Anfrage der Fraktion der Freie Wähler-Piraten:
Nicht zuletzt durch die Medien ist der "Dagger Complex" in den Fokus der Öffentlichkeit geraten. Dieses Gebiet liegt an der Grenze zum Landkreis. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass ein Großteil der Anlage unterirdisch und somit eventuell auch im Kreisgebiet liegt. Ebenfalls unbekannt ist die Ver- und Entsorgung der Einrichtung sowie die entsprechenden Konditionen. Auch kann eine Umweltbelastung des Landkreises, besonders bei einem Störfall, nicht ausgeschlossen werden. Aus diesen Gründen bitten wir um Beantwortung folgender Fragen.
Baurecht:
1. Gibt es einen Flächennutzungsplan für das dem Dagger Complex angrenzende Gebiet des Landkreises?
Der Dagger Complex
liegt auf dem Gebiet der Stadt Darmstadt, ca. einen Kilometer von den
nächstgelegenen kreisangehörigen Städten Griesheim und Pfungstadt entfernt. Es
gibt somit im unmittelbaren Umfeld des Dagger Complexes kein kreisangehöriges
Gebiet. Im Übrigen existiert für die 23
kreisangehörigen Städte und Gemeinden gemäß den Bestimmungen der §§ 5-7 Baugesetzbuch
(BauGB) ein Flächennutzungsplan.
1.1. Wenn ja, wie ist das Gebiet laut Flächennutzungsplan ausgewiesen?
Auch für das
Hoheitsgebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt existiert gemäß der §§ 5-7 BauGB
ein Flächennutzungsplan. Auf die dortige Zuständigkeit wird verwiesen.
2. Wer ist Eigentümer des Gebietes?
Die vom
Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg verwalteten Eigentümerdaten
des amtlichen Liegenschaftskatasters unterliegen dem Datenschutz und dürfen
nicht veröffentlicht werden. Für das Hoheitsgebiet der Wissenschaftsstadt
Darmstadt liegen keine Eigentümerdaten vor.
Nutzungsinformationen:
1. Welche Informationen liegen dem Landkreis über die Basis und deren Nutzung vor?
2. Welche Informationen liegen dem Landkreis in Form von Plänen oder Archiveinträgen, was dort vor Ende des 2. Weltkrieges gewesen ist, vor?
3. Welche Informationen liegen dem Landkreis über die Baumaßnahmen vor, nachdem die amerikanischen Streitkräfte das Gebiet übernommen haben?
4. Wie viele Arbeitsplätze gibt es auf der Basis?
Zu 1. bis 4. liegen
dem Landkreis keinerlei Angaben vor.
Versorgung:
1. Ist der Dagger Complex, neben den städtischen Versorgungsleitungen, auch an Versorgungsleitungen des Landkreises angeschlossen? ( Gas,Wasser,Strom, Fernwärme) Ist der Complex an das Entsorgungsnetz des Landkreises angeschlossen?
Nein.
1.1. Wenn nein, ist den Kreis bekannt, wie das Abwasser entsorgt wird?
Nein.
1.2. Wenn ja, wer trägt die Kosten für Kanäle und die Klärung?
2. Wer ist für dieses Gebiet für die Abfallbeseitigung zuständig?
Das Gelände gehört
zum Hoheitsgebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Dort ist für die
Müllentsorgung grundsätzlich die städtische Gesellschaft EAD zuständig.
2.1. Wie wird Sorge getragen, dass der Müll fachgerecht entsorgt wird und nicht auf dem Gelände in großen Mengen gelagert wird?
2.2. Gehört das anliegende Abfallbeseitigungsunternehmen zum Dagger Complex?
Zu 2.1 und 2.2
liegen keine Angaben vor.
3. Gibt es besondere Richtlinien, die dieses Unternehmen im Hinblick auf die anliegenden Schutzgebiete einhalten muss?
Die angrenzenden
Flächen wurden durch das Land Hessen als Natura 2000 Gebiete (6117-301
Griesheimer Düne und Eichwäldchen, 6117-304 Ehemaliger August-Euler-Flugplatz
von Darmstadt und 6117-309 Beckertanne ausgewiesen. Bezüglich der weiteren
Zuständigkeit wird auf das RP Darmstadt (Obere Naturschutzbehörde) bzw. die
Untere Naturschutzbehörde der Stadt Darmstadt verwiesen.
Katastrophen-
und Umweltschutz:
1. Welche Zuständigkeiten hat der Landkreis Darmstadt Dieburg im Brandschutz und der allgemeinen Hilfe im Bereich des Dagger Complex? Welche Abgrenzung wurde hier vorgenommen?
2. Gibt es eine Zusammenarbeit zwischen dem Brandsicherheitsdienst des Dagger Complex und den Feuerwehren des Landkreises?
2.1. Wenn ja, in welcher Form und wer hat hier die Führung?
3. Hat das Amt für Brand- und Katastrophenschutz Planungen für Schadenslagen, welche vom Dagger Complex ausgehen, vorgenommen?
3.1. Wenn ja, welche Gefährdungslagen umfassen diese Pläne?
3.2. Wenn nein, wurde eine Abwägung der Gefährdungslage vorgenommen?
4. Gibt es eine gesonderte Alarm- und Ausrückeordnung für den Bereich um den Dagger Complex?
5. Ist dem Landkreis bekannt ob dort mit explosivem Material gearbeitet wird, oder solches dort lagert?
6. Ist dem Landkreis bekannt ob dort mit umweltschädlichen Material gearbeitet wird, oder solches dort lagert?
7. Ist dem Landkreis bekannt ob dort mit radioaktivem Material gearbeitet wird, oder solches dort lagert?
8. Ist dem Landkreis bekannt ob dort mit gesundheitsgefährdendem Material gearbeitet wird, oder solches dort lagert?
Die Fragen 1 bis 8
können zusammenfassend mit „nein“ beantwortet werden.
Möglicher
Abzug und Nachnutzung:
1. Wurde der Landkreis über einen möglichen Abzug informiert oder hat entsprechende Informationen eingeholt?
2. Ist ein Truppenabzug geplant?
2.1.Wenn ja, welche Aussagen sind dem Landkreis dazu bekannt und für wann rechnet der Landkreis mit einem Abzug?
3. Sollen einzelne Truppenteile oder alle Truppenteile abgezogen werden?
4. Sollen neue Truppen auf der Basis stationiert werden?
5. Sollen Teilflächen oder das gesamte Gebiet aufgegeben werden? An wen würden die Flächen fallen?
6. Gibt es schon Pläne oder Ideen für eine Nachnutzung?
Zum möglichen
Abzug und zur Nachnutzung des Geländes liegen dem Landkreis keinerlei Angaben
vor.