Beschlussvorschlag:

 

Gemeinsam mit kreisangehörigen Kommunen bildet der Landkreis Darmstadt-Dieburg den Zweckverband „NGA-Netz Darmstadt-Dieburg“ und vereinbart gemäß § 9 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) in Verbindung mit den §§ 5 und 30 Nr. 10 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) mit den übrigen Beteiligten die beiliegende Verbandssatzung des Zweckverbands „NGA-Netz Darmstadt-Dieburg“.