Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion der FDP:

 

1.      In wieweit kann der lehrplanmäßig vorgeschriebene Sportunterricht an Dieburger Schulen (Grundschulen, Mittelstufenschule, Oberstufen, Berufsschule) durch vorhandene Sportstätten des Kreises gewährleistet werden
- im Bereich des Hallensports
- im Bereich der Leichtathletik (Außensportanlagen)
- im Bereich des Schwimmunterrichts
- für die Anforderungen von Leistungskursen?

Der lehrplanmäßig vorgeschriebene Sportunterricht an Dieburger Schulen erfolgt in dem Bereich des Hallensports in Sportstätten des Landkreises Darmstadt-Dieburg.

 

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg ist kein Eigentümer von Außensportanlagen am Schulstandort Dieburg. Es bestehen Vereinbarungen zwischen den Schulen und örtlichen Vereinen über die Nutzung von Außensportanlagen, an denen der Landkreis Darmstadt-Dieburg nicht beteiligt ist.

 

Im Bereich des Schwimmunterrichts wird das Freibad der Stadt Dieburg und die Hallenbäder des Wassersportvereins Dieburg sowie der Gemeinde Münster von den Schulen genutzt.

 

Die Anforderungen von Leistungskursen werden von den kreiseigenen Sportstätten an den Oberstufenstandorten im Landkreis Darmstadt-Dieburg erfüllt. Im Unterschied zu dem Sportunterricht in der Sekundarstufe I erhöhen sich in der Oberstufe lediglich die Wochenstunden, die als Theoriestunden in den normalen Klassenräumen abgehalten werden.

 

 

2.      Welche Regelungen bestehen im Landkreis hinsichtlich der Mitfinanzierung von Sportanlagen von Kommunen oder Vereinen zur Erfüllung der Schulsportverpflich­tungen sowie hinsichtlich der Mitnutzung vereinseigener Anlagen?

 

Bisher gibt es im Landkreis Darmstadt-Dieburg nur Investitionskostenbeteiligungen bei kommunalen Außensportanlagen. Bei Vereinsanlagen wird kreisweit die Nutzung mit 5 Euro je Schulstunde vergütet.