Beschluss: Kenntnis genommen

Frau Erste Kreisbeigeordnete Rosemarie Lück gibt die Auswirkungen der  Absenkung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft ab 2014 zur Kenntnis.

 

Bereits jetzt weist Sie auf die gesetzliche Regelung des § 46 (5) Satz 2 SGB II hin, in der festgelegt ist, dass die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft von derzeit 30,4 % (gültig für die Jahre 2011 - 2013) ab dem Jahr 2014 auf  27,6 % absenkt wird. Dies hat erhebliche  Auswirkungen auf den Kreishaushalt 2014, denn die Erträge werden deutlich zurückgehen. Einen Ausgleich wird es nicht geben!

 

Unter Zugrundelegung der Istausgaben für 2012 in Höhe von 32.609.128,38 € und der Annahme einer gleichbleibenden Ausgabenhöhe für 2014 wird sich so die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft von 9.913.175,03 € (30,4%) auf 9.000.119,43 € (27,6%) reduzieren, was einem Rückgang der Erträge von 913.055,59 € entspricht. Dadurch wird der Kreishaushalt deutlich stärker belastet.

 

Aufgrund steigender Kaltmieten im Ballungsraum Rhein-Main und der sich abzeichnenden Steigerungen bei den Heiz-und Nebenkosten muss bei insgesamt höheren Ausgaben von einer noch stärkeren Belastung des Kreishaushaltes ausgegangen werden.

 

Diese Entwicklung wird entsprechend bei den Haushaltsplanungen für 2014 berücksichtigt.