Beschluss: Kenntnis genommen

 

Erste Kreisbeigeordnete Lück

 

übergibt den mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden abgestimmten Bericht zur Kinder-Tagesbetreuung bzw. der Versorgungssituation 2011/12 im Landkreis Darmstadt-Dieburg.

 

Sie weist darauf hin, dass gemäß § 30 Abs. 2 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches die Kommunen in eigener Verantwortung dafür Sorge zu tragen haben, dass die im Bedarfsplan vorgesehenen Plätze in Tageseinrichtungen und in der Tagespflege zur Verfügung stehen. Unbeschadet hiervon obliegt die Gesamtverantwortung hinsichtlich der Sicherstellung subjektiver Rechtsansprüche, wie z.B. der Einlösung des Rechtsanspruches auf Kindertagesbetreuung ab dem 1.8.2013 bei dem örtlichen Träger der Jugendhilfe, also dem Landkreis Darmstadt-Dieburg. Wie sich insbesondere aus den Darstellungen der Betreuungssituation für Kinder unter 3 Jahren ergibt (Versorgungsziel) sind die benannten Versorgungsziele der Kommunen höchst unterschiedlich und liegen zwischen 30 und 80 Prozent.

 

Bereits jetzt ist festzustellen, dass die Annahme, dass allen Nachfragen nach einem „U-3-Betreuungsplatz“ entsprochen werden kann, wenn für 35 Prozent der Kinder im Alter von 1 bis 3 Jahren Plätze geschaffen werden, nicht zutreffend ist. Den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz haben ab dem 1.8.2013 alle Kinder in diesem Alterssegment. Legt man das vom Landkreis Darmstadt-Dieburg angestrebte Versorgungsziel von 42 Prozent zu Grunde, so bleibt rein rechnerisch eine Unterversorgung von 58 Prozent. Sicherlich muss indes abgewartet werden, wie sich die Nachfragesituation tatsächlich entwickelt. Aufgrund der differenzierten Ausbauplanungen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden, welche durch ihre gegebene größere Nähe zur Bevölkerung und in Kenntnis der unterschiedlichen sozialräumlichen Gegebenheiten, die zu erwartende Nachfragesituation besser abschätzen können als der Landkreis Darmstadt-Dieburg, hoffen sie, dass tatsächlich allen Nachfragen nach einem Betreuungsplatz „vor Ort“ entsprochen werden kann. Das Risiko, dass der Landkreis Darmstadt-Dieburg im Rahmen seiner Gesamtverantwortung als Jugendhilfeträger angefragt wird, sofern sich diese Einschätzung nicht bestätigt, ist aber gegeben.