Nachtrag: 10.04.2013

Beschluss: Kenntnis genommen

Erste Kreisbeigeordnete Lück

 

übergibt  Kopien der Bescheide des Regierungspräsidiums Kassel vom 12.03.2013. Aus ihnen ergibt sich, dass durch den Landkreis Darmstadt-Dieburg Fördermittel in Höhe von 4.215.661,-- € an Träger weiterbewilligt werden können, die Investivmaßnahmen für den U3-Ausbau planen.

 

Mit der Zuweisung wird einem entsprechenden Antrag des Landkreises vom 17.01.2013 entsprochen. Grundlage für die Antragstellung waren folgende Förderanträge:

 

Antragsteller                                                              begehrte Landesförderung

 

Magistrat der Stadt Dieburg

Kindergarten St. Martin                                                               300.000,-- €

 

Ev. Kirchengemeinde Dieburg

Kita Odenwaldstraße                                                                   150.000,-- €

 

Magistrat der Stadt Griesheim

Kita Rheinstraße                                                                          600.000,-- €

 

Magistrat der Stadt Groß-Umstadt

Haus der Kinder                                                                            10.244,-- €

 

Gemeinde Groß-Zimmern

Kita Angelgartenstraße                                                    600.000,-- €

 

Gemeinde Messel, Kita Kohlweg                                                   22.672,-- €

 

Gemeinde Modautal, Kita Pfiffikus                                                 90.000,-- €

 

Gemeinde Erzhausen, Kita Regenbogen                                       450.000,-- €

 

Gemeinde Münster, Kita Haus der Kinder                                      43.650,-- €

 

Ev. Kirchengemeinde Modau, Ev. Kindergarten                               4.500,-- €

 

Nieder-Ramstädter Diakonie

Kinderkrippe Ober-Ramstadt                                                      300.000,-- €

 

Gemeinde Otzberg, Kinderkrippe Heyerngasse                180.000,-- €

 

AWO family, Krippe Pfungstadt                                               1.200.000,-- €

 

Frau Hildegard Kögel, Weiterstadt

Krippe Hiliput   „Zwergenvilla“                                        150.000,-- €

 

Gemeinde Schaafheim, Kindergarten Lönsstraße                            18.000,-- €

 

Gemeinde Schaafheim, Kindergarten Mosbach                   45.000,-- €

 

Nieder-Ramstädter Diakonie

Kita Farbenfroh,  Mühltal                                                               41.675,-- €

 

Tagespflegepersonen                                                                       9.920,-- €

 

                                                                                                4.215.661,-- €

 

Die Förderungsvoraussetzungen wurden im Vorfeld der Antragstellung durch die Verwaltung des Jugendamtes geprüft.

Durch den, mit Blick auf das vorgegebene Antragsdatum des Landes (18.01.2013), gegebenen Bearbeitungsdruck war eine vorherige Beteiligung, bzw. Information des Kreisausschusses nicht möglich.

 

Da durch die Höhe der Zuweisung allen zum Stichtag 18.01.2013 vorliegenden Förderbegehren entsprochen werden kann, ist die Verabschiedung einer Prioritätenliste durch den Kreisausschuss nicht erforderlich.

 

Parallel zur Kreisausschussvorlage werden derzeit durch die Verwaltung des Jugendamtes die Weiterbewilligungsbescheide an die vorstehend genannten Träger gefertigt.

 

Zum 15.04.2013 ist es möglich, weitere Förderanträge zu stellen. Der Verwaltung des Jugendamtes ist allerdings nicht bekannt, welche Fördermittel landesseitig noch zur Verfügung gestellt werden können.

 

Derzeit liegt der Verwaltung des Jugendamtes ein Förderantrag der Stadt Weiterstadt vom 31.01.2013 vor. Diese begehrt eine Landeszuwendung von 580.000,-- € für die Errichtung von 40 zusätzlichen Krippeplätzen.

 

Sofern es gelingen sollte (was nicht zu erwarten ist), bis August 2013 alle geplanten Bauvorhaben zu realisieren, erreicht der Landkreis Darmstadt-Dieburg durch die dann neu geschaffenen U3-Betreuungsplätze einen Versorgungsgrad von ca. 35 %.

 

Es muss gleichwohl damit gerechnet werden, dass kreisweit nicht allen Betreuungsbegehren von Eltern entsprochen werden kann, die für ihr Kind einen U3-Betreuungsplatz benötigen.

 

Klagen auf die Einlösung des Anspruches auf einen Betreuungsplatz, der den individuellen Bedürfnissen betroffener Eltern und Kinder entspricht, werden sich gegen den Landkreis als örtlicher öffentlicher Träger der Jugendhilfe wenden.

 

Mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der kreisangehörigen Städte und Gemeinden wurde die gegebene Problematik mehrmals intensiv besprochen. Es besteht im Grunde nach Einvernehmen, dass es sich bei der Realisierung des Rechtsanspruches um eine Gemeinschaftsaufgabe der kommunalen Familie handelt. Gleichwohl können die durch Bundes- und Landesgesetzgeber geschaffenen rechtlichen Konsequenzen für den Kreis nicht außer Acht gelassen werden. Letztendlich ist es Aufgabe des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe dafür Sorge zu tragen, dass ausreichend bedarfsgerechte Platzangebote zur Verfügung stehen. Dieser individuelle Anspruch wird nach sich verfestigenden Rechtsgutachten z. B. dann nicht eingelöst, wenn ein Halbtags-Betreuungsplatz zur Verfügung steht, tatsächlich individuell aber eine längere Betreuungszeit benötigt wird, um eben Eltern eine Berufstätigkeit zu ermöglichen.