Beschlussvorschlag:
Der Verbandsvorstand stellt den Entwurf der Haushaltssatzung und des Investitionsprogramms fest und legt diese der Verbandsversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vor.
Die
Verbandsversammlung möge beschließen:
1. Den Entwurf der Haushaltssatzung, der folgende Festsetzungen enthält:
a) den Ergebnishaushalt mit Erträgen von 70.000 Euro und Aufwendungen von 70.000 Euro,
b) den
Finanzhaushalt mit einem Zahlungsmittelfluss aus laufender Verwaltungstätigkeit
von 0 Euro, aus
Investitionstätigkeit von 0 Euro und aus Finanzierungstätigkeit von
0 Euro,
c) keine Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen,
d) Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 45.162.200 Euro,
e) den Höchstbetrag der Kassenkredite mit 14.000 Euro,
f) die Festsetzung der Verbandsumlage in Höhe von 70.000 Euro, wobei sich die Anteile für die einzelnen Mitglieder aus den Anteilen nach § 19 der Verbandssatzung ergeben.
2. Den Entwurf des Investitionsprogramms für die Haushaltsjahre 2012 – 2016.
3. Die Ergebnis- und Finanzplanung für den Planungszeitraum
2012 - 2016 wird
gemäß § 101 Abs. 4 HGO der Verbandsversammlung
zur Unterrichtung vorgelegt.