Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion der Freie Wähler-Piraten:

 

1.      Liegen dem Landkreis und seinen Organisationseinheiten bereits nachvollziehbare

Gebührenforderungen des Beitragsservice (frühere GEZ) vor?

 

Landkreis:

Nein, derzeit liegen dem Landkreis keine nachvollziehbaren Gebührenforderungen vor.

 

Schulbereich:

Für das Jahr 2013: Nein, Anforderungen GEZ-Gebühren werden direkt der jeweiligen Schule zugestellt.

 

2.      Wenn ja, auf welchen Betrag beziffern sich diese?

 

Landkreis:

Entfällt.

 

Schulbereich:

Ab dem Jahr 2013, nach der neuen Regelung, gibt es für die Schulen zwei Beitragsvarianten:

 

Staffel

Beschäftige pro Betriebsstätte

Anzahl der Beiträge

Beitragshöhe pro Monat

1

0 bis 8

1/3

5,99 €

2

ab 9

1

17,98 €

 

Zu den Beschäftigten zählen außer den sozialversicherungspflichtigen Voll- und Teilzeitbeschäftigten auch die Bediensteten in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, somit auch die verbeamteten Lehrkräfte.

 

Auch wenn eine Schule keine Fernseh- oder Radiogeräte besitzt fällt dieser Beitrag an, da die an den Schulen befindlichen Computer technisch in der Lage sind Rundfunk und Fernsehprogramme zu empfangen oder auf den Homepages der öffentlich-rechtlichen Sender über deren Mediatheken bereits ausgestrahlte Filme, Dokumentationen u. a. angesehen werden können.

 

3.      Wird beabsichtigt die Zahlungen, wie andere Kommunen, ggf. zu verweigern?

 

Landkreis:

Wenn nachvollziehbare Gebührenforderungen vorliegen, müssen diese erst geprüft werden.

 

Schulbereich:

Nein.

Für die Schulen stellt das Berechnungsmodell ab 01.01.2013 eine Vereinfachung dar, da der monatliche Höchstbetrag bei 17,98 € liegt, unabhängig von der Anzahl der vorhandenen Geräte.

Alte Regelung bis 31.12.2012:

Geräte für Unterrichtszwecke (TV, Radio, PC mit Fernsehkarte oder ohne), bei denen der Nutzerkreis auf Schüler und Lehrer beschränkt ist:

Das 1. Gerät ist jeweils gebührenpflichtig alle weiteren sind frei.

 

 

Hintergrund::

Aufgrund der neuen Gebührenordnung des Beitragsservice (frühere GEZ) ergeben sich für viele Kommunen Mehrausgaben in noch nicht absehbarer Höhe. Viele Kommunen haben deshalb bereits die Zahlung verweigert oder dies angekündigt.