Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Verbandssatzung in der Fassung der 16. Änderungssatzung vom 9. November 2006 wird durch die 17. Satzung wie folgt geändert:

 

 

1.    § 18 erhält folgende neue Fassung:

       § 18 Verbandswirtschaft und Haushaltsführung

       Auf die Wirtschafts- und Haushaltsführung des Zweckverbandes sind die Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes sinngemäß anzuwenden.

 

Alte Fassung:
§ 18 Verbandswirtschaft, Rechnungsprüfung, Anwendung der Hessischen Gemeindeordnung

 

(1)   Auf die Wirtschafts- und Haushaltsführung des Zweckverbandes sind die Vorschriften über die Eigenbetriebe sinngemäß anzuwenden.

(2)     Die Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes werden vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Darmstadt-Dieburg wahrgenommen.

(3)   Auf den Zweckverband finden die Vorschriften der Hessischen Gemeindeordnung und des Eigenbetriebsgesetzes ergänzend und entsprechend Anwendung, soweit nicht das KGG oder diese Verbandssatzung etwas anderes bestimmen.

 

 

2.    Die 17. Änderungssatzung tritt am 1. Juli 2013 in Kraft.