Anfrage der Fraktion der FDP:
1. In
wieweit kann der lehrplanmäßig vorgeschriebene
Sportunterricht an Dieburger Schulen (Grundschulen, Mittelstufenschule,
Oberstufen, Berufsschule) durch vorhandene Sportstätten des Kreises
gewährleistet werden
- im Bereich des Hallensports
- im Bereich der Leichtathletik (Außensportanlagen)
- im Bereich des Schwimmunterrichts
- für die Anforderungen von Leistungskursen?
Der lehrplanmäßig
vorgeschriebene Sportunterricht an Dieburger Schulen erfolgt in dem Bereich des
Hallensports in Sportstätten des Landkreises Darmstadt-Dieburg.
Der Landkreis
Darmstadt-Dieburg ist kein Eigentümer von Außensportanlagen am Schulstandort
Dieburg. Es bestehen Vereinbarungen zwischen den Schulen und örtlichen Vereinen
über die Nutzung von Außensportanlagen, an denen der Landkreis
Darmstadt-Dieburg nicht beteiligt ist.
Im Bereich des
Schwimmunterrichts wird das Freibad der Stadt Dieburg und die Hallenbäder des
Wassersportvereins Dieburg sowie der Gemeinde Münster von den Schulen genutzt.
Die Anforderungen von
Leistungskursen werden von den kreiseigenen Sportstätten an den
Oberstufenstandorten im Landkreis Darmstadt-Dieburg erfüllt. Im Unterschied zu
dem Sportunterricht in der Sekundarstufe I erhöhen sich in der Oberstufe
lediglich die Wochenstunden, die als Theoriestunden in den normalen
Klassenräumen abgehalten werden.
2. Welche Regelungen bestehen im Landkreis hinsichtlich der Mitfinanzierung von Sportanlagen von Kommunen oder Vereinen zur Erfüllung der Schulsportverpflichtungen sowie hinsichtlich der Mitnutzung vereinseigener Anlagen?
Bisher gibt es im
Landkreis Darmstadt-Dieburg nur Investitionskostenbeteiligungen bei kommunalen
Außensportanlagen. Bei Vereinsanlagen wird kreisweit die Nutzung mit 5 Euro je
Schulstunde vergütet.