Beschluss:
- Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs der Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg für das Wirtschaftsjahr 2013 wird gemäß § 5 Satz 2 Nr. 4 und § 7 Absatz 3 Nr. 1 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) durch die Betriebskommission festgestellt zu dem Kreisausschuss zur Weiterleitung an den Kreistag vorgelegt.
- Der Kreistag beschließt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg mit nachfolgender Haushaltssatzung:
§ 1 Haushaltsgesamtbeträge
Der Wirtschaftsplan wird
festgesetzt:
1. im Erfolgsplan mit
den Gesamtbeträgen:
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Plan 2013 |
Erträge |
65.713.218 |
Aufwendungen |
69.391.251 |
Verlust |
-3.678.033 |
2. im Vermögensplan mit den Gesamtbeträgen:
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Plan 2013 |
VE |
Einnahmen |
9.249.000 |
0 |
Ausgaben |
9.294.000 |
0 |
Verlust |
0 |
0 |
§ 2 Kredite
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf 6.705.000 € festgesetzt.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Es sind keine Verpflichtungsermächtigungen erforderlich.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 25.000.000 € festgesetzt.
§ 5 Stellenübersicht
Es gilt die am 17.12.2012 vom Kreistag beschlossene Stellenübersicht 2013.