Nachtrag: 21.11.2012

Beschluss: Kenntnis genommen

 

Frau Erste Kreisbeigeordnete Lück teilt mit:

 

Um den Zugang zum gemeinschaftlichen Mittagessen zu vereinfachen, hat die Kreisagentur für Beschäftigung den beigefügten verkürzten Antrag entwickelt. Dieser gilt ab 01.01.2013 und wird jeder Schule und Kindertageseinrichtung zur Verfügung gestellt.

 

Melden Eltern ihre Kinder in der Schule oder in der Kindertageseinrichtung zum Mittagessen an, soll dieser Antrag mit ausgegeben werden. Beziehen die Eltern bereits eine der aufgeführten Sozialleistungen, muss diese nur noch angekreuzt werden und der Antrag an die Kreisagentur für Beschäftigung geschickt werden. Diese bearbeitet die Anträge in eigener Zuständigkeit bzw. leitet sie bei Unzuständigkeit an das Sozialamt oder das Amt für Zuwanderer und Flüchtlinge weiter.

Somit kann mit einem geringen Aufwand zukünftig ein Antrag auf Bezuschussung zum gemeinschaftlichen Mittagessen gestellt werden