Nachtrag: 06.02.2013

Beschluss: Kenntnis genommen

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss stimmt gemäß § 133 (1) Ziffer 2  HSchG i.V.m. § 144 ff. HSchG der Umwandlung der Joachim-Schumann-Schule von einer schulformbezogenen (kooperativen) Gesamtschule in eine schulformübergreifende (integrierte) Gesamtschule zu.

Eine Anhörung der Schulkonferenz gemäß § 130 (1) Nr. 3 HSchG steht noch aus.