Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion der CDU:

 

Immer wieder stellen Vereine für Projekte wie Sporthallensanierungen oder Umwandlungen von Rasen- oder Tennenplätzen in Kunstrasenplätze Förderanträge beim Landkreis. Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Fragen:

 

1. Nach welchen Kriterien werden die Zuschussmittel vergeben?

 

2. Wird den Vereinen im Rahmen der generellen Zuschusszusage auch ein Auszahlungstermin (Auszahlungsjahr) genannt? Wenn nein, wie kann man das System umstellen, damit Vereine frühzeitig wissen, wann sie mit der Auszahlung rechnen können?

 

3. Für welche Vereine wurden Zuschüsse zugesagt, aber noch nicht ausgezahlt?

 

4. Wurde diesen Vereinen ein Termin genannt, wann sie mit dem zugesagten Zuschuss rechnen können?

 

Begründung:

Der SV 1911 Traisa e.V. hat mit Schreiben vom 15.11. 2010 einen Antrag auf Bezuschussung für die Errichtung eines Kunstrasenplatzes durch den Landkreis im Rahmen der Sportförderungsrichtlinie eingereicht.  Mit Schreiben an das Hessische Ministerium des Innern und für Sport vom 19. Mai 2011 schreibt der Landkreis (Kreisausschuss), dass die o.g. vereinseigene Baumaßnahme nach den zurzeit gültigen Sportförderungsrichtlinien des Landkreises Darmstadt-Dieburg mit ca. 10% der zuwendungsfähigen Kosten bezuschusst wird.“

Solche Zusagen haben sicherlich auch andere Vereine auf ihre Zuschussanträge erhalten.  Den Vereinen fehlt dabei jedoch jede Verbindlichkeit und Planungssicherheit. Der SV Traisa hat bis heute keine Information vom Landkreis erhalten, wann ihm die Gelder ausgezahlt werden.

Ohne Spenden bzw. Fördermittel  und Zuschüsse der öffentlichen Hand können viele Vereine notwendige oder geplante Projekte nicht umsetzen. Landesmittel werden nur gewährt, wenn ein stimmiges Finanzierungskonzept vorgelegt wird.

Schwierig wird es für Vereine dann, wenn sie ein Finanzierungskonzept erarbeiten, die darin eingeplanten und zugesagten Zuschüsse jedoch nicht fließen oder um Jahre verspätet ausgezahlt werden. Vereine müssen dann ggf. hohe Summen zwischenfinanzieren, was viele nicht können.

Letztlich gibt es im Kreishaushalt einen konkreten Haushaltsansatz, ein Budget, für diese Zuschüsse. Daher muss es  möglich sein, abzusehen, welche Zusagen davon abgedeckt sind und welche nicht.

 

Sehr geehrter Herr Köhler,

sehr geehrter Herr Handschuh,

 

Ihre Anfrage zur Vereinsförderung vom 2. September 2013 beantworte ich wie folgt:

 

Gemäß Beschluss des Kreisausschusses vom 21. Juli 2009 Kreistagsmitteilung vom

21. September 2009 (DS Nr. 2920-2009) hat das Sportamt alle in der aktualisierten Zuschuss-Warteliste (Stand 30.06.2009) geführten Förderungsanträge -wie bisher- entsprechend den bereitgestellten Mitteln abzuarbeiten.

Nach dem 1. Juli 2009 eingehende Förderanträge sind in einer gesonderten Zuschuss-Warteliste zu führen. Den Antragstellern ist mitzuteilen, dass eine Förderung zurzeit ungewiss ist und eine Entscheidung erst nach Bereitstellung entsprechender Mittel und Abarbeitung der bisherigen Zuschuss-Warteliste getroffen werden kann. Für die dem Land Hessen jährlich vorzulegende

Prioritätenliste zur Landesförderung sind zu gegebener Zeit gesonderte Entscheidungen zu treffen.                                                          ________

 

Jährlich stehen in der Regel für die Förderung der beim Landkreis und für die beim Land Hessen über die Prioritätenliste gemeldeten Sportbaumaßnahmen insgesamt 127.000,- Euro

zur Verfügung. Diese Mittel werden entsprechend ihrer Bewilligung Land/Kreis, Stand der Warteliste, Baufortschritt, Vorlage der Abrechnungs- und Verwendungsnachweise und deren Prüfung ausbezahlt.

 

Die über die Prioritätenliste des Landes geförderten Maßnahmen gehen hierbei vor.

 

Die Warteliste (alt) -Stand 30.06.2009- ist noch nicht abgearbeitet.

 

Es ist vorgesehen, nach der im Herbst geplanten Mittelvergabe 2013 dem Kreisausschuss bzw. Kreistag -wie in den vergangenen Jahren- wieder eine aktualisierte Warteliste (diesmal Stand 16.12.2013) vorzulegen.

 

Den Vereinen und auch dem Ministerium ist bekannt, dass der Landkreis für angemeldete Maßnahmen -entsprechend den gültigen Sportförder-Richtlinien- in der Regel bis zu 10% der vom Land Hessen oder vom Kreisbauamt festgestellten zuwendungsfähigen Kosten als Zuschuss (bis zu einem Höchstbetrag von 51.000,- Euro) gewährt. Aber wir dennoch

auch auf den o. a. Beschluss zur Abwicklung der neuen Maßnahmen -ab 01.07.2009- verweisen müssen. Die Vereine wissen auch, dass bei den „Landesprogrammen“ mit dem Bau nicht vor Bescheid Erteilung begonnen werden darf. Während dies für die Gewährung eines Kreiszuschusses unschädlich ist. Die Maßnahmen müssen lediglich für die Warteliste gemeldet sein!

 

Besondere/konkrete Finanzzusagen erfolgen daher nur auf Grund eines Kreisausschuss-

beschlusses. Es bleibt den Vereinen überlassen, welche Finanzierungs- und Zuschussmöglich-keiten/Programme sie in Anspruch nehmen wollen. So konnte zum Beispiel der SV 45

Groß-Bieberau über die Prioritätenliste 2012 des Landes Hessen vor kurzem mit Unterstützung des Landkreises relativ kurzfristig gefördert werden. Der TV Alsbach wurde vom Land Hessen im April 2013 zur offiziellen Antragstellung für den Neubau seiner Gymnastikhalle (Prioritätenliste 2013) aufgefordert, so dass das Sportamt noch für 2013 mit einer positiven Bescheid-Erteilung durch das Land und einer Beteiligung des Landkreises rechnet.

 

 

Die ursprünglich für die Prioritätenliste 2011 angemeldete Maßnahme des TSV Habitzheim

(Bau einer Sporthalle mit Umbau der vorhandenen Kleinturnhalle) wurde bisher vom Verein nicht in Angriff genommen.

Der Verein beabsichtigt nunmehr einen evtl. Anbau und Umbau sowie Sanierung seiner Halle für das Jahr 2014. Die endgültige Entscheidung des Landes in dieser Sache muss abgewartet werden. Dies alles hat verständlicher Weise aber auch wieder Auswirkungen auf die Umsetzung/Abarbeitung unserer Warteliste.

 

Dies vorausgesetzt nehme ich zu den einzeln Fragen wie folgt Stellung:

 

Zu 1:

Siehe Vorspann.

 

Zu 2: Nein.

Siehe Vorspann.

 

Die Auszahlungstermine hängen von den vorausgehenden Förderungen über die Prioritätenliste des Landes und den dann noch zur Verfügung stehenden Mitteln ab.

 

Zu 3. und 4. :

Konkrete Zusagen erfolgen nur auf Grund eines Kreisausschuss-Beschlusses, so dass auch keine Termine über etwaige Mittelzuwendungen genannt werden können.

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Der Antrag des Sportvereins Traisa vom 01.11.2010 ging am 15.11.2010 ein. Am 16.11.2010 wurde –wie üblich- darauf hingewiesen, dass neu eingehende Förderungsanträge in einer gesonderten Warteliste geführt werden und dem Antragsteller mitgeteilt wird das eine Förderung ungewiss ist und eine Entscheidung erst nach Bereitstellung entsprechender Mittel und nach Abarbeitung der bisherigen Warteliste getroffen werden kann.