Landrat Schellhaas teilt mit:
Gemäß Beschluss
des Kreistages vom 24. Juni 2002 (Drucksache 816/VIII) entscheidet der Landrat
bis zu einem Betrag von 25.000 € und der Kreisausschuss bis zu einem Betrag von
50.000 € über die überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und
Auszahlungen nach § 100 HGO.
Der Kreistag ist
von diesen Entscheidungen regelmäßig zu unterrichten.
In der Zeit vom
01.01.2013 bis zum 30.06.2013 wurden keine über- und außerplanmäßigen Aufwendungen
und Auszahlungen bewilligt.