Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

  1. Der Jahresabschluss für das Jahr 2009 wird mit dem Schlussbericht des Revisionsamtes gem. § 52 Abs. 1 HKO in Verbindung mit § 113 HGO dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

  1. Das Ergebnis des Haushaltsjahres 2009 wird mit einem Jahresüberschuss von 1.625.221 Euro im ordentlichen und mit einem Jahresüberschuss von 8.503.846 Euro im außer-ordentlichen Ergebnis (Gesamtüberschuss: 10.129.066 Euro) festgestellt.

 

  1. In das Haushaltsjahr 2010 werden Haushaltsermächtigungen in Höhe von 546.822 Euro im Ergebnis-, 4.137.213 Euro im Finanzhaushalt und 1.487.983 Euro im Rahmen der Sonderinvestitionsprogramme übertragen.

 

  1. Dem Kreisausschuss wird für das Haushaltsjahr 2009 gem. § 52 HKO in Verbindung mit § 114 Abs. 1 HGO Entlastung erteilt.