanierung der Halle (gemäß Versammlungsstättenverordnung), eine
Schadschoffsanierung, die Sanierung des Umkleide- und Duschbereichs, der Einbau
eines neuen Sportbodens mit Gerätehülsen, neue Sportgeräte inkl. deckenhängende
Basketballanlage und Multischaukelanlage, eine neue Prallwand,
wettkampftaugliche Beleuchtung (660 Lux) und der Einbau neuer akustisch
wirksamer Deckenplatten.
Ab dem Frühjahr 2013
erfolgte nach einem Heizungsrohrbruch im Foyerbereich die Beseitigung der
Wasserschäden und Erneuerung der Bodenbeläge, Verlegung der Heizungsrohre aus
dem Boden in die Decke und die Sanierung der Toilettenanlagen im Foyerbereich.
2.)
Wie
schlüsselt sich die Differenz zwischen Plankosten und tatsächlichen Kosten nach
Gewerken auf?
Eine solche
Aufschlüsselung kann nicht vorgelegt werden. Der Umfang der Arbeiten hat sich
im Vergleich zu den Ende 2009 vereinbarten Maßnahmen deutlich vergrößert. Zu
Beginn stand nur die energetische und brandschutztechnische Sanierung der die Halle
(gemäß Versammlungsstättenverordnung) im Vordergrund. Nach und nach kam dann
die Sanierung der Umkleide- und Duschbereiche, ein neuer Sportboden, neue Sportgeräte, neue
Prallwand, wettkampftaugliche Beleuchtung, Einbau von Akustikdecken dazu. Des
Weiteren wurden aufgrund der Schadstoffsanierung auch die zuerst nicht
geplanten Vereins- und Lagerräume mit saniert. Alle zusätzlichen Arbeiten
wurden in Abstimmung mit der Gemeinde Münster beauftragt.
Bei diesem Projekt gab
es übliche Schwankungen zwischen Kostenschätzung und tatsächlichen Kosten, die
darin begründet liegen, dass der Markt
zwischen der Kostenschätzung und der Ausschreibung Schwankungen unterliegt.
Führt das Ausschreibungsergebnis nicht zu einem wirtschaftlichen Angebot, kann
die Ausschreibung aufgehoben werden.
3.)
Wie
wird die Abweichung zwischen den Plankosten und den Tatsächlichen begründet?
Im Vergleich zur ursprünglich
geplanten Fassadensanierung und der Sanierung des Foyerbereichs haben sich
Gemeinde und Landkreis im Verlauf des Projekts zu den unter Frage 2.)
aufgeführten Zusatzmaßnahmen entschieden. Diese haben dann zu den Gesamtkosten
von 5,6 Mio. Euro geführt.
4.)
Wurden
alle ursprünglich geplanten Maßnahmen wie z. B. die energetische Sanierung
gänzlich umgesetzt?
Sowohl das Foyer der
Gemeinde als auch die Fassaden des Foyers und der Halle wurden wie geplant
saniert.
5.)
Sind
durch den zeitlichen Verzug der Baumaßnahmen Mehrkosten entstanden? Wenn ja,
wie hoch sind die Mehrkosten?
Da der Sportunterricht
der Schule auf der Aue nicht komplett über Ausweichhallen und Plätze in Münster
abgedeckt werden konnte, wurde von der Gemeinde Eppertshausen die
Großsporthalle zur Verfügung gestellt. Hierfür werden vom Schulträger
Betriebskosten an die Gemeinde Eppertshausen gezahlt, die allerdings noch nicht
abgerechnet wurden.
Für die
Schülerbeförderung von Münster nach Eppertshausen sind insgesamt34.000 Euro
angefallen.
6.)
Wer
trägt die Verantwortung für den zeitlichen Verzug der Baumaßnahmen und die
Kostenüberschreitung?
Bauherr der Maßnahme ist
der Landkreis Darmstadt-Dieburg, vertreten durch den Eigenbetrieb Da-Di Werk
Gebäudemanagement.
7.)
Wie
stellt der Kreis sicher, dass sich eine derart gravierende Abweichung zwischen
Plankosten und tatsächlichen Kosten nicht wiederholt.
Bei Sanierungsmaßnahmen
wird es trotz eingehender Vorabuntersuchungen und Beprobungen immer wieder
zu Unvorhergesehenem bei den Bauarbeiten
kommen (z.B. Schlechte Beton- oder Stahlqualität, Schadstoffe, etc.) Diese
führen in der Regel zu Mehrkosten.
Im Eigenbetrieb Da-Di Werk Gebäudemanagement ist
jedoch gewährleistet, dass bei Kostenabweichungen eine Abstimmung zwischen
Projektleitung, beauftragtem Planungsbüro und Betriebsleitung stattfindet, in
der die weitere Vorgehensweise besprochen wird. Bei Abweichungen von mehr als
10% erfolgt zunächst ein Projektstop.
Desweiteren erfolgt ein
regelmäßiges Monitoring durch ständige Berichterstattung in der
Betriebskommission.