Nachtrag: 21.11.2012

Beschluss: ohne Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg fordert den Kreisausschuss auf, sich für die Aufrechterhaltung der bereitschaftsärztlichen Dienste im Kreisgebiet einzusetzen.

 

Der Kreistag sieht hier Handlungsbedarf, in dem der Landrat in Vertretung des Kreisausschusses die Kassenärztliche Vereinigung in Hessen und das Sozialministerium auffordert, darauf hinzuwirken, dass die Rechtslage des Heilberufegesetzes  umgesetzt wird, nach der alle niedergelassenen Humanärzte sich an einem Bereitschaftsdienst zu beteiligen haben.

 

Die Bereitschaftsdienste in Pfungstadt und Ober- Ramstadt sind sicher zu stellen. Die Bereitschaftsdienste in Seeheim- Jugenheim, Dieburg und Groß-Umstadt sind weiterhin zu gewährleiten.

 

Der Kreistag erwartet von der Kassenärztlichen Vereinigung in Hessen auf Ihre Mitglieder einzuwirken die Anwendung des Heilberufegesetzes zu gewährleisten.

 

Die Begründung der Ausnahmen im Landkreis (insbesondere körperliche Behinderung oder außergewöhnlicher familiäre Belastung) ist zu erfragen.

Es ist zu prüfen, inwieweit bei unbefriedigenden Antworten die Berufsgerichtsbarkeit der Ärztekammer anzurufen ist.