Beschluss:
- Der Jahresabschluss für das Jahr 2009 wird mit dem Schlussbericht des Revisionsamtes gem. § 52 Abs. 1 HKO in Verbindung mit § 113 HGO dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
- Das Ergebnis des Haushaltsjahres 2009 wird mit einem Jahresüberschuss von 1.625.221 Euro im ordentlichen und mit einem Jahresüberschuss von 8.503.846 Euro im außer-ordentlichen Ergebnis (Gesamtüberschuss: 10.129.066 Euro) festgestellt.
- In das Haushaltsjahr 2010 werden Haushaltsermächtigungen in Höhe von 546.822 Euro im Ergebnis-, 4.137.213 Euro im Finanzhaushalt und 1.487.983 Euro im Rahmen der Sonderinvestitionsprogramme übertragen.
- Dem Kreisausschuss wird für das Haushaltsjahr 2009 gem. § 52 HKO in Verbindung mit § 114 Abs. 1 HGO Entlastung erteilt.