Nachtrag: 10.04.2013
Sitzung: 17.04.2013 Ausschuss für Gleichstellung, Generationen und Soziales
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: 1431-2013/DaDi
Erste Kreisbeigeordnete Lück
übergibt Kopien der Bescheide des Regierungspräsidiums Kassel vom 12.03.2013. Aus ihnen ergibt sich, dass durch den Landkreis Darmstadt-Dieburg Fördermittel in Höhe von 4.215.661,-- € an Träger weiterbewilligt werden können, die Investivmaßnahmen für den U3-Ausbau planen.
Mit der Zuweisung wird einem entsprechenden Antrag des Landkreises vom 17.01.2013 entsprochen. Grundlage für die Antragstellung waren folgende Förderanträge:
Antragsteller begehrte Landesförderung
Magistrat der Stadt Dieburg
Kindergarten St. Martin 300.000,-- €
Ev. Kirchengemeinde Dieburg
Kita Odenwaldstraße 150.000,-- €
Magistrat der Stadt Griesheim
Kita Rheinstraße 600.000,-- €
Magistrat der Stadt Groß-Umstadt
Haus der Kinder 10.244,-- €
Gemeinde Groß-Zimmern
Kita Angelgartenstraße 600.000,-- €
Gemeinde Messel, Kita Kohlweg 22.672,-- €
Gemeinde Modautal, Kita Pfiffikus 90.000,-- €
Gemeinde Erzhausen, Kita Regenbogen 450.000,-- €
Gemeinde Münster, Kita Haus der Kinder 43.650,-- €
Ev. Kirchengemeinde Modau, Ev. Kindergarten 4.500,-- €
Nieder-Ramstädter Diakonie
Kinderkrippe Ober-Ramstadt 300.000,-- €
Gemeinde Otzberg, Kinderkrippe Heyerngasse 180.000,-- €
AWO family, Krippe Pfungstadt 1.200.000,-- €
Frau Hildegard Kögel, Weiterstadt
Krippe Hiliput „Zwergenvilla“ 150.000,-- €
Gemeinde Schaafheim, Kindergarten Lönsstraße 18.000,-- €
Gemeinde Schaafheim, Kindergarten Mosbach 45.000,-- €
Nieder-Ramstädter Diakonie
Kita Farbenfroh, Mühltal 41.675,-- €
Tagespflegepersonen 9.920,-- €
4.215.661,-- €
Die Förderungsvoraussetzungen wurden im Vorfeld der Antragstellung durch die Verwaltung des Jugendamtes geprüft.
Durch den, mit Blick auf das vorgegebene Antragsdatum des Landes (18.01.2013), gegebenen Bearbeitungsdruck war eine vorherige Beteiligung, bzw. Information des Kreisausschusses nicht möglich.
Da durch die Höhe der Zuweisung allen zum Stichtag 18.01.2013 vorliegenden Förderbegehren entsprochen werden kann, ist die Verabschiedung einer Prioritätenliste durch den Kreisausschuss nicht erforderlich.
Parallel zur Kreisausschussvorlage werden derzeit durch die Verwaltung des Jugendamtes die Weiterbewilligungsbescheide an die vorstehend genannten Träger gefertigt.
Zum 15.04.2013 ist es möglich, weitere Förderanträge zu stellen. Der Verwaltung des Jugendamtes ist allerdings nicht bekannt, welche Fördermittel landesseitig noch zur Verfügung gestellt werden können.
Derzeit liegt der Verwaltung des Jugendamtes ein Förderantrag der Stadt Weiterstadt vom 31.01.2013 vor. Diese begehrt eine Landeszuwendung von 580.000,-- € für die Errichtung von 40 zusätzlichen Krippeplätzen.
Sofern es gelingen sollte (was nicht zu erwarten ist), bis August 2013 alle geplanten Bauvorhaben zu realisieren, erreicht der Landkreis Darmstadt-Dieburg durch die dann neu geschaffenen U3-Betreuungsplätze einen Versorgungsgrad von ca. 35 %.
Es muss gleichwohl damit gerechnet werden, dass kreisweit nicht allen Betreuungsbegehren von Eltern entsprochen werden kann, die für ihr Kind einen U3-Betreuungsplatz benötigen.
Klagen auf die Einlösung des Anspruches auf einen Betreuungsplatz, der den individuellen Bedürfnissen betroffener Eltern und Kinder entspricht, werden sich gegen den Landkreis als örtlicher öffentlicher Träger der Jugendhilfe wenden.
Mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der kreisangehörigen Städte und Gemeinden wurde die gegebene Problematik mehrmals intensiv besprochen. Es besteht im Grunde nach Einvernehmen, dass es sich bei der Realisierung des Rechtsanspruches um eine Gemeinschaftsaufgabe der kommunalen Familie handelt. Gleichwohl können die durch Bundes- und Landesgesetzgeber geschaffenen rechtlichen Konsequenzen für den Kreis nicht außer Acht gelassen werden. Letztendlich ist es Aufgabe des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe dafür Sorge zu tragen, dass ausreichend bedarfsgerechte Platzangebote zur Verfügung stehen. Dieser individuelle Anspruch wird nach sich verfestigenden Rechtsgutachten z. B. dann nicht eingelöst, wenn ein Halbtags-Betreuungsplatz zur Verfügung steht, tatsächlich individuell aber eine längere Betreuungszeit benötigt wird, um eben Eltern eine Berufstätigkeit zu ermöglichen.