Anfrage der Fraktion der CDU:
Immer wieder stellen Vereine für Projekte wie Sporthallensanierungen oder Umwandlungen von Rasen- oder Tennenplätzen in Kunstrasenplätze Förderanträge beim Landkreis. Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Fragen:
1. Nach welchen Kriterien werden die Zuschussmittel vergeben?
2. Wird den Vereinen im Rahmen der generellen Zuschusszusage auch ein Auszahlungstermin (Auszahlungsjahr) genannt? Wenn nein, wie kann man das System umstellen, damit Vereine frühzeitig wissen, wann sie mit der Auszahlung rechnen können?
3. Für welche Vereine wurden Zuschüsse zugesagt, aber noch nicht ausgezahlt?
4. Wurde diesen Vereinen ein Termin genannt, wann sie mit dem zugesagten Zuschuss rechnen können?
Begründung:
Der SV 1911 Traisa e.V. hat mit Schreiben vom 15.11. 2010 einen Antrag auf Bezuschussung für die Errichtung eines Kunstrasenplatzes durch den Landkreis im Rahmen der Sportförderungsrichtlinie eingereicht. Mit Schreiben an das Hessische Ministerium des Innern und für Sport vom 19. Mai 2011 schreibt der Landkreis (Kreisausschuss), dass die o.g. vereinseigene Baumaßnahme nach den zurzeit gültigen Sportförderungsrichtlinien des Landkreises Darmstadt-Dieburg mit ca. 10% der zuwendungsfähigen Kosten bezuschusst wird.“
Solche Zusagen haben sicherlich auch andere Vereine auf ihre Zuschussanträge erhalten. Den Vereinen fehlt dabei jedoch jede Verbindlichkeit und Planungssicherheit. Der SV Traisa hat bis heute keine Information vom Landkreis erhalten, wann ihm die Gelder ausgezahlt werden.
Ohne Spenden bzw. Fördermittel und Zuschüsse der öffentlichen Hand können viele Vereine notwendige oder geplante Projekte nicht umsetzen. Landesmittel werden nur gewährt, wenn ein stimmiges Finanzierungskonzept vorgelegt wird.
Schwierig wird es für Vereine dann, wenn sie ein Finanzierungskonzept erarbeiten, die darin eingeplanten und zugesagten Zuschüsse jedoch nicht fließen oder um Jahre verspätet ausgezahlt werden. Vereine müssen dann ggf. hohe Summen zwischenfinanzieren, was viele nicht können.
Letztlich gibt es im Kreishaushalt einen konkreten Haushaltsansatz, ein Budget, für diese Zuschüsse. Daher muss es möglich sein, abzusehen, welche Zusagen davon abgedeckt sind und welche nicht.
Sehr geehrter Herr
Köhler,
sehr geehrter Herr
Handschuh,
Ihre Anfrage zur
Vereinsförderung vom 2. September 2013 beantworte ich wie folgt:
Gemäß Beschluss des
Kreisausschusses vom 21. Juli 2009 Kreistagsmitteilung vom
21. September 2009 (DS
Nr. 2920-2009) hat das Sportamt alle in der aktualisierten Zuschuss-Warteliste
(Stand 30.06.2009) geführten Förderungsanträge -wie bisher- entsprechend den bereitgestellten Mitteln abzuarbeiten.
Nach dem 1. Juli 2009
eingehende Förderanträge sind in einer gesonderten Zuschuss-Warteliste zu
führen. Den Antragstellern ist mitzuteilen, dass eine Förderung zurzeit ungewiss
ist und eine Entscheidung erst nach Bereitstellung entsprechender Mittel und
Abarbeitung der bisherigen Zuschuss-Warteliste getroffen werden kann. Für die
dem Land Hessen jährlich vorzulegende
Prioritätenliste zur
Landesförderung sind zu gegebener Zeit gesonderte Entscheidungen zu treffen. ________
Jährlich stehen in der
Regel für die Förderung der beim Landkreis und für die beim Land Hessen über
die Prioritätenliste gemeldeten Sportbaumaßnahmen insgesamt 127.000,- Euro
zur Verfügung. Diese
Mittel werden entsprechend ihrer Bewilligung Land/Kreis, Stand der Warteliste,
Baufortschritt, Vorlage der Abrechnungs- und Verwendungsnachweise und deren
Prüfung ausbezahlt.
Die über die
Prioritätenliste des Landes geförderten Maßnahmen gehen hierbei vor.
Die Warteliste (alt)
-Stand 30.06.2009- ist noch nicht abgearbeitet.
Es ist vorgesehen,
nach der im Herbst geplanten Mittelvergabe 2013 dem Kreisausschuss bzw.
Kreistag -wie in den vergangenen Jahren- wieder eine aktualisierte Warteliste
(diesmal Stand 16.12.2013)
vorzulegen.
Den Vereinen und auch
dem Ministerium ist bekannt, dass der Landkreis für angemeldete Maßnahmen
-entsprechend den gültigen Sportförder-Richtlinien- in der Regel bis zu 10% der
vom Land Hessen oder vom Kreisbauamt festgestellten zuwendungsfähigen Kosten
als Zuschuss (bis zu einem Höchstbetrag von 51.000,- Euro) gewährt. Aber wir
dennoch
auch auf den o. a.
Beschluss zur Abwicklung der neuen Maßnahmen -ab 01.07.2009- verweisen müssen.
Die Vereine wissen auch, dass bei den „Landesprogrammen“ mit dem Bau nicht vor
Bescheid Erteilung begonnen werden darf. Während dies für die Gewährung eines
Kreiszuschusses unschädlich ist. Die Maßnahmen müssen lediglich für die
Warteliste gemeldet sein!
Besondere/konkrete
Finanzzusagen erfolgen daher nur auf Grund eines Kreisausschuss-
beschlusses. Es bleibt
den Vereinen überlassen, welche Finanzierungs- und
Zuschussmöglich-keiten/Programme sie in Anspruch nehmen wollen. So konnte zum
Beispiel der SV 45
Groß-Bieberau über die
Prioritätenliste 2012 des Landes Hessen vor kurzem mit Unterstützung des
Landkreises relativ kurzfristig gefördert werden. Der TV Alsbach wurde vom Land
Hessen im April 2013 zur offiziellen
Antragstellung für den Neubau seiner Gymnastikhalle (Prioritätenliste 2013)
aufgefordert, so dass das Sportamt noch für 2013 mit einer positiven
Bescheid-Erteilung durch das Land und einer Beteiligung des Landkreises
rechnet.
Die ursprünglich für
die Prioritätenliste 2011 angemeldete Maßnahme des TSV Habitzheim
(Bau einer Sporthalle
mit Umbau der vorhandenen Kleinturnhalle) wurde bisher vom Verein nicht in
Angriff genommen.
Der Verein
beabsichtigt nunmehr einen evtl. Anbau und Umbau sowie Sanierung seiner Halle
für das Jahr 2014. Die endgültige Entscheidung des Landes in dieser Sache muss
abgewartet werden. Dies alles hat verständlicher Weise aber auch wieder
Auswirkungen auf die Umsetzung/Abarbeitung unserer Warteliste.
Dies vorausgesetzt
nehme ich zu den einzeln Fragen wie folgt Stellung:
Zu 1:
Siehe Vorspann.
Zu 2: Nein.
Siehe Vorspann.
Die Auszahlungstermine
hängen von den vorausgehenden Förderungen über die Prioritätenliste des Landes
und den dann noch zur Verfügung stehenden Mitteln ab.
Zu 3. und 4. :
Konkrete Zusagen
erfolgen nur auf Grund eines Kreisausschuss-Beschlusses, so dass auch keine
Termine über etwaige Mittelzuwendungen genannt werden können.
________
Der Antrag des
Sportvereins Traisa vom 01.11.2010 ging am 15.11.2010 ein. Am 16.11.2010 wurde
–wie üblich- darauf hingewiesen, dass neu eingehende Förderungsanträge in einer
gesonderten Warteliste geführt werden und dem Antragsteller mitgeteilt wird das
eine Förderung ungewiss ist und eine Entscheidung erst nach Bereitstellung
entsprechender Mittel und nach Abarbeitung der bisherigen Warteliste getroffen
werden kann.