Nachtrag: 10.12.2012

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Die erforderlichen Mittel zur Leistung überplanmäßiger Auszahlungen gemäß § 100 HGO auf dem Produkt  01.01.08 unter der Maßnahme "EDV-Hard- und Software" werden in Höhe von 220.000 EUR zur Verfügung gestellt.

 

Die Deckung erfolgt in Höhe von 100.000 Euro durch Einsparungen im Ergebnishaushalt auf dem Produkt 01.01.08 und dem Sachkonto 6779000 sowie durch Einsparungen in Höhe von 120.000 Euro auf dem Produkt 12.01.01 und der Maßnahme K 104 UF Heubach (Haushaltsausgaberest).