Beschluss:
Gemäß § 21 Eigenbetriebsgesetz gibt die Betriebsleitung der Betriebskommission und dem Kreisausschuss die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie die Abwicklung des Vermögensplans zum 31.03.2013 zur Kenntnis.
Beschluss:
Gemäß § 21 Eigenbetriebsgesetz gibt die Betriebsleitung der Betriebskommission und dem Kreisausschuss die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie die Abwicklung des Vermögensplans zum 31.03.2013 zur Kenntnis.