Anfrage der Fraktion der Freie Wähler-Piraten:
1.
Liegen dem Landkreis
und seinen Organisationseinheiten bereits nachvollziehbare
Gebührenforderungen des
Beitragsservice (frühere GEZ) vor?
Landkreis:
Nein, derzeit liegen dem Landkreis keine
nachvollziehbaren Gebührenforderungen vor.
Schulbereich:
Für das Jahr 2013: Nein, Anforderungen
GEZ-Gebühren werden direkt der jeweiligen Schule zugestellt.
2.
Wenn ja, auf welchen
Betrag beziffern sich diese?
Landkreis:
Entfällt.
Schulbereich:
Ab dem Jahr 2013, nach der neuen Regelung, gibt es für die Schulen zwei
Beitragsvarianten:
Staffel |
Beschäftige pro
Betriebsstätte |
Anzahl der Beiträge |
Beitragshöhe pro
Monat |
1 |
0 bis 8 |
1/3 |
5,99 € |
2 |
ab 9 |
1 |
17,98 € |
Zu den Beschäftigten zählen außer den sozialversicherungspflichtigen
Voll- und Teilzeitbeschäftigten auch die Bediensteten in einem
öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, somit auch die verbeamteten
Lehrkräfte.
Auch wenn eine Schule keine Fernseh- oder Radiogeräte besitzt fällt
dieser Beitrag an, da die an den Schulen befindlichen Computer technisch in der
Lage sind Rundfunk und Fernsehprogramme zu empfangen oder auf den Homepages der
öffentlich-rechtlichen Sender über deren Mediatheken bereits ausgestrahlte
Filme, Dokumentationen u. a. angesehen werden können.
3.
Wird beabsichtigt
die Zahlungen, wie andere Kommunen, ggf. zu verweigern?
Landkreis:
Wenn
nachvollziehbare Gebührenforderungen vorliegen, müssen diese erst geprüft
werden.
Schulbereich:
Nein.
Für die Schulen stellt das Berechnungsmodell ab 01.01.2013 eine
Vereinfachung dar, da der monatliche Höchstbetrag bei 17,98 € liegt, unabhängig
von der Anzahl der vorhandenen Geräte.
Alte Regelung bis 31.12.2012:
Geräte für Unterrichtszwecke (TV, Radio, PC mit Fernsehkarte oder
ohne), bei denen der Nutzerkreis auf Schüler und Lehrer beschränkt ist:
Das 1. Gerät ist jeweils gebührenpflichtig alle weiteren sind frei.
Hintergrund::
Aufgrund der neuen Gebührenordnung des Beitragsservice (frühere GEZ) ergeben sich für viele Kommunen Mehrausgaben in noch nicht absehbarer Höhe. Viele Kommunen haben deshalb bereits die Zahlung verweigert oder dies angekündigt.