Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

  1. Der Jahresabschluss für das Jahr 2008 wird mit dem Schlussbericht des Revisionsamtes gem. § 52 Abs. 1 HKO in Verbindung mit § 113 HGO dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

  1. Das Ergebnis des Haushaltsjahres 2008 wird mit einem Jahresüberschuss von 295.525 Euro im ordentlichen und mit einem Jahresüberschuss von 41.494.004 Euro im außerordentlichen Ergebnis (Gesamtüberschuss: 41.789.529 Euro) festgestellt.

 

  1. In das Haushaltsjahr 2009 werden Haushaltsermächtigungen in Höhe von 764.874 Euro im Ergebnis- und 4.974.084 Euro im Finanzhaushalt übertragen.

 

  1. Dem Kreisausschuss wird für das Haushaltsjahr 2008 gem. § 52 HKO in Verbindung mit § 114 Abs. 1 HGO Entlastung erteilt.